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Fertig mit den anonymen Aufrufen zu Demonstrationen und Grossanlässen ohne Übernahme von Verantwortung

(14.305)StandesinitiativeErledigt
Schweiz19/03/2014
Perfil
Tipo
Standesinitiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
14.305
Início
19/03/2014
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20140305
Contribuições(4)
  • Alex KuprechtUrheber/inSchweizerische Volkspartei
  • Sicherheitspolitische Kommission NRZuständige Kommission
  • Sicherheitspolitische Kommission SRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Cronologia(4)
  • Erledigt
  • Keine Folge gegeben
    Nationalrat
  • Behandelt vom Ständerat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Fertig mit den anonymen Aufrufen zu Demonstrationen und Grossanlässen ohne Übernahme von Verantwortung
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung reicht der Kanton Bern folgende Standesinitiative ein:

    Der Bund wird aufgefordert, folgende gesetzliche Grundlage zu schaffen: Den Behörden muss ermöglicht werden, die Anonymität von Organisatoren aufzuheben, die übers Internet (z. B. Social Media) zu unbewilligten Demonstrationen und Grossanlässen aufrufen, die eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit in sich bergen.

  • BegründungTEXT

    Die Stadt Bern ist seit einiger Zeit mit der Situation konfrontiert, dass Organisationen, lose Gruppierungen oder Einzelpersonen übers Internet anonym zu Grossanlässen aufrufen, ohne vorgängig ihre Identität preiszugeben. Da solche Grossanlässe zu massiven Störungen des öffentlichen Lebens bis hin zu einer grossen Bedrohung für Teilnehmende und Passanten (z. B. Massenpanik) führen können, sollten die Behörden unbedingt vor dem Anlass mit den Initianten solcher Events Kontakt aufnehmen können, um verbindliche Abmachungen zum Ablauf zu treffen und Haftungsfragen zu klären. Nur so sind ein reibungsloser Ablauf und eine Minimierung der Gefahren gewährleistet.

    Mit der heutigen Gesetzgebung ist eine gerichtliche Anordnung zur Bekanntgabe von IT-Adressen bei den Anbietern von Social Media aber erst möglich, wenn es schon zu schweren Delikten bis hin zu Bedrohungen an Leib und Leben gekommen ist. Dies ist zu spät! Aus präventiven Überlegungen ist ein Gefahrendispositiv für solche Grossanlässe unabdingbar, damit die entsprechenden Gefahren für die Bevölkerung minimiert werden können. Eine entsprechende Zusammenarbeit zwischen Behörden und Organisatoren ist notwendig. Die gesetzlichen Grundlagen sind deshalb zu schaffen.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0