Urs Forster
FDP
Grosser RatFrauenfeld
Mandato
- Partido
- FDP.Die Liberalen
- Grupo parlamentar
- FDP
- Parlamento
- Grosser Rat (TG)
- Círculo eleitoral
- Frauenfeld
- Página do Parlamento
- Perfil oficial
Dados pessoais
- Sexo
- Masculino
- Nascido/a em
- 1. Oktober 1968
- Profissão
- Gemeindepräsident
Contacto
- Correio eletrónico
- u.forster@muellheim.ch
- Telefone
- 052 762 72 15
- Morada
- Rosenbergstrasse 11a
8555 Müllheim
Referências e fonte
- Órgão de origem
- TG
- Registo atualizado
- 10.06.2026
- Primeira importação
- 04.02.2026
Comportamento de voto(90)
- JaGrosser RatResultado: 115 Sim · 0 Não · 0 Abst. · 0 Ausente
- JaGrosser RatResultado: 123 Sim · 0 Não · 0 Abst. · 0 Ausente
- NeinGrosser RatResultado: 0 Sim · 117 Não · 0 Abst. · 0 Ausente
- NeinGrosser RatParlamentarische demokratische Mitwirkungsrechte bei Behördenreferenden stärken (Parlamentarische Initiative)Resultado: 69 Sim · 53 Não · 4 Abst. · 0 Ausente
- JaGrosser RatResultado: 76 Sim · 47 Não · 1 Abst. · 0 Ausente
Interesses
Não há interesses registados.
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Discursos(11)
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatIch spreche zu Ihnen zum Bericht der Subkommission, welchen wir relativ kurzfristig erhalten haben. Darin ist auf Seite 2 beim Abschnitt zum Ämterbesuch im BBZ Arenenberg ein Hinweis, der mich erstaunt. Da wird darauf hingewiesen, dass der Thurgauer Landwirtschaft 97 % der Ammoniak- und 24 % der Treibhausgasemissionen zugeschrieben werden. 97 %, das sind 3 % weniger als 100%. Auf Deutsch gesagt, eigentlich ist die Landwirtschaft der einzige Ammoniak-Ausstoss, so wie das hier zu lesen ist. Obwohl die Thurgauer Landwirtschaft in den letzten Jahren Millionen Franken in emissionsarme Massnahmen, sprich Schleppschläuche, investiert hat, steht hier die Zahl von 97 %. Im Geschäftsbericht finde ich diese Zahl nicht unter Arenenberg, und meine Frage ist, wer diese 97 % festgestellt hat. Für mich ist das eine Zahl, die schlichtweg nicht möglich ist.
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatGerne nutze ich den Aufruf des Präsidenten der Subkommission für eine kurze Wortmeldung. Geschätzte Mitglieder des Bankrats und der Geschäftsleitung, wir haben von Ihnen den ausführlichen Geschäfts- und Nachhaltigkeitsbericht und den Klimabericht erhalten. Herzlichen Dank an alle, die an diesem Bericht mitgearbeitet haben. Beim Vorbereiten auf die heutige Sitzung ist mir aufgefallen, dass der Klimabericht – mit immerhin 62 Seiten – in der heutigen Traktandenliste, wie auch im Bericht der GFK nicht erwähnt wird. Auch im Antrag zum Beschluss zu diesem Traktandum wird der Klimabericht nicht erwähnt. Hier stellt sich für mich die Frage, wie der Klimabericht 2024 der TKB im Beschluss, den wir heute fällen, einfliesst. Bei der Durchsicht des Geschäfts- und Nachhaltigkeitsberichts ist mir ein Punkt speziell aufgefallen. Beim Bericht zum Risikomanagement sehen wir auf Seite 94 die Verteilung der Hypothekarforderungen nach Liegenschaften und die Verteilung der Aktiven im Ausland nach Ländern. Der Anteil von 34 % nach Deutschland ist für mich noch verständlich und naheliegend. Fragen gibt es bei mir aber bei Kanada, mit einem Anteil der Aktiven von 17 %. Die Fragen sind: Um welche Aktiven geht es hier und warum ausgerechnet Kanada? Besten Dank für die Beantwortung der Fragen, wenn das zum jetzigen Zeitpunkt möglich ist.
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatIch spreche zu Ihnen für die SVP-Fraktion und danke der Regierung und allen Beteiligten für das Erarbeiten der Regierungsrichtlinien 2024−2028. Ein grosser Dank geht auch an Kommissionspräsident Andreas Zuber für den mit 19 Seiten sehr ausführlichen Kommissionsbericht. Laut Kantonsverfassung gehören die Regierungsrichtlinien zu den grundsätzlichen Planungen des Kantons. Sie legen die grossen politischen Linien des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung fest. Die Regierungsrichtlinien 2024−2028 bauen auf den Schlüsselthemen der "Strategie Thurgau 2040" auf. Beim Ausarbeiten der Massnahmen zu den Regierungsrichtlinien wurde erkannt, dass diese vermehrt departementsübergreifend umgesetzt werden sollten. Die SVP-Fraktion begrüsst die Reduktion der Massnahmen von 146 in den Regierungsrichtlinien 2020−2024 auf 68 Massnahmen in den Regierungsrichtlinien 2024−2028. Thematisch sind vier Schwerpunkte erkennbar. Sie sollen den "Lebensraum Thurgau vorausschauend und sicher entwickeln", die "Attraktivität als Wirtschaftsstandort sowie Bildungs- und Kulturraum stärken", die "Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Entwicklung verbessern" und den "Zusammenhalt und die Aussenwahrnehmung fördern". Für jeden Schwerpunkt hat die Regierung Ziele gesetzt, welche sie mit den bereits erwähnten 68 Massnahmen erreichen will. In der vorberatenden Kommission wurden die Regierungsrichtlinien als sehr ansprechend beurteilt und gut aufgenommen. Wir wurden am Anfang der Diskussion in der Kommission von der Regierung darauf hingewiesen, dass wir an den vorliegenden Regierungsrichtlinien keine Änderungen vornehmen könnten und die Arbeit des Grossen Rates lediglich darin bestehe, diese nach der Diskussion im Rat zur Kenntnis zu nehmen. Unsere Voten im Rat seien aber wichtig, und die Regierung werde vor dem Erarbeiten der nächsten Regierungsrichtlinien aufgrund des Protokolls der heutigen Diskussion prüfen, welche Anliegen, die von Ihnen heute eingebracht werden, in den nächsten Regierungsrichtlinien Aufnahme finden werden. In der Diskussion in unserer Fraktion haben wir festgestellt, dass dem nicht ganz so ist, und dass Sie als Mitglied dieses Rates sehr wohl Änderungsanträge zu den Regierungsrichtlinien einbringen können. Die Fraktionspräsidien und der Präsident des Grossen Rates, Peter Bühler, wurden von unserem Fraktionspräsidenten mit einem entsprechenden Schreiben darüber informiert. Hier käme jetzt mein Vorschlag an Sie, Anträge zu stellen zu den Regierungsrichtlinien. Nach dem Hinweis des Präsidenten, dass keine Anträge gestellt werden können, hat sich dieser Vorschlag erledigt. Zum Schluss meines Votums möchte ich auf eine Anmerkung der Regierung hinweisen: Im Zuge der Digitalisierung möchte sie die Regierungsrichtlinien nur noch in digitaler Form herausgeben. Die aktuelle Ausgabe der Regierungsrichtlinien wäre somit die letzte in gedruckter Form. In der vorberatenden Kommission konnten sich nicht alle Mitglieder mit diesem Vorhaben anfreunden, und ich bitte die Regierung, auch die nächsten Regierungsrichtlinien nicht nur in digitaler Version, sondern auch in gedruckter Form herauszugeben. Dies, wie erwähnt, zuhanden des Protokolls, in der Hoffnung, dass die Regierung mein Votum vor der Erarbeitung der nächsten Regierungsrichtlinien im Protokoll lesen wird und mein Anliegen für die Herausgabe der Regierungsrichtlinien 2028−2032 ernst genommen wird.
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatHerzlichen Dank für die Diskussion. Die Berufswahl ist eine der wichtigsten Entscheidungen im Leben. Es gibt viele Faktoren, die mehr oder weniger entscheidend auf die Berufswahl einwirken. Es sind dies: die Familie, Freunde, Bekannte, Lehrerinnen und Lehrer, die Berufsberatung, aber auch Vorbilder der Jugendlichen und das ganze mediale Umfeld mit den vielen verschiedenen Berufsinformationen. Die Berufswahl kann auch das soziale Leben verändern, wenn die Berufslehre nicht von zu Hause aus gemacht werden kann. Einige wissen schon kurz nach der Geburt, wie ihre berufliche Tätigkeit einmal aussieht. Sie wurde ihnen, wie man so schön sagt, in die Wiege gelegt. Andere suchen ein halbes Leben lang, bis sie ihre berufliche Erfüllung gefunden haben. Ich gehe mit der Regierung einig: Grundsätzlich ist die Berufswahl ein persönlicher Entscheid. In der Antwort der Regierung ist zu lesen, dass im Kanton Thurgau bis zum 25. Altersjahr 72 % eine berufliche Grundausbildung abgeschlossen haben. Das ist erfreulich, sind das doch 10 % mehr als im gesamtschweizerischen Durchschnitt. Trotzdem muss daran gearbeitet werden, dass handwerkliche Berufe weiterhin attraktiv bleiben und Jugendliche bereit sind, diese zu erlernen. Der Regierungsrat erachtet in seiner Antwort das bestehende Angebot für die Berufswahl als ausreichend. Gleichzeitig erwähnt er, dass der Zukunftstag bei den Kindern gut ankomme. Also warum nicht einen zweiten Zukunftstag pro Jahr an den Schulen einführen, um so den Jugendlichen die Berufswelt noch besser bekannt zu machen? Auch Schnupperlehren sollten so einfach wie möglich über die Bühne gehen und den Schnupperlehrling nicht durch komplizierte Bewerbungskriterien davon abhalten, sich zu bewerben. Die Betreuung der Schnupperlehrlinge soll aber auch von den Lehrbetrieben ernst genommen werden, denn es könnte aus der Schnupperlehre ein Lehrverhältnis entstehen – ein angesichts der vielen offenen Lehrstellen nicht zu unterschätzender Punkt. Handwerk heisst, wie es das Wort sagt, werken mit den Händen, mit den eigenen Händen etwas schaffen. Dabei können die Hände auch schmutzig werden. Schmutzige Hände sind in der heute auf Hygiene ausgerichteten Welt wohl nicht mehr das Höchste der Gefühle. Ob und wie entscheidend dieser Aspekt die Berufswahl beeinflusst, lasse ich einmal unbeantwortet im Raum stehen. In der Antwort zu den Fragen 3 bis 5 hat die Regierung richtigerweise erkannt, dass es das Ziel sein muss, dass die richtigen Personen am richtigen Arbeitsplatz eingesetzt werden. Dem spricht nichts entgegen. Ich möchte aber das Wichtigste noch ergänzen: Die Arbeit soll auch Freude machen. Ich schliesse mein Votum mit dem letzten Satz der Interpellation, denn dieser gilt nach wie vor: "Lehrlinge von heute sind die Berufsfachleute von morgen."
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatIm Namen der Interpellanten bedanke ich mich für die Beantwortung unserer Interpellation. Wir sind mit den Antworten auf unsere Fragen grundsätzlich einverstanden. Wir finden aber, es hat noch Luft nach oben und angesichts der Wichtigkeit des Themas beantragen wir Diskussion.
Contribuições
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Filiações(2)
- Fraktion
- Grosser Rat
Imagens(2)
- Versão 101.01.2025 – 04.02.2026
- Versão 204.02.2026 – 31.12.2199
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0