Thomas Thalmann
SVP
Grosser RatKreuzlingen
Mandato
- Partido
- Schweizerische Volkspartei
- Grupo parlamentar
- SVP
- Parlamento
- Grosser Rat (TG)
- Círculo eleitoral
- Kreuzlingen
- Página do Parlamento
- Perfil oficial
Dados pessoais
- Sexo
- Masculino
- Nascido/a em
- 7. Februar 1968
- Profissão
- Elektroplaner
Contacto
- Correio eletrónico
- tom.thalmann@bluewin.ch
- Telefone
- 071 677 26 20
- Morada
- Hornbachstrasse 24
8594 Güttingen
Referências e fonte
- Órgão de origem
- TG
- Registo atualizado
- 10.06.2026
- Primeira importação
- 14.08.2025
Comportamento de voto(506)
- JaGrosser RatRahmenkonzept für die Bereiche Wohnen und Arbeiten für erwachsene Menschen mit Behinderung im Kanton Thurgau (Weitere Geschäfte)Resultado: 103 Sim · 0 Não · 8 Abst. · 0 Ausente
- NeinGrosser RatResultado: 43 Sim · 71 Não · 0 Abst. · 0 Ausente
- NeinGrosser RatBeschluss des Grossen Rates über die Teilrevision des Kantonalen Richtplans 2022/2023 (Stand: November 2023) (Beschluss)Resultado: 92 Sim · 26 Não · 1 Abst. · 0 Ausente
- Keine Stimmabgabe
- JaGrosser RatÄnderung des Waldgesetzes (WaldG) (Gesetz)Resultado: 85 Sim · 17 Não · 2 Abst. · 0 Ausente
Interesses
Não há interesses registados.
Credenciais de acesso
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Discursos(6)
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatIm Namen der grossen Mehrheit der SVP-Fraktion bitte ich die Ratsmitglieder, den Antrag abzulehnen. Die Beiträge können durchaus zugemutet werden. Sie sind einkommensabhängig, aber auch massvoll. Wie es so schön heisst, kann das, was nichts kostet, nicht viel wert sein. Die Sprachförderung ist etwas wert. Sie bringt den Kindern erheblich viel und erleichtert ihnen das Leben und den weiteren Lebensweg. Die Familien, die mit der Streichung geschont werden sollen, kommen zudem in den meisten Fällen nicht in den Bereich der 800 Franken. Die 800 Franken stellen den obersten Bereich dar, und sie sind wie bereits erwähnt ein "Kann-Wert". Solange die Nutzung von familienergänzenden Angeboten für Eltern kostenpflichtig ist, ist die SVP-Fraktion der Meinung, dass keine Ungleichheit geschaffen werden sollte.
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatIch kann mich dem Inhalt der Voten meiner Vorrednerinnen in fast allen Punkten anschliessen. Sie haben vieles wiedergegeben, was wir in der Kommission vertieft besprochen haben. Ich will nicht alles wiederholen. Mit der vorschulischen Sprachförderung wird ein Werkzeug geschaffen, das es ermöglicht, den Kindern ab dem vollendeten dritten Lebensjahr die Chance zu geben, ihr sprachliches Defizit rechtzeitig anzugehen und ihnen so einen einfacheren Weg durch das Schulleben zu ermöglichen. Wir begrüssen die Aufnahme der Pflichten der Erziehungsberechtigten bei der vorschulischen Sprachförderung. Vor allem begrüssen wir es aber auch, dass die Schulgemeinden den Erziehungsberechtigten einkommensabhängige Beiträge von bis zu maximal 800 Franken pro Jahr in Rechnung stellen können. Dabei ist es ganz wichtig, dass es sich um eine "Kann-Formulierung" handelt. Solange freiwillige Besuche von familienergänzenden Angeboten für die Eltern kostenpflichtig sind, dürfen bei solchen Gesetzesanpassungen keine Ungleichheiten geschaffen werden. Wir begrüssen es zudem, dass die Bestimmungen ins Gesetz aufgenommen werden und kein eigenes Gesetz geschaffen wird. Die SVP-Fraktion hat die Gesetzesanpassung diskutiert und ist grossmehrheitlich für Eintreten.
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatEs gibt wohl nichts Unglücklicheres als das Lesen einer Beantwortung, die dauernd auf ältere Vorstösse beziehungsweise die dazugehörigen Beantwortungen verweist. Obwohl einige der aktuellen Fragen ähnlich formuliert sind wie die Fragen, welche vor über acht Jahren gestellt wurden, geht es heute um die Eigentümerstrategie des EKT. Diese Fragen dürfen nach dieser langen Zeitspanne durchaus erneut gestellt werden. Insofern hätte ich lieber eine Beantwortung gelesen, die etwas länger ausgefallen wäre und ausformulierte Antworten enthalten hätte. Bei den gestellten Fragen der Kantonsräte Martin und Egger sowie Kantonsrätin Wiesmann Schätzle geht es darum, die Eigentümerstrategie sowie die einzelnen Geschäftsfelder des EKT zu hinterfragen. Das EKT als Stromversorgungsunternehmen ist seit über 100 Jahren aktiv. Heute reichen seine Geschäftsfelder jedoch weit über die Strombeschaffung und -versorgung hinaus. Es bietet sämtliche Produkte und Dienstleistungen an, die im Zusammenhang mit der Strommarktliberalisierung an Aktualität gewinnen. Hinsichtlich der zukünftigen Geschäftsstrategie der EKT-Gruppe passte der Regierungsrat die Eigentümerstrategie im Oktober 2016 sanft an. Neu wurde als Leistungsziel formuliert, dass das EKT ein leistungsfähiges, effizientes und auf die zukünftige Entwicklung ausgerichtetes Stromnetz zu unterhalten hätte, das die Einspeisung dezentral erzeugter Energien ermöglicht. Erstmals wurden Glasfaserleitungen erwähnt. Seit Jahren ist das EKT aber auch in den Bereichen Netzsteuerung, Fernwärmeverbunde, Biogasanlagen sowie EVU-Beratung tätig. Das EKT verfügt bereits über strategische Beteiligungen an Glasfasernetzbetreibern. Daraus entwickelte sich eine Betriebsgesellschaft für Telecom-Netzwerke, die Leucom EKT AG. Der Kanton Thurgau ist zudem an den Firmen Wärme Aadorf AG und Bioenergie Herdern AG beteiligt. Die Beteiligung des EKT am EKS mussten wir nebenbei zur Kenntnis nehmen. Im Grundlagenbericht "Chancen der Elektromobilität" ist zu lesen, dass ein neues Leistungsziel die Schaffung eines passenden Angebots im zukunftsträchtigen Bereich der Elektromobilität enthalten soll. Die verantwortlichen Personen denken dabei an das Betreiben von Ladeinfrastrukturen. Seit Jahren bewirbt sich das EKT im Leitungsbaunetz auf lokale Arbeitsausschreibungen. Somit positioniert es sich in direkter Konkurrenz zu privatwirtschaftlich geführten Unternehmungen. Was soll das EKT noch alles tun? Oder anders gefragt: Wohin wollen wir mit dem EKT? Um diesen Fragen auf den Grund zu gehen, ist das Verfassen des Berichts "Strategiebericht Herausforderungen EKT" mehr als gerechtfertigt. Ich werde den Antrag erheblich erklären.
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatDie SVP-Fraktion dankt dem Regierungsrat für die gut formulierte und ausreichend begründete Beantwortung der Interpellation. Derartige Investitionen in die Sicherheit eines AKW rechtfertigen sich immer. Was wäre, wenn wir bis zum definitiven Atomausstieg einen Vorfall erleben müssten, der durch gezielte Sicherheitsnachrüstungen hätte verhindert werden können? Vermutlich würden dieselben Personen den Betreibern unterlassene Investitionen in die Sicherheit vorwerfen, die jetzt auf die Bremse treten wollen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Planungen für die momentan laufenden Investitionen bereits im Jahr 2010 - also noch vor Fukushima und dem Entscheid von Bundesrat und Parlament, aus der Kernenergie auszusteigen - begonnen hatten, ist es löblich, dass unsere AKW-Betreiber in Eigeninitiative horrende Summen in die Sicherheit ihrer Anlagen investieren. Ausserdem ist es für eine Betreiberfirma unerlässlich, sich trotz eines nahenden Ausstiegs aus der Kernenergie an die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu halten, sich in dieser Hinsicht technisch aufzurüsten und in die Sicherheit der Anlage zu investieren. Die Investitionen lohnen sich auch aufgrund des Sachverhaltes, dass wir heute noch nicht genau wissen, wann wir auf den Atomstrom werden verzichten können. Beznau wird bestimmt eines der ersten AKW sein, das vom Netz genommen wird, aber bis dahin kann es gut noch sieben Jahre dauern. Wir sind gespannt auf die Vorlage des Bundesrates über das weitere Vorgehen und auf die Reaktionen der eidgenössischen Räte im kommenden Herbst. Wir gehen davon aus, dass die Bürgerinnen und Bürger in dieser Angelegenheit das letzte Wort haben werden. Ein überhasteter Atomausstieg oder eine vorzeitige Stilllegung einzelner AKW würden nicht nur die gesamte Stromversorgungssicherheit in der Schweiz schwächen, sondern auch eine Abhängigkeit von teuren, ausländischen Stromlieferanten und die erneute Eindeckung mit Graustrom generieren. Die jüngsten Ereignisse in der Geothermie haben gezeigt, dass es bis zur breiten Einführung dieser Technik noch einzelne Hürden zu überwinden gilt. Auch bei Erhöhungen von Staumauern und beim Bau neuer Staudämme oder Flusskraftwerke begegnet man grossen Hindernissen in Form von aufwendigen Baueingaben oder Einspracheverhandlungen, die ein Fortschreiten im gewünschten Tempo verhindern. Beznau in einer "Schlachtparole" als ältestes AKW der Welt zu betiteln, entspricht meines Erachtens nicht einer objektiven Standesbeurteilung. Denn mit dem Abschluss der aktuellen Sanierung wurde seit dem Erbauen der beiden Blöcke rund der dreifache Betrag der ursprünglichen Bausumme in die Erneuerung und die Sicherheit investiert. In Anbetracht dieser Fakten kann nicht mehr von einem 50-jährigen AKW die Rede sein. Daher kann ich die Haltung des Regierungsrates, den Investitionsentscheid der AXPO zu unterstützen, gut nachvollziehen.
- Mitglied GRDiscursoGrosser RatIch spreche im Namen der SVP-Fraktion, die einstimmig für Eintreten auf die Gesetzesänderung ist. 220 Millionen Franken soll uns die Oberlandstrasse kosten und eine schnellere Verbindung zwischen Kreuzlingen und Oberaach ermöglichen. Nachdem die Signale aus Bern immer mehr dafür sprechen, dass die Bodensee-Thurtalstrasse durch den Bund finanziert wird, muss sich der Kanton lediglich noch mit den Baukosten der OLS auseinander setzen. Das Geld für die OLS will der Kanton mit der vorliegenden Gesetzesänderung beschaffen. Um 10 % soll die Motorfahrzeugsteuer angehoben werden, um damit die langfristige Sicherstellung der Finanzierung von Bau, Betrieb und Unterhalt der Oberlandstrasse zu erreichen. Wir reden hier von einer sehr humanen Steuererhöhung, die absolut verursachergerecht daherkommt und somit auch von einer breiten Bevölkerung getragen werden kann. Zudem hat die frühzeitige, offene und transparente Vorgehensweise des Regierungsrates, eine Gesetzesänderung für die Finanzierung der OLS schon vor der Abstimmung so weit aufzugleisen, aus meiner Sicht wirklich nur lobende Worte verdient. Betrachten wir die Zweckgebundenheit der Vorlage, ist zu begrüssen, dass die Inkraftsetzung der revidierten Tarifbestimmungen erst und nur nach dem Baubeschluss erfolgt. Sollte im herbstlichen Urnengang kein Ja zur OLS resultieren, würde der Regierungsrat die Gesetzesänderung mittels einer kleinen Vorlage wieder aufheben. Mir liegt immer noch der Satz von Regierungsrat Dr. Jakob Stark in den Ohren: "Wer Strassen baut, leitet Verkehr." In diesem Sinn hoffe ich, dass im Hinblick auf die kommende Abstimmung über die Oberlandstrasse ein fairer und sachlicher Abstimmungskampf geführt werden kann.
Contribuições(2)
- Einfache AnfrageMitunterzeichnendeTote Leitungen im Notfall - was tut der Kanton?N.º 16/EA 165/480
- InterpellationMitunterzeichnendeEntwicklung bei Dauer-SozialhilfebezügernN.º 20/IN 33/393
Filiações(16)
- SpezialkommissionGrosser RatFonte
- Mitglied10.02.2023 – 12.04.2024
- SpezialkommissionGrosser RatFonte
- Mitglied06.12.2021 – 19.05.2022
- SpezialkommissionGrosser RatFonte
- Mitglied05.07.2021 – 13.01.2022
- SpezialkommissionGrosser RatFonte
- Mitglied25.05.2021 – 26.05.2021
- SpezialkommissionGrosser RatFonte
- Mitglied22.03.2021 – 02.09.2021
Imagens
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