Daniel Stolz
- Partido
- FDP.Die Liberalen
- Parlamento
- Schweiz
- Círculo eleitoral
- Basel-Stadt
- Página do Parlamento
- Perfil oficial
- Sexo
- Masculino
- Nascido/a em
- 16. September 1968
- Wikidata
- Q1162786
- Órgão de origem
- CHE
- Fonte atualizada
- 05.08.2026
- Registo atualizado
- 06.08.2026
- Primeira importação
- 14.08.2025
- JaSchweizGütertransportgesetz. Totalrevision (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2015 · 07.09.2015Resultado: 142 Sim · 53 Não · 2 Abst. · 3 Ausente
- JaSchweizLöschung ungerechtfertigter Zahlungsbefehle (Parlamentarische Initiative)NationalratHerbstsession 2015 · 07.09.2015Resultado: 130 Sim · 52 Não · 1 Abst. · 17 Ausente
- JaSchweizInternationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen. Genehmigung (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2015 · 07.09.2015Resultado: 128 Sim · 45 Não · 4 Abst. · 23 Ausente
- JaSchweizInternationaler automatischer Informationsaustausch im Steuerbereich. Bundesgesetz (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2015 · 07.09.2015Resultado: 97 Sim · 61 Não · 1 Abst. · 41 Ausente
- JaSchweizBundesgesetz über den Wald. Änderung (Geschäft des Bundesrates)NationalratHerbstsession 2015 · 07.09.2015Resultado: 113 Sim · 67 Não · 6 Abst. · 14 Ausente
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- RedetextSchweiz
Als Freisinniger habe ich sehr viel Respekt vor den Volksrechten und auch vor den Menschen, die sich politisch engagieren. Wenn ich als Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion spreche, nehme ich mich noch mehr zurück. Lassen Sie es mich deshalb gerade zu Beginn deutlich sagen: Selbstverständlich ist es das gute Recht der Initianten, eine solche Initiative zu lancieren, und die Schweizerinnen und Schweizer haben selbstverständlich das Recht, diese Initiative zu unterzeichnen und somit eine Volksabstimmung zu lancieren.
Aber - jetzt kommt das berühmte politische Aber - nur schon der Titel dieser Volksinitiative hat es in sich: "bedingungslos". Sorry, geschätzte Initianten, nichts, aber auch gar nichts im Leben ist bedingungslos, nicht einmal das Leben an sich. Sie müssen, um zu leben, essen, trinken, atmen usw. Wenn etwas versprochen wird, für das es keine Bedingungen gibt, das mit nichts verknüpft ist, dann kann ich das nicht ernst nehmen. Ich nenne diese Initiative deshalb auch lieber anders: "für ein grundloses Einkommen". Grundlos ist das Einkommen, weil ich nichts, aber auch gar nichts tun muss, um ein solches Einkommen zu bekommen.
Kommen wir zum zweiten Wort des Initiativtitels: "Grundeinkommen". Die Idee eines Grundeinkommens stammt ja an sich von Wirtschaftsnobelpreisträger Milton Friedman. Er ist normalerweise im linken Lager nicht gerade eine sehr populäre Figur, sondern eher als neoliberaler Fundamentalist verschrien. Die Grundidee war eigentlich, dass wir statt eines Gewirrs von verschiedensten Sozialversicherungssystemen, wie jetzt bei uns in der Schweiz AHV, IV, EO, ALV bis und mit Sozialhilfe usw., nur noch eine einzige - eine einzige! - Grundsicherungskasse einrichten würden. Diese Idee, finde ich, hat einiges für sich, wenn ich nur schon an die Probleme mit den Schwellen und den Effekten denke, die wir in unserem Sozialsystem haben. Allerdings hat auch diese Idee von Milton Friedman ihre Schwächen, das wusste er selber auch. Diese Initiative hat, auch wenn sie sich im Titel ein wenig darauf beruft, wenig damit zu tun, das sieht man nur schon am Initiativtext selber.
Der Initiativtext zeichnet sich vor allem durch etwas aus: Er ist so etwas von unbestimmt, dass schlussendlich so gut wie gar nichts konkret ist. Er lautet: "Artikel 110a, 'Bedingungsloses Grundeinkommen'. Der Bund sorgt für die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens. Das Grundeinkommen soll der ganzen Bevölkerung ein menschenwürdiges Dasein und die Teilnahme am öffentlichen Leben ermöglichen. Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung und die Höhe des Grundeinkommens."
Dies bedeutet alles, dies bedeutet aber auch gleichzeitig nichts. Wahrscheinlich ist auch das nicht zuletzt ein Grund, warum so viele Menschen die Initiative unterzeichnet haben. Wenn der Betrag dieses Grundeinkommens zu tief wäre, hätten politisch Linke sicher nicht unterzeichnet, wenn er zu hoch wäre, dann eher die Anhänger der Mitte und die politisch Rechten nicht. Natürlich äussern sich die Initianten inzwischen zur Höhe dieses Grundeinkommens. Aber im Text steht nichts, nada. Nach einer Annahme der Volksinitiative hätten wir endlose Diskussionen darüber, wie hoch dieses "grundlose Einkommen" eigentlich sein sollte.
Die Auslegung der Initiative wäre extrem schwierig. Das zeigt sich auch bei anderen Begriffen. Wer beantwortet zum Beispiel die Frage, was ein "menschenwürdiges Dasein" ist? Am Schluss müsste es wohl das Parlament tun. Ist es die Existenzsicherung, oder ist es mehr? Wenn die Existenzsicherung richtig wäre - wie ich es wahrscheinlich beantworten würde -, könnte man dann alle anderen Sozialsysteme abschaffen, wie das Milton Friedman seinerzeit vorgeschlagen hat? Wenn man sich überlegt, welche Tragweite ein solcher Entscheid hätte, welche Auswirkungen, dann sieht man, dass das mehr als nur einfach eine Revolution wäre.
Oder die Frage: Wer ist denn die "ganze Bevölkerung"? Sind es die Bürgerinnen und Bürger? Wahrscheinlich nicht. Es müssten wohl auch noch die sein, die eine Aufenthaltsgenehmigung haben, oder einfach alle, die in der Schweiz leben, also zum Beispiel auch die Flüchtlinge. Oder wer definiert, was die "Teilnahme am öffentlichen Leben" ist? Sorry, aber über das werden die Vorstellungen nur schon unter uns hier im Parlament meilenweit auseinandergehen.
Der Höhepunkt ist dann meines Erachtens der Satz: "Das Gesetz regelt insbesondere die Finanzierung ..." Das kann dann eine massive Mehrwertsteuererhöhung bedeuten oder vielleicht eine neue Kopfsteuer. Oder belasten wir den Faktor Arbeit massiv? Wahrscheinlich eher nicht, da ja kaum jemand noch arbeiten würde.
Sorry, geschätzte Initiantinnen und Initianten, aber dieser Text ist schlussendlich eine Blackbox. Die Schweizerinnen und Schweizer wissen nicht, was sie bekommen würden, wenn sie zustimmen würden, was sie - davon gehe ich aus - nicht tun werden. Deshalb ist eigentlich dieser Text, so gut er gemeint ist, eine Zumutung. Auch die Vorstellung, dass mit diesem "grundlosen Einkommen" plötzlich ein Schub an Innovation, Kreativität, kulturellen Höhepunkten ausgelöst würde, ist - höflich gesagt - ein wenig romantisch.
Wie auch immer: Die Initiative ist sehr wohl intellektuell anregend, mehr aber nicht. Aber vor allen Dingen ist sie wie eine entsicherte Handgranate in unseren Händen, die das ganze System der sozialen Sicherheit einzureissen und riesigen Schaden anzurichten droht. Nicht dass dies das Ziel der Initianten wäre, ganz sicher nicht. Aber es ist ein real existierendes Risiko.
Deshalb bitte ich Sie im Namen der FDP-Liberalen Fraktion, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
- RedetextSchweiz
Ich kann sehr gut verstehen, dass man gerade für die Dritte Welt die Nahrungsmittelpreise tief halten möchte. Das war wohl auch der Grund, warum die Menschen die Initiative unterzeichnet haben. Aber das Ziel wird bei einer Annahme dieser Initiative nicht erreicht. Viel wichtiger als die anvisierten Finanzinstrumente sind für die Knappheit von Nahrungsmitteln und die daraus folgenden Preissteigerungen laut umfassenden Untersuchungen - zum Beispiel erst gerade kürzlich der deutschen Regierung - etwa das Wetter, es sind zu wenig Investitionen in die [PAGE 1649] Landwirtschaft, es sind vor allen Dingen auch Korruption, Fehlplanungen und Logistikprobleme und vieles andere mehr. Das sind die fundamentalen Probleme, die die Initianten, die wir alle zusammen eigentlich angehen müssten, wenn es denn möglich wäre. Beim Wetter ist es das selbstverständlich nicht.
Wer einfach Investitionen in Finanzinstrumente bei Agrarrohstoffen verhindern will, betreibt schlichtweg Symptompolitik. Termingeschäfte, auch im Agrarbereich, haben eine lange Tradition. Mit solchen Gegengeschäften, es wurde hier schon ausgeführt, können sich Produzenten und Händler - auch Produzenten, denken Sie daran! - gegen Preisdifferenzen absichern. Vor allem Preisausreisser nach oben haben in den letzten Jahren für Aufsehen gesorgt, was ich sehr gut verstehen kann. Die Initiative aber ist die falsche, viel zu eng gefasste Antwort auf die dadurch aufgeworfenen Fragen. Die Initianten unterscheiden vereinfachend zwischen Spekulation und Hedging: das Letztere gut, das Erstere des Teufels.
Der Einfluss von branchenfremden Investoren auf die Preisbildung ist aber längst nicht so klar, wie die Initianten uns weismachen wollen, nicht einmal bei ihren Paradebeispielen aus den Jahren 2008 und 2011. Die meisten der Untersuchungen zeigen, dass es damals viel mehr mit Problemen in der Logistik und der Lagerhaltung zu tun hatte, dass die Preise derart überschossen.
Nehmen wir einen neutralen Beobachter dieser Situation: Die Direktion für Entwicklungszusammenarbeit, unsere eigene Deza, hielt fest, dass "keine ausreichende Evidenz für einen nachhaltigen Einfluss von Finanzinvestoren auf die Nahrungsmittelpreise" vorliege. Im Falle einer Verknappung auf dem Weltmarkt könne die Spekulation mit Nahrungsmitteln aber kurzfristig einen steigernden Einfluss auf die Preise haben, schreibt die Deza. Ich glaube, diese Zusammenfassung kommt der Wahrheit wahrscheinlich am nächsten. Finanzmärkte sind also nicht grundsätzlich schuld an den hohen Preisen, sie reflektieren nur die Knappheit von Gütern. Manchmal überschiessen sie nach oben, aber manchmal auch nach unten, und das wird dann bei der Initiative gerne vergessen. Das Überschiessen gehört dazu, wenn man ein Gleichgewicht finden will.
Sogar dann, wenn die Finanzinstrumente tatsächlich schuld an den hohen Nahrungsmittelpreisen wären, wäre die Initiative nutzlos. Warum? Weil die Geschäfte ganz einfach innerhalb weniger Sekunden an einen anderen Handelsort verlegt würden. Wenn Sie glauben, dass die ganze Welt uns diesen Schritt nachmachen würde - na ja! Die einzige Wirkung der Initiative wäre der Verlust von Arbeitsplätzen direkt im Finanzsektor und indirekt dort, wo die dort Arbeitenden Geld ausgegeben. Das trifft dann zum Beispiel den Friseur nebenan. Die Initianten wissen das an sich selber, sonst hätten sie nicht in Artikel 98a Absatz 3 hineingeschrieben, dass der Bund sich international gegen die Spekulation einsetzen müsse. Das ist eigentlich das Eingeständnis, dass die beabsichtigte Wirkung in der Schweiz gar nicht eintreffen wird.
Es gibt noch ein weiteres Problem. Die Initiative ist nicht praktikabel. Wenn sie angenommen würde, hätten wir extreme Auslegungsprobleme. Die Umsetzungsvorschläge auf der Website der Initiative sind zwar interessant, vor allen Dingen auch die Hinweise auf die USA und die EU, aber es ist längst nicht so klar, wie die Unterscheidung zwischen "hedgen" und spekulieren zu machen ist. Die Initiative geht sehr viel weiter als das, was zum Beispiel in der EU nur angedacht wird. Wenn man wirklich den Willen der Initianten umsetzen möchte, dann müsste man am Schluss konsequenterweise alles verbieten, was ja wohl die Initianten auch gerne hätten, ohne es aber in ihre Initiative hineinschreiben zu können. Dass wir eventuell Regeln anpassen - vor allen Dingen international koordiniert und vor allen Dingen, wenn es zum Beispiel um Hochfrequenzhandel in Blackboxes geht -, kann sein. Das muss man dann diskutieren. Das betrifft dann aber nicht nur den Handel mit Nahrungsmitteln.
Für solche internationale Korrekturen und für solche Schritte brauchen wir diese Initiative nicht. Deshalb empfehle ich sie überzeugt zur Ablehnung.
- RedetextGütertransportgesetz. TotalrevisionN.º 14.036Schweiz
Stimmt es, dass der Bundesrat innerhalb des Kreditrahmens nach eingehender Prüfung über jedes Projekt separat entscheidet? Und könnte er, wenn kein Projekt vorliegt - z. B. Basel Nord oder ein anderes -, dann trotz unseres Entscheides, wenn wir heute zustimmen würden, darum immer noch Nein sagen? Schaffen wir heute somit gar kein Präjudiz?
- RedetextBabysitting bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken wird von der Hausdienstarbeit ausgeschlossenN.º 13.475Schweiz
Die parlamentarische Initiative Pieren nimmt ein Thema auf, das für eine sich stark entwickelnde Gesellschaft nicht ganz untypisch ist: Wir schaffen Regeln für das Zusammenleben, und diese Regeln nehmen dann überhand. Wir bauen Schutzmechanismen ein, die jenen, die sie schützen sollen, plötzlich schaden - Stichworte sind hier Überregulierung und Bürokratisierung. Dieses Phänomen kann auch dazu führen, dass die Selbstverantwortung dezimiert wird, dass Chancen nicht mehr ergriffen werden, dass die Innovation nicht mehr entwickelt werden kann. Die Regeln können im Extremfall sogar zu Kriminalisierung führen, weil die Menschen bei so vielen Regeln schon gar nicht mehr wissen, welche Regeln sie gerade jetzt brechen. Es ist eine grosse Herausforderung für unsere Gesellschaft, ein Gleichgewicht zu finden zwischen notwendigen Regeln auf der einen Seite, vor allem zum Schutz der Schwachen, und der Wahrung von Innovation und Selbstverantwortung auf der anderen Seite.
Kollegin Pieren hat sich in einem ganz kleinen Gebiet, im Bereich des Babysittings, dieses Themas angenommen. Deshalb hat die SGK-NR dieser parlamentarischen Initiative damals mit 14 zu 8 Stimmen Folge gegeben. Leider hat unsere Schwesterkommission im Ständerat am 26. März 2015 entschieden, dass sie nicht Folge geben möchte, und zwar einstimmig bei nur einer Enthaltung. Somit hat sich die SGK-NR, also Ihre Kommission, am 26. Juni noch einmal um das Thema gekümmert.
Worum geht es eigentlich wirklich? Ich fasse noch einmal kurz zusammen: Kollegin Pieren geht es darum, dass Babysitting als Nebenjob bis zu einem Jahreslohn von 3000 Franken sozialversicherungsrechtlich nicht mehr als Erwerbstätigkeit gilt. Wahrscheinlich - davon müssen wir ausgehen - verhalten sich einige Tausend Menschen in unserem Land kriminell, weil sie jemanden schwarz beschäftigen, ohne dass sie das realisieren. Die wenigsten, die einen Babysitter haben, rechnen nämlich die AHV richtig ab, sofern sie die betreffende Person überhaupt richtig angemeldet haben. Es sind nicht Leute, die bewusst etwas strafrechtlich Falsches tun möchten oder Geld sparen möchten. Diese sozialversicherungsrechtliche Unterstellung macht weder aus gesellschaftlicher Sicht noch aus Sicht der Eltern oder der Jugendlichen Sinn, die diesen Job freiwillig machen, um etwas Sackgeld zu verdienen.
Wenn den Leuten bewusst wäre, wie die Situation im Moment ist, würden wahrscheinlich weniger solche Jobs angeboten, weil man schlichtweg den Aufwand scheuen würde. In diesem Fall hat man weder die Einnahmen für die Jugendlichen noch die Sozialabgaben. Somit wäre es schlecht für uns alle. Auch bei der erleichterten Abrechnung der AHV-Beiträge ist es für eine durchschnittliche Schweizerin oder für einen durchschnittlichen Schweizer nicht ganz einfach, all diese Formulare auszufüllen. Auch aufseiten der Ausgleichskasse ist der Aufwand schlussendlich grösser als der Ertrag.
Das Ziel der parlamentarischen Initiative Pieren ist es nicht, dass solche Jobs kumuliert werden und man davon leben kann. Kollegin Pieren geht es "nur" darum, diesen kleinen Nebenerwerb, der meistens von Jugendlichen während der Ausbildung ausgeübt wird, zu ermöglichen, so gut es geht, und nicht zu verhindern.
Die Minderheit Schenker Silvia unserer Kommission wie auch die SGK-SR befürchten, dass mit dieser Initiative genau eine solche Kumulierung ermöglicht würde. Sie möchten nicht Tür und Tor für die Schaffung von prekären Jobs öffnen. Die Minderheit Schenker Silvia ist auch der Meinung, dass die Definition von Babysitting aufgrund der Abgrenzung zu anderen Tätigkeiten im Haushalt schwierig sei. Nach der Meinung von Kollegin Pieren und der Meinung der Mehrheit der Kommission ist es aber klar, was Babysitting ist: Es geht nur um Kinderhüten und nicht auch noch darum, das Haus zu putzen, aufzuräumen oder sonstige Dinge zu erledigen. Selbstverständlich hätten wir später noch den Auftrag, das genauer zu definieren und einzugrenzen.
Weiter sind die Minderheit Schenker Silvia und die SGK-SR der Meinung, dass 3000 Franken zu viel seien und der Anreiz zu gross sei, solche Jobs zu kumulieren. Die Mehrheit der SGK-NR hingegen ist klar der Meinung, dass es in diesem Fall wirklich nur um Babysitting gehe und es nicht die Idee sei, dass daraus eine Erwerbstätigkeit würde. Sie wäre deshalb in einem zweiten Schritt, wenn am Schluss Nationalrat und Ständerat Folge gegeben hätten, durchaus bereit zu überlegen, ob es eine Altersgrenze braucht. Einen Studentenjob hat man nämlich in der Regel mit z. B. 40 Jahren nicht mehr; das hört irgendwann auf.
Die Mehrheit ist auch nicht der Meinung, dass der Betrag von 3000 Franken zu hoch sei. Auf 48 Wochen verteilt macht das rund 60 Franken pro Einsatz; wenn man davon ausgeht, dass ein Babysitter je nach Region vielleicht 20 bis 25 Franken pro Stunde erhält, sind diese 60 Franken sehr schnell erreicht. Aufgrund einer Motion Schneider-Schneiter (14.3126) sind in der jetzt geltenden Verordnung neu 750 Franken als Freibetrag festgelegt worden. Das sind dann noch tatsächlich Fr. 15.50 pro Woche. Das ist kaum mehr als ein stündiger Einsatz pro Woche, wenn überhaupt. Wenn wir diesen Jugendlichen, die etwas dazuverdienen wollen, einen anständigen Betrag bezahlen wollen, ist diese Summe nach Meinung der Mehrheit der Kommission klar zu tief. Welche Obergrenze richtig ist, kann auch hier in der späteren Diskussion in der Phase der Konkretisierung diskutiert werden. Vielleicht sind es ja auch 2500 Franken. Kollegin Pieren wie auch die Mehrheit der Kommission haben da durchaus Diskussionsbereitschaft signalisiert.
Sie sehen, wir haben uns des Themas noch einmal intensiv angenommen. Wir sind aber nach gewalteter Diskussion zum Schluss gekommen, dass wir an der parlamentarischen Initiative festhalten möchten, dies, der Kommissionspräsident hat es schon gesagt, mit 11 zu 11 Stimmen bei 3 Enthaltungen mit Stichentscheid des Präsidenten. Dieser Entscheid fiel am 26. Juni 2015.
- RedetextKVG. Steuerung des ambulanten BereichsN.º 15.020Schweiz
Geschätzter Herr Kollege Hess, Sie haben richtig ausgeführt, dass die Aufhebung der Zulassungsbeschränkung dazu geführt hat, dass für gewisse Arztpraxen wieder eine Zulassung beantragt worden ist und somit die Zahl der Arztpraxen gestiegen ist. Konnte aber auf der anderen Seite in der Kommission belegt werden, dass auch die Kosten speziell gestiegen sind? Ich kann mich sehr gut erinnern: Das konnte eben gerade nicht belegt werden.
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- Parlamentarische InitiativeBerichterstattung
- Parlamentarische InitiativeBerichterstattung
- PostulatMitunterzeichner(-in)
- InterpellationMitunterzeichner(-in)
- StändigSchweiz
- Mitglied09.09.2013 – 29.11.2015
- Ständig
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- Versão 101.01.2025 – 31.12.2199
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0