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Recht auf Bildungsförderung

(93.413)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz04/03/1993
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
93.413
Início
04/03/1993
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
19930413
Contribuições(34)
Cronologia(2)
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Erledigt
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Recht auf Bildungsförderung
  • Eingereichter TextTEXT

    In der Bundesverfassung ist ein soziales Recht auf Bildungsförderung zu verankern. Anspruch haben alle bildungsinteressierten Personen, unabhängig von Alter, Vorbildung sowie regionaler und nationaler Herkunft, wenn sie die notwendigen Mittel für ihren Unterhalt und Aus- oder Weiterbildung nicht anderweitig aufbringen können.

  • BegründungTEXT

    Die Aufnahme eines Verfassungsartikels über Stipendien auf Bundesebene von 1963 und das darauffolgende Stipendiengesetz von 1965 regeln die Bundesbeiträge an die kantonalen Stipendienaufwendungen. Diese richten sich nach der Finanzkraft der Kantone. Diese Regelung schafft gravierende Unterschiede von Kanton zu Kanton. Was fehlt, ist eine interkantonale Harmonisierung im Stipendienwesen.

    Der heutige Zustand führt zur Zementierung von bestehenden Chancenungleichheiten im schweizerischen Bildungswesen. Auch die von Bund und Wirtschaft geforderte Weiterbildungsbereitschaft wird ohne die Finanzierung von Aus- und Weiterbildung verunmöglicht. Zu den Benachteiligten gehören vor allem Frauen, denen der Zugang zu Stipendien und anderen Ausbildungsbeiträgen durch Altersbeschränkungen in kantonalen Stipendiengesetzen erschwert wird. Gerade Menschen mit Bildungsdefiziten oder Ungelernte werden daran gehindert, Bildungsmassnahmen überhaupt in Angriff zu nehmen, wenn sie befürchten müssen, dass ihre finanzielle Situation während der Aus- oder Weiterbildung nicht gesichert ist. Die Finanzierung von Bildungsmassnahmen muss gerade für sozial benachteiligte Bildungsinteressierte gewährleistet sein, die keine Erstausbildung vorzuweisen haben, wie das heute verlangt wird.

    Bildungsfinanzierung fällt teilweise auch in den Bereich der Sozialversicherungen (zum Beispiel Arbeitslosen- und Invalidenversicherung). Anspruchsberechtigte werden jedoch oft nicht informiert, kennen ihre Rechte nicht oder werden kaum motiviert, diese wahrzunehmen und schrecken auch vor dem Almosen-Charakter der Sozialversicherungsleistungen zurück.

    Die Verankerung eines sozialen Rechts auf Bildungsförderung in der Bundesverfassung trägt dazu bei, die Missstände in der Bildungsfinanzierung zu beheben.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0