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Isabella Stäheli · SVP

deMitglied GR
Grosser Rat (TG)16/02/2011
Auch ich bin der Meinung, dass der Titel der Motion falsch ist. Eine freiwillige Kirchensteuer ist eine Spende. Unsere Gesellschaft und unsere Kultur basieren auf einer christlichen Tradition. In jedem grösseren Dorf und in den Städten stehen die Kirchen. Sie gehören zum Dorf- und Stadtbild und stiften Identität. Ich kenne viele Leute, die diese zum Teil sehr wertvollen Kunstbauten besuchen und bestaunen, obwohl sie mit der Kirche nichts am Hut haben. Ich möchte damit sagen, dass viele Nichtgläubige von den christlichen Traditionen profitieren, ohne dass es ihnen bewusst ist. Die Advents-, Weihnachts- oder Osterzeit, die alle, auch Kirchenausgetretene und Nichtgläubige, mit einer Selbstverständlichkeit mitmachen und von der die Wirtschaft gehörig profitieren kann, zeigt doch auf, wie tief verwurzelt Europa in der christlichen Tradition ist. Damit diese Tradition weiterleben kann, brauchen wir auch die Kirchensteuern der juristischen Personen. Ich danke dem Regierungsrat für die gute Beantwortung der Motion. Sie zeigt deutlich auf, was die Kirchen an öffentlichen Aufgaben leisten. Würden das die Kirchen nicht machen, müsste sehr vieles der Staat übernehmen und die Steuern würden steigen. Ob der Staat diese Sozialleistungen genau so gut erfüllen könnte, sei dahingestellt. In der Kirche wird sehr viel Freiwilligenarbeit geleistet, die mit Engagement und Herzblut verrichtet wird. Entgegen dem häufig entstehenden Eindruck bilden die Kirchen immer noch eine mehr oder weniger flächendeckende Sozialgemeinschaft, die für viele Menschen Lebenssinn stiftend ist und als soziales Beziehungsnetz eine Bedeutung besitzt. So profitiert der freiheitlich säkularisierte Staat von Voraussetzungen, die er selbst nicht schaffen kann. Aus diesen Gründen ist es mehr als gerechtfertigt, dass sich auch die juristischen Personen an diesen Dienstleistungen finanziell beteiligen. Im Thurgau erhalten die Kirchen keine Staatsbeiträge, sondern nur die Steuern der juristischen Personen. Von der katholischen Landeskirche sind das 13 % oder Fr. 800'000.--. Der Betrag ist doch nicht unerheblich. Die Öffentlichkeit und die zivile Gesellschaft profitieren von den Strukturen der Landeskirchen. Deshalb sollen sich die juristischen Personen auch finanziell daran beteiligen. Es bleibt die Frage, wie es mit anderen Religionsgemeinschaften steht, die ebenso gute Dienstleistungen vollbringen und nicht so privilegiert wie die Landeskirchen sind. Sollen diese auch finanzielle Mittel vom Staat erhalten? Die Frage kann heute nicht beantwortet werden. Sie wird uns aber mit Sicherheit noch beschäftigen. Eine Minderheit der GP-Fraktion ist gegen die Erheblicherklärung der Motion.
Instituição
Grosser Rat

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0