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GR

Gina Rüetschi

Ex-membro
Die GrünenGRÜNE
Grosser RatFrauenfeld

Mandato
Partido
Die GrünenFonte: GRÜNE
Grupo parlamentar
GRÜNE
Círculo eleitoral
Frauenfeld
Página do Parlamento
Perfil oficial
Dados pessoais
Sexo
Feminino
Nascido/a em
25. Februar 1959
Profissão
Pflegefachfrau HF
Contacto
Correio eletrónico
gina.ruetschi@gmx.ch
Morada
Broteggstrasse 11
8500 Frauenfeld
Referências e fonte
Órgão de origem
TG
Registo atualizado
10.06.2026
Primeira importação
14.08.2025
Comportamento de voto

Não há votos registados.

Interesses

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Discursos(50)
  1. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Der vorgesehene neue Paragraph ist keine Lösung. Er ändert nichts an der rechtlichen Tatsache, dass Globalpauschalen Subventionen des Bundes sind, die nicht zurückgefordert werden dürfen. Der Paragraph wurde aufgrund einer Einfachen Anfrage der SVP in das Gesetz eingefügt, und zwar mit der falschen Begründung: Die Globalpauschale sei keine subjektorientierte Kopf- oder Fallpauschale und aufgrund verschiedener Verwaltungsgerichtsurteile, die monierten, dass eine gesetzliche Grundlage fehle. Sie regten deshalb an, die Globalpauschalen individuell gutschreiben zu lassen, weil es vorkam, dass Bundessubventionen durch einige Sozialdienste in den Gemeinden missbräuchlich als Schulden durch Asylsuchende anerkannt werden mussten. Der Paragraph sollte deshalb ganz gestrichen oder aber mit der Ergänzung versehen werden, dass Gelder aus den Globalpauschalen des Bundes per se nicht rückerstattungspflichtig sind. In der Vergangenheit wurden nämlich Asylsuchende mit Schulden entlassen, die nicht den wirtschaftlichen Tatsachen entsprachen. Die Globalpauschalen des Bundes werden entgegen ihrer irreführenden Bezeichnung individuell und für jede einzelne Person und jeden einzelnen Betreuungstag berechnet und ausgerichtet. In der Asylverordnung zum Asylgesetz ist festgehalten, dass sich die Sozialhilfe nach kantonalem Recht ausgestaltet. Ausdrücklich nicht erwähnt ist dabei die Rückerstattung der Sozialhilfeleistung. Das ist aber nicht als Gesetzeslücke zu verstehen, sondern erklärt sich durch Art. 2, wonach Sozialhilfe- und Nothilfeleistungen vom Bund vergütet werden. Demnach besteht keine zurückforderbare Schuld aus Sozialhilfe oder obligatorischen Krankenkassenprämien der Gemeinden, solange Globalpauschalen des Bundes für den genannten Personenkreis ausgerichtet werden. Der neue § 19b soll eine individuelle Gutschreibung auf dem Klientenkonto verhindern. Ich spreche von Sozialhilfekosten, Betreuungskosten, Krankenkassenprämien und Mietkosten. Auf das Klientenkonto dürfen aber auch keine Positionen als Minus verbucht werden, die vom Bund abgegolten sind. Im Klartext gesagt: Es dürfen keine Forderungen an Asylsuchende anfallen, da sie global beglichen sind. Es dürfen auch individuell keine Sozialhilfekosten als Minus verbucht werden. Wenn einzelne Gemeinden das nicht so handhaben möchten, müsste subsidiär die Globalpauschale individuell gutgeschrieben und mit den anfallenden tatsächlichen Kosten verrechnet werden. Damit besteht aber die Gefahr, dass Gemeinden Realkosten, wie überteuerte Wohnkosten, wenn keine günstige Wohnung gefunden wird, in Rechnung stellen würden. Tatsächlich dürften Sozialhilfekosten gar nicht auf dem Klientenkonto verbucht werden, weil sie mit dem Kostenrisiko bei den Gemeinden pauschal abgegolten sind. Damit das allen klar wird, müsste das in einer Verordnung zum Gesetz oder in einem neuen Abs. 2 erklärend festgehalten werden. Wie allgemein bekannt ist, wurde die Praxis der Schuldanerkennung ohne gesetzliche Grundlagen und nachvollziehbare Abrechnungen schon in diversen Urteilen zurückgewiesen. Den Gemeinden drohen hohe Prozesskosten, wenn sie missbräuchliche Abrechnungen vorlegen. Auch der Vergleich mit anderen Personen, die Sozialhilfe beziehen und nicht dem Asylrecht unterstehen, ist müssig, denn für diese bezahlt der Bund nichts. Weshalb die Diskussion über eine angebliche Ungleichbehandlung falsch ist, kann im Rekursentscheid des DFS nachgelesen werden. Dort heisst es, dass festzuhalten sei, dass Personen des Asyl- und Flüchtlingsbereichs der Natur der Sache nach nicht gleich wie Schweizerinnen und Schweizer oder übrige ausländische Staatsangehörige behandelt werden können. Die Grünen unterstützen den Antrag Bruggmann und bitten die Ratsmitglieder, es uns gleichzutun.
  2. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Von Trans spricht man, wenn das innere Wissen einer Person, welches Geschlecht sie hat, nicht mit dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht übereinstimmt. Trans ist keine Krankheit und Transsexualität gab es schon immer. Sie kann somit auch als eine Laune der Natur angesehen werden. Es ist die einzige wirklich befriedigende Erklärung für das Verhalten einiger historischer Persönlichkeiten im 16. bis 19. Jahrhundert, die zwar physisch weiblich geboren wurden, jedoch Jahre oder Jahrzehnte lang unentdeckt als Mann lebten und in ausgesprochen harten, als maskulin geltenden Berufen reüssierten. Sie wurden oft erst bei ihrem Tod als biologische Frau enttarnt. Bei der erleichterten Geschlechts- und Namensänderung geht es auch um Personen mit einer Geschlechtsvariante. Es ist eine belastende Situation für die rund 40 Kinder pro Jahr, welche mit einem medizinisch nicht eindeutig zuordnungsbaren Geschlecht zur Welt kommen, aber dennoch innert drei Tagen von den Eltern als weiblich oder männlich auf dem Zivilstandsamt angemeldet werden müssen. Stellt sich später heraus, dass sich die Geschlechtsidentität des bei der Geburt zugewiesenen Geschlechts unterscheidet, können Geschlecht und Vorname derzeit einzig in einem administrativen und gerichtlichen Verfahren angepasst werden. Doch die entsprechende Rechtspraxis ist uneinheitlich und die Verfahren kosten viel Zeit und Geld. Die erleichterte Änderung des amtlichen Geschlechts und des Namens ist darum für alle diese Betroffenen von grosser Alltagsrelevanz. Denn erst damit können sie Dokumente erhalten, die ihr Geschlecht korrekt wiederspiegeln und sie nicht konstant dazu zwingen, sich zu ihrer Transidentität zu bekennen. Ein solches "Zwangsouting" ist nicht nur eine enorme psychische Belastung, sondern es erhöht auch die Gefahr von Gewalt und Diskriminierung, etwa bei der Stellensuche. Durch die Möglichkeit, in der Folge Ausweise, Generalabonnemente, Bankkarten, Zeugnisse oder Verträge anzupassen, nehmen die belastenden Alltagssituationen ab. Zu guter Letzt wird mit dieser gesetzlichen Vereinfachung das Selbstbestimmungsrecht gestärkt. Selbstbestimmung bedeutet in diesem Zusammenhang, dass jede urteilsfähige Person selbst am besten in der Lage ist, die eigene Geschlechtsidentität zu kennen, ohne von der Beurteilung von Gerichten oder Behörden abhängig zu sein. Die Diskriminierung von Transmenschen ist eine gesellschaftliche Realität. Ausgrenzungserfahrungen führen zu höherer Arbeitslosigkeit, grösserer Betroffenheit von Armut, schlechterer psychischer Gesundheit und höherer Suizidalität. Die Grünen sind einstimmig gegen das Ergreifen des kantonalen Referendums.
  3. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Mindestens acht Kantone müssen ein Kantonsreferendum verlangen. Das soll jetzt geschehen. Dieses politische Instrument wurde bisher erst einmal angewendet, nämlich 2003. Damals ging es um das Steuerpaket des Bundes. Gleichzeitig wurden aber auch die erforderlichen 50'000 Unterschriften dagegen gesammelt. Dies scheint jetzt nicht der Fall zu sein. Mit der vorliegenden Dringlichen Parlamentarischen Initiative wird von den Parlamentariern verlangt, die Dringlichkeit anzuerkennen und ein kantonales Referendum zu unterstützen, welches versucht, die Änderungen im Zivilgesetzbuch, nämlich die im Dezember durch das Eidgenössische Parlament beschlossenen Erleichterungen zur Geschlechts- und Namensänderung für Transmenschen, zu verhindern. Die Initianten begründen dies mit der Befürchtung eines Missbrauchs. Wird ein Gesetz liberalisiert, tauchen hierzulande leider immer sofort Stimmen von rechts auf, die nur den allfälligen Missbrauch sehen, wie gerade anschaulich demonstriert wird. Die Respektlosigkeit, die ich auf den sozialen Medien beobachtet habe, nachdem die beiden Initianten ihren Vorstoss dort publik gemacht haben, ist unterirdisch. Da machen sich etliche Männer über Transmenschen lustig und witzeln darüber, sich als Frau ausgeben zu wollen, damit sie früher pensioniert würden und keinen Militärdienst leisten müssten. Diese Leute scheinen nicht zu verstehen, dass Menschen mit Transidentität und Menschen mit einer Variante der Geschlechtsentwicklung, die sich entscheiden, ihr Geschlecht in ihren amtlichen Ausweisen anzupassen, dies nicht am Anfang einer Transition, sondern am Schluss des gesamten Prozesses tun. Niemand wird sich also aus einer momentanen Laune heraus einem solchen Prozedere unterziehen. Weder der Organisation der Transmenschen noch der Konferenz der kantonalen Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen sind laut ihren Stellungnahmen zur Vernehmlassung des Gesetzes Fälle bekannt, in denen sich jemand als Transmensch ausgab, um seine Identität zu verschleiern oder andere unlautere Vorteile zu erlangen. Es ist daher davon auszugeben, dass im Gegenteil zu dem, was die Befürworter behaupten, eine Missbrauchsgefahr sehr gering ist. Um sich dem Militärdienst zu entziehen, gibt es wahrlich einfachere Wege als jenen einer Geschlechtsumwandlung. Die SVP hätte genug Zeit gehabt, trotz der Pandemie die für das Referendum geforderten Unterschriften zu sammeln. Es ist ein Affront gegen die betroffenen Personen, die Gesetzesänderung mittels eines Kantonsreferendums und der verachtenden Begründung des Missbrauchs zu verhindern. Es besteht auch keine direkte Betroffenheit des Thurgaus, die ein solches Vorgehen rechtfertigen würde. Die Grünen sind geschlossen gegen Dringlichkeit.
  4. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Ich danke dem Regierungsrat für seine umfassende Beantwortung der gestellten Fragen. Ich vertrete in diesem Votum meine ganz persönliche Meinung. Alle sprechen vom Hausärztemangel. Die Situation hat sich aber merklich entspannt. Das Wachstum der Ärzteschaft überstieg zwischen 2010 und 2017 sogar das Wachstum der Bevölkerung. Auch im Thurgau wurde bereits viel unternommen, um dem drohenden Hausärztemangel zu begegnen. Es ist bekannt, dass die Schweizer Hausärzteschaft nach wie vor überaltert ist. Das Durchschnittsalter liegt bei 55 Jahren. Die Zahl der über 60-jährigen Hausärztinnen und Hausärzte ist noch weiter angestiegen. Ein Drittel der Grundversorger war im Jahr 2019 über 60 Jahre alt. Nun ist aber ein neuer Trend auszumachen. Die Zahl der jüngeren, unter 50-jährigen Hausärzte nimmt seit zehn Jahren kontinuierlich zu. Ihr Anteil hat sich schweizweit von 25% auf 34% erhöht. Neu ist auch, dass die Hausärzteschaft weniger lange arbeitet als früher. Im Durchschnitt sind es noch 43 Stunden pro Woche. Die grosse Mehrheit der Hausärzte arbeitet heute zudem in Teilzeit. Demgegenüber gibt es im Hausarztberuf immer weniger Einzelkämpfer. Das Bild des einzigen Hausarztes im Dorf, den alle kennen und der immer Dienst hat, ist wohl schon lange überholt. Die drohende Versorgungslücke ist noch nicht überstanden, die Talsohle aber absehbar. Mehr Studienplätze, eine höhere Attraktivität für den Haus- und Kinderarztberuf und neue Arbeits- und Praxismodelle zeigen erste Wirkungen. Auch den Universitäten liegt viel daran, das Image des Hausarztberufes aufzuwerten. Es gibt jetzt an allen Universitäten schon von Beginn an Kurse zur Hausarztmedizin. Den Studenten wird zudem aufgezeigt, dass man auch als Hausarzt genug verdienen kann. Im Thurgau werden die Hausärzte durch die zentral an den Kantonspitälern gelegenen Notfalldiensten effektiv entlastet, da der Dienst dadurch planbarer geworden ist. Bei den Ärzten, die sich dem nicht angeschlossen haben, handelt es sich mehrheitlich um Fachspezialisten. Eine zusätzliche, noch effektivere Entlastung, um dem Hausärztemangel zu begegnen, wäre natürlich der Einsatz von "Advanced Practice Nurses" (APN). In der neuen Alterssiedlung Brotegg in Frauenfeld ist dies angedacht. Dort soll es in der Siedlung eine Praxis geben, die von einer APN geführt wird und eine Triage-Funktion innehat. Meines Erachtens ist es ebenso zielführend, wenn die Apotheken in der medizinischen Grundversorgung mehr Verantwortung und Aufgaben übernehmen dürften. Die Spitex zu stärken und die Volksinitiative "Für eine starke Pflege" zu unterstützen, würde die Situation ebenfalls massgeblich entschärfen. Es wäre viel getan, wenn das Pflegepersonal selbstständiger arbeiten könnte. Heutige Pflegefachleute haben eine Ausbildung auf Tertiärstufe abgeschlossen und können hausärztliche Aufgaben und Tätigkeiten sehr wohl wahrnehmen und selbstständig ausführen.
  5. Mitglied GR
    Discurso
    Grosser Rat
    Wie bereits erwähnt wurde, umfasst die Vorlage insgesamt sechs Gesetze und eine Verordnung, die angepasst werden müssen. Ich möchte dem Kommissionspräsidenten und Ratskollegen Dominik Diezi für die geduldige und umsichtige Leitung der Sitzungen herzlich danken. Er brachte es fertig, auch einem juristischen Laien wie mir die Gesetze verständlicher zu machen. Mit den vorliegenden Änderungen ist keine umfassende Reorganisation der Justiz verbunden. Die Gesetze wurden dem "Status Quo" der allgemeinen Praxis angepasst, teilweise vereinfacht oder verbessert. Eine jahrelange Forderung zur Entlastung der Bezirksgerichte gab Anlass zu vertieften Diskussionen. Die nun vorliegende Lösung mit der Wahl und der Einsetzung ausserordentlicher Bezirksrichter durch den Grossen Rat auf Antrag des Obergerichts erachten die Grünen einstimmig als umsetzbare Lösung. Wir sind auch einstimmig für Eintreten auf die gesamte Vorlage. Wir behalten uns aber vor, in der 1. Lesung allfällige Änderungsanträge, die uns plausibel erscheinen, zu unterstützen.
Contribuições(18)
Filiações(14)

Imagens(2)

  • Versão 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Versão 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0