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Positive Umwelteffekte durch das Verbrennen von unbehandeltem Holz

(10.500)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz01/10/2010
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
10.500
Início
01/10/2010
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20100500
Contribuições(60)
Cronologia(9)
  • Abschreibung
    Nationalrat
  • Erledigt
  • Fristverlängerung bis zur Frühjahrssession 2018.
    Nationalrat
  • Keine Abschreibung
    Nationalrat
  • Behandelt vom Nationalrat
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Positive Umwelteffekte durch das Verbrennen von unbehandeltem Holz
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Es wird verlangt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen dahingehend angepasst werden, dass unbehandeltes Holz ohne Auflagen verbrannt werden kann.

  • BegründungTEXT

    Die Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA) übernimmt das europäische Abfallverzeichnis (EAV). Als umfassendes Abfallverzeichnis hat der Bund die Verordnung des UVEK über Listen zum Verkehr mit Abfällen erlassen (LVA).

    Holz ist ein CO2-neutraler Brennstoff. Die Auflagen für das Verbrennen von unbehandeltem Holz unterliegen denselben hohen Anforderungen wie bei behandeltem Holz. Diese Vorschriften behindern die effiziente und effektive thermische Verwertung von Holz.

    Das Verbrennen von Holz entfaltet jedoch viele positive Umwelteffekte:

    Holz substituiert nichterneuerbare Energieträger.

    Die Verbrennung von lokal vorhandenem Holz erübrigt lange, mit grauer Energie und hohen Umweltrisiken belastete Transportwege anderer Energieträger.

    Die Verwendung von Holz schafft im Inland Arbeitsplätze mit überwiegend inländischer Wertschöpfung. Holz leistet mit einer äusserst vorteilhaften Ökobilanz einen überproportionalen Beitrag an die Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele des Bundes.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0