Mehmet Sigirci
- Partido
- Sozialdemokratische Partei
- Grupo parlamentar
- Sozialdemokratische Partei
- Parlamento
- Grosser Rat (BS)
- Círculo eleitoral
- Grossbasel Ost
- Página do Parlamento
- Perfil oficial
- Sexo
- Masculino
- Idioma
- Alemão
- Órgão de origem
- BS
- Registo atualizado
- 31.07.2026
- Primeira importação
- 14.08.2025
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- DiscursoDiscursoGrosser Rat
So wie es bei Themen im Bereich Sport oft der Fall ist und der Kreuztabelle entnommen werden kann, ist der Ratschlag breit abgestützt. Daher möchte ich mich kurz fassen, vor allem weil Thomas Gander als Kommissionssprecher schon vieles vorweggenommen hat. Dem Grundsatz Sport für alle kommt eine grosse Bedeutung zu. Wegen seiner pädagogischen und gesundheitlichen Bedeutung stellt der Sport eine öffentliche Aufgabe dar. Dabei nehmen Sportvereine eine besondere Stellung ein, erfüllen sie doch sowohl im kulturellen als auch im sozialen Bereich Aufgaben des Staates. So ist es im Interesse und Aufgabe des Kantons, mit seinen Mitteln den Zugang zum Sport zu fördern. Ein wesentlicher Kostenfaktor der hiesigen Sportvereine stellen die Kosten und Gebühren für die Nutzung der kantonalen Sportanlagen dar, die ein Vereinsbudget erheblich belasten und sich damit auch auf die Mitgliederbeiträge niederschlagen. Wie wir im Ratschlag lesen können, bringt die pauschale Befreiung der Benutzungsgebühren und Kosten, wie es von den Motionären verlangt wurde, zahlreiche Nachteile mit sich. Deshalb wurde der von den Motionären und Petenten abgestützter Alternativvorschlag ausgearbeitet, wonach die mietgliedergebundenen Vereinssportbeiträge an die Sportvereine des Kantons Basel-Stadt um zusätzliche Fr. 1'000'000 pro Jahr erhöht werden sollen. Die SP begrüsst die ausgearbeitet Lösung sehr. Einerseits können dadurch die im Ratschlag angesprochenen Nachteile resp. die Ineffizienzen wie die Ungleichbehandlung von Vereinen oder kostspielige Mengenausweitungseffekte vermieden werden, die Lösung ist zudem effektiv und sachgerecht. Entscheidend ist vor allem, dass die direkten Beiträge eine breite Wirkung haben, da sie allen Sportvereinen und auch den Kinder- und Jugendsportgruppen zugutekommen. Wir hätten uns natürlich auch vorstellen können, dass die Unterstützung auch für Mitglieder erfolgt, die ihren Wohnsitz nicht in Basel-Stadt haben, da die Sportförderung nicht an den Kantons- und Landesgrenzen Halt macht. Es ist im Moment aber wichtig, dass die Unterstützung schnell und unkompliziert erfolgt. Von der Pandemie wurde auch der Gesellschaftsbereich Sport stark getroffen. Die vorliegende Lösung wird im Hinblick auf die Wiederbelebung des Vereinssports einen substanziellen Beitrag leisten. Zu guter Letzt erhält der Vereinssport, der vom grossen ehrenamtlichen Engagement geprägt ist, dank der Unterstützung mehr Anerkennung. Deshalb empfehlen wir von der SP den Ratschlag zur Annahme, wobei wir erwarten, dass durch die Erhöhung der Beiträge die Sportvereine tatsächlich entlastet werden und diese Unterstützung nicht durch Kürzungen an anderen Stellen verwässert wird. Ansonsten wäre weder dem Kernanliegen der Motion noch den Bedenken der Petenten Rechnung getragen. Das war mein letztes Votum im Grossen Rat. Ich möchte die Gelegenheit noch dazu nutzen, mich nochmals ganz herzlich bei Ihnen allen zu bedanken und wünsche Ihnen alle Gute und beste Gesundheit. Danke schön.
- DiscursoDiscursoGrosser Rat
Namens der SP-Fraktion bitte ich Sie, den Antrag abzuweisen. Das BVD hat im besagten Fall Strafanzeige erstattet, weil aus ihrer Sicht die Mitarbeiter der Stadtreinigung in ihrer Würde verletzt und diskriminiert wurden. Regierungsrat Hans-Peter Wessels hat über den Inhalt vorher berichtet. Es wurde auch ein externer Spezialist zu diesen Fragen beigezogen, gestützt auf diese Beurteilung hat das BVD dann reagiert. Es hat wie andere Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen eine Fürsorgepflicht, dieser ist das BVD in diesem Fall nachgekommen. Die rechtlichen Schritte wurden wie gesagt nicht nach Gutdünken eingeleitet, sondern es wurden externe Rechtsvertreter beigezogen. Wieso man externe Anwälte beigezogen hat, hat der Regierungsrat im Übrigen im Rahmen einer Antwort auf eine Interpellation erläutert, das Büro war auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert. Anti-Rassismus-Norm, damit beschäftigen sich nicht viele Anwälte. Die Vertreter geben bei jedem Verfahrensschritt natürlich eine Einschätzung ab, offenbar waren die Prozessaussichten damals intakt, was auch die Legitimation zur Beschwerde betrifft. Eine Garantie kann man natürlich nie abgeben. Dass das Bundesgericht die Beschwerde jetzt schlussendlich abgewiesen hat resp. nicht darauf eingetreten ist, das kann man dem Departement nun wirklich nicht anlasten und pauschal behaupten, das sei unnötig und von vornherein aussichtslos. Ex post ist es immer einfacher, eine Einschätzung abzugeben. Es wird im Abänderungsantrag auch nicht dargelegt, wer schlussendlich die Kosten übernehmen soll. Diese sind angefallen, müssen zum Teil noch bezahlt werden, es ist heute von einer internen Kompensation die Rede. Soll denn der Departementsvorsteher diese selber übernehmen, obwohl die rechtlichen Schritte im Interesse der Mitarbeiter und unter Beizug von Rechtsvertretern eingeleitet wurden? Das wäre sicherlich nicht richtig. Wo Bedarf besteht, wo zum Beispiel der Kanton seine Fürsorgepflicht nachkommen muss oder auch in anderen Bereichen, wenn generell Rechtsstreitigkeiten im Raum stehen, muss ja eine Einschätzung vorgenommen werden und das wird auch nicht der letzte Rechtsstreit sein, welchen das BVD führt. Persönliche Haftungen der Entscheidungswege würden da den Handlungsspielraum sehr einschränken und stellten auch unnötige Hürden dar. Abgesehen davon ist die Haftungsfrage abschliessend in den Gesetzen geregelt. Ich habe da grosse Zweifel, dass da die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, die Fr. 36'000 irgendjemandem persönlich aufzubürden. Daher bitte ich Sie, den Antrag abzuweisen.
- DiscursoDiscursoGrosser Rat
Ich kann mich den Ausführungen meines Vorredners anschliessen. Auch die SP unterstützt den Ratschlag, auch wenn sich die Gefahrensituation heute zumindest in der öffentlichen Wahrnehmung etwas verlagert hat. Viele haben heute mehr Angst vor Viren als vor extremistisch motivierter Gewalt. Doch gilt die allgemeine Gefahrenlage im Kanton Basel-Stadt immer noch als erhöht. Die israelitische Gemeinde und die anderen jüdischen Institutionen mussten diesem Umstand Rechnung tragen und waren in den letzten Jahren mit stark gestiegenen Kosten konfrontiert. Der Kanton hat sich zu Recht bereit erklärt, einen Teil der bisher privaten durch die öffentlichen Sicherheitskosten zu übernehmen. Nebst erhöhter Polizeipräsenz, für welche der Grosse Rat ja bereits Mittel bewilligt hat, sind bauliche und technische Massnahmen erforderlich, und zwar auf der Allmend wie auch auf Privatareal. Die geplanten Massnahmen sind wegen der erhöhten Gefahrenlage notwendig und verhältnismässig. Die Kosten werden auch angemessen aufgeteilt. Diejenigen auf der Allmend, insbesondere Trottoirerweiterung, Installierung von Pollern usw., übernimmt der Kanton vollumfänglich. Das ist sachgerecht, hat der Kanton doch eine gesetzliche Aufgabe, für die generelle Sicherheit zu sorgen. Bauliche Massnahmen wurden im Kanton ja auch an anderen Orten vorgenommen. Die Kosten für die Massnahmen auf Privatboden werden vom Kanton zur Hälfte übernommen, was bedeutet, dass die jüdischen Institutionen immer noch einen namhaften Teil der Kosten, auch diejenigen, die im Bericht nicht aufgeführt sind, selbst übernehmen müssen. Daher hat sich der Kanton zu Recht mit der jüdischen Gemeinde solidarisch gezeigt. Ich bitte Sie deshalb, dem Ratschlag zuzustimmen, um die betroffenen Institutionen zumindest teilweise zu entlasten.
- Discurso
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