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Gewässerschutzgesetz. Revision

(03.3096)MotionErledigt
Schweiz20/03/2003
Discursos(13)
Ordenado por Data do discurso, Descendente
13 Resultados
  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz
  • Redetext
    Moritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich habe den Ausführungen des Vorredners praktisch nichts beizufügen. (Heiterkeit)

  • Redetext
    Filippo Lombardi(Christlichdemokratische Volkspartei der Schweiz)
    Schweiz

    Ihre Kommission hat an ihrer Sitzung vom 22. November 2007 die am 20. März 2003 von alt Nationalrat Christian Speck eingereichte und am 7. Oktober 2004 vom Nationalrat angenommene Motion vorberaten. Der Nationalrat hat diese Motion damals übrigens mit 86 zu 75 Stimmen angenommen. Die Motion beauftragt den Bundesrat, "mit einer Revision des Gewässerschutzgesetzes die Restwassermengen im Lichte des Klimaschutzes neu zu prüfen und deutlich tiefer anzusetzen".

    Ihre Kommission beantragt, diese Motion abzulehnen, was gemäss Reglement die einzige Möglichkeit ist. Besser wäre es, die Motion abzuschreiben. Denn gleichzeitig mit dieser Motion wurde damals eine parlamentarische Initiative Epiney mit dem ungefähr gleichen Wortlaut eingereicht; zumindest die Stossrichtung war die gleiche. Wir haben im Plenum beschlossen, dieser Initiative Folge zu geben, und die Kommission hat sich dann im Rahmen einer Subkommission "Restwassermengen" damit beschäftigt. Diese Subkommission hat von der Motion Speck Kenntnis genommen, hat dann aber ihre Arbeit aufgrund der parlamentarischen Initiative Epiney fortgesetzt. Dies geschah einerseits, weil die parlamentarische Initiative Epiney ein wenig präziser war, andererseits, weil Herr Speck damals selber sagte, man könne das tun, seine Motion sei damit abgedeckt.

    Die Arbeiten der Subkommission wurden vorübergehend sistiert, weil die Plenarkommission auf die Idee kam, einen indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative "Lebendiges Wasser" zu erarbeiten. Diese Volksinitiative kennen Sie, sie stammt von den Fischerei- und Umweltorganisationen, und sie geht eigentlich in die den beiden anderen Vorstössen entgegengesetzte Richtung. Sie verlangt eigentlich mehr Massnahmen, um die Folgen der Wassernutzung zu limitieren. Nachdem der Bundesrat anderer Meinung war, hat unsere Kommission die Arbeiten zu einem Gegenvorschlag zu dieser Initiative in Angriff genommen, denn sie war der Meinung, gewisse Ziele der Initiative seien lobenswert und müssten übernommen werden, die Methode hingegen, die von der Initiative vorgeschlagen werde, sei zu rigide und könne nicht angewendet werden. Die nationalrätliche UREK ist uns gefolgt und hat uns für die Erarbeitung dieses indirekten Gegenvorschlages grünes Licht gegeben. Deswegen sind die Arbeiten der Subkommission "Restwassermengen" in diese Arbeit eingeflossen bzw. eingebunden worden. Die Arbeiten laufen jetzt auf Hochtouren. Unsere Kommission soll Ende April diesen Gegenvorschlag vorbereitet haben; er wird natürlich in eine Vernehmlassung geschickt, und wir rechnen damit, dass wir in der Wintersession in der Lage sein werden, diesen Gegenvorschlag vorzubringen.

    Der Gegenvorschlag kümmert sich um Renaturierung, um die Schwall- und Sunkproblematik, um Geschiebe, um die Finanzierung all dieser Massnahmen und gleichzeitig auch um eine gewisse Flexibilisierung der Restwassermenge, die aber ökokompatibel sein soll; das ist eigentlich die Absicht der Kommission. Es ist wieder wie beim ersten Geschäft dieses Morgens, "Rettet den Schweizer Wald": Falls der Gegenvorschlag den Anliegen der Initiative genügend Rechnung trägt, wollen die Initianten die Initiative zurückziehen. Diese Initiative wurde übrigens mit 160 000 Unterschriften unterstützt; es ist natürlich ein populäres Thema. Deswegen beantragt die Kommission jetzt, die Motion Speck im Sinne einer Abschreibung abzulehnen und die Gedanken, die damals dieser Motion und der Initiative Epiney zugrunde lagen, im Rahmen des Gegenvorschlages weiterzuverfolgen.

    Ein paar grundsätzliche Bemerkungen: Das Gewässerschutzgesetz von 1991 - vom Volk 1992 genehmigt - ist das Ergebnis langwieriger technischer und parlamentarischer Arbeiten. Es handelt sich um einen Kompromiss zwischen Umweltanliegen und Wassernutzung. Zwölf Jahre später, 2003, hat einerseits die Stromwirtschaft die Einschränkungen durch das Gesetz als zu stark empfunden - im Text der Motion Speck spricht man von einem Verlust von 5000 Gigawattstunden pro Jahr -, und andererseits haben die Fischerei- und Umweltverbände dieses gleiche Gesetz als unzureichend empfunden.

    Nach dieser Arbeit, einen Kompromiss zu finden, gehen die Wege seit einigen Jahren wieder auseinander. Die Bemühungen unserer Kommission gehen jetzt eben in die Richtung einer Suche nach einem neuen Kompromiss, der einerseits die Interessen der Wassernutzung - die natürlich auch gestiegen und jetzt zu einem klimapolitischen und energiepolitischen Anliegen geworden ist und nicht mehr nur eine wirtschaftliche Notwendigkeit ist - und andererseits die Umwelt- und Fischereianliegen berücksichtigt. Ich habe vorher in unserer einleitenden Debatte über diese verschiedenen Motionen betont, dass es nicht nur darum geht, uns Ziele zu setzen; es geht auch darum, die Ziele zu erreichen. Im Energiebereich, im Elektrizitätsbereich müssen wir das Rad nicht unbedingt neu erfinden. Wir haben diese Diskussionen in den letzten zwei Jahren geführt.

    Das neue Energiegesetz sieht seit dem 1. Januar 2008 zwei wichtige Ziele vor. Das eine ist, dass der Endenergieverbrauch pro Haushalt bis ins Jahr 2030 auf den heutigen Werten, den Werten dieses Jahres, stabilisiert wird, wobei in Kauf genommen wird, dass zwar der Verbrauch fossiler Energieträger - von Erdöl bzw. Treibstoffen - gesenkt werden kann, dass sich aber gleichzeitig der Stromverbrauch erhöht. In diesem Sinne geht auch der Bundesrat in seinen [PAGE 144] Energieszenarien für die nächsten Jahre von einem weiteren Zuwachs des Stromverbrauches in unserem Lande aus. Das ist mal die eine Sache: Wir sehen im Gesetz zwar die Stabilisierung des Gesamtenergieverbrauches pro Haushalt vor, was aber mit einer Erhöhung des Stromverbrauches verbunden ist. Im Zusammenhang mit der Stabilisierung des Verbrauches pro Haushalt müssen wir auch damit rechnen, dass bis ins Jahr 2030 die Anzahl der Haushalte weiterhin steigen wird. Wenn wir - das wurde heute noch nicht gesagt - immer den Stand der CO2-Emissionen gegenüber demjenigen von 1991 zitieren, vergessen wir oft zu sagen, dass die Schweizer Bevölkerung seit 1991 um etwa 16 bis 17 Prozent gewachsen ist. Wir haben einen CO2-Ausstoss von minus 20 Prozent pro Kopf, wie er vom Kyoto-Protokoll verlangt wird. Das Problem ist, dass gleichzeitig die Zahl der Köpfe gewachsen ist.

    Gleichzeitig wurden im Energiegesetz auch die Ziele für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Quellen festgesetzt, und zwar erwarten wir bis zum Jahr 2030 zusätzlich 5400 Gigawattstunden aus diesen erneuerbaren Quellen, davon 2000 Gigawattstunden aus der Wasserkraft. Jetzt kommt eben die Frage der Motion Speck. Sie beruht auf der Annahme, dass mit dem heutigen Gewässerschutzgesetz 5000 Gigawattstunden pro Jahr verlorengehen. Diese Zahl wurde von den Experten der Atel einmal berechnet; sie ist inzwischen auch kritisiert worden, und wir haben sie nicht als Basis für die Arbeiten der Kommission genommen. Es ist aber eine Tatsache, dass das Gesetz, was die Nutzung der Wasserkraft betrifft, schon gewisse Einschränkungen vorsieht und dass das Risiko einer weiteren Einschränkung durch die Initiative relativ gross ist. Gleichzeitig kommt auch eine Folge des Klimawandels zum Tragen. Der Klimawandel führt dazu, dass sich die regelmässige Stromerzeugung aus Wasserkraft mit der Zeit reduziert.

    Ich komme zum Schluss. Wenn wir jetzt mit gutem Gewissen diese Motion Speck abschreiben oder ablehnen, dürfen wir nicht vergessen, dass wir im Stromerzeugungsbereich sehr grosse Herausforderungen vor uns haben. Alle Energieträger in diesem Bereich, auch alle erneuerbaren, finden ihre Grenzen. Wir wissen, dass die grossen Geothermieprojekte Erdbeben verursachen; wir wissen, dass die Windräder auf Widerstand stossen. Wir wissen seit heute Morgen, dass die Holznutzung weiterhin eingeschränkt bleibt, weil wir das Waldgesetz nicht angepasst haben. Wir wissen, dass die kleinen Wasserkraftwerke, die wir mit diesem Gesetz unterstützen wollten, auch auf Widerstand stossen, weil besonders die Vertreter der Fischerei diese inakzeptabel finden. Im Tessin verlangen die Fischer zurzeit ein Moratorium für sämtliche neuen kleinen Wasserkraftwerke. Wir wissen auch, dass die grossen Wasserkraftwerke in Zukunft kaum zusätzlich Strom erzeugen werden, es sei denn, sie werden in Form von Pumpspeicherwerken benutzt. Das ist gut, um die Schwankungen der Windenergie aus Deutschland zu kompensieren. Aber eine solche Arbeit kostet auch Energie. Pumpen und speichern, um dann wieder Strom zu erzeugen, verbraucht ungefähr 30 Prozent der benutzten Energie; das ist nicht wenig.

    Wir müssen also all diesen Gegebenheiten Rechnung tragen. Wenn wir uns diese Ziele stecken und auch die Gegebenheiten unseres Landes berücksichtigen, bleibt uns am Schluss nichts anderes übrig, als Gaskombikraftwerke zu akzeptieren. Wir haben uns bis jetzt dagegen eingesetzt, wenigstens mehrheitlich, aber es bleibt wahrscheinlich nichts anderes übrig, ausser dann endlich einmal die Debatte über den Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke anzupacken. Meines Erachtens - das ist aber eine persönliche Bemerkung - ist es höchste Zeit, dass wir das tun.

    Ich empfehle Ihnen, die Motion in diesem Sinne abzulehnen.

  • Redetext
    Christoffel Brändli(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Sie haben einen schriftlichen Bericht der Kommission erhalten. Die Kommission beantragt, die Motion abzulehnen. Der Bundesrat beantragt ebenfalls die Ablehnung der Motion.

  • Discurso
    Discurso
    Schweiz

    Abstimmung - Vote

    Für Annahme der Motion .... 86 Stimmen

    Dagegen .... 75 Stimmen

  • Redetext
    Moritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Wir selbst haben uns nicht auf diese Studie berufen. Warum? Weil wir gewisse Zweifel haben. Mit den Ausdrücken "richtig" oder "falsch" sind wir als differenziert denkende Mitglieder des Bundesrates etwas zurückhaltend. Ich weiss: Im Parlament äussert man sich da etwas schroffer. Aber wir haben einfach gewisse Fragezeichen anzubringen.

  • Redetext
    Hildegard Fässler-Osterwalder(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Herr Bundesrat, Herr Speck gründet seine Intervention auch auf die Studie der Elektrowatt aus dem Jahre 1987. Inzwischen, d. h. schon 1992, wurde entdeckt, dass diese Studie falsch ist, dass sie auf falschen Zahlen basiert. Das wurde schon damals auch in diesem Rat gesagt, z. B. auch von Herrn Eugen David, wenn ich mich richtig erinnere. Ist dem Bundesrat bekannt, dass diese Studie falsch ist, dass dies jetzt sogar auch von jenen nicht mehr bestritten wird, die die Studie angefertigt haben?

  • Redetext
    Moritz Leuenberger(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Es gibt im Wesentlichen zwei Argumente gegen die Annahme der Motion; das eine ist ein energiepolitisches, das andere ein umweltpolitisches Argument.

    Zunächst zum energiepolitischen Argument: Gemäss Herrn Speck soll die Wasserkraftminderung aufgrund der Restwasservorschriften bis 5000 Gigawattstunden pro Jahr betragen. Jetzt müssen Sie sehen: Zwischen dem Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes Ende 1992 und Ende 2002 wurden 56 Konzessionen an Wasserkraftwerke erteilt. Die Auswirkungen der Restwassermengen auf die Produktion dieser Kraftwerke wurden auf 60 bis 70 Gigawattstunden pro Jahr geschätzt; aber im gleichen Zeitraum erhöhte sich die gesamtschweizerische Produktion aus Wasserkraft dank Ausbauten und Optimierungen um 2000 Gigawattstunden. Nach den seit Inkrafttreten des Gewässerschutzgesetzes gemachten Erfahrungen dürfte die Wasserkraft-Minderproduktion aufgrund der Restwasservorschriften bei etwa 2000 Gigawattstunden liegen, und zwar erst ab dem Jahre 2070, wenn also alle Kraftwerke ihre Konzessionen erneuert haben. Die Wasserkraftproduktion dürfte jedoch in Zukunft stabil bleiben, weil mit Ausbau- und Optimierungsmassnahmen die restwasserbedingte Minderproduktion kompensiert werden kann.

    Im Übrigen wäre es doch eine Illusion, zu meinen, eine Abschwächung der Restwasservorschriften löse die Defizite beim Klimaschutz. Selbst wenn die Restwassermengen ohne Rücksicht auf den Gewässerschutz z. B. halbiert würden, ergäbe dies 2070 etwa 1000 Gigawattstunden Mehrproduktion pro Jahr, d. h. im Mittel eine jährliche Zunahme der Jahresproduktion von 15 Gigawattstunden. Im Vergleich dazu erhöhte sich der Stromverbrauch in den letzten Jahrzehnten im Mittel um 800 Gigawattstunden jedes Jahr.

    Zum Argument der Biodiversität: Die Mindestrestwassermengen wurden so tief als möglich angesetzt, sodass bei einer weiteren Verringerung dieser Mindestmengen die meisten der betroffenen Fliessgewässer ihre biologischen Funktionen nicht mehr erfüllen könnten; das beweist eine kürzlich von Experten durchgeführte Evaluation. Insbesondere sind die Gewässer ein zentrales Element für die Erhaltung der Arten- und Lebensraumvielfalt, nicht nur für die im Wasser lebenden Arten, sondern auch als Rückgrat der Vernetzung der Lebensräume eines grossen Teils der Arten. Die Erhaltung der Biodiversität ist, wie der Klimaschutz auch, eine globale und eine verfassungsmässige Vorgabe, die wir nicht verlassen wollen.

  • Redetext
    Franziska Teuscher(Die Grünen)
    Schweiz

    Es ist nicht zynisch, eine bessere Nutzung der Wasserkraft anzustreben. Darin gehe ich mit Ihnen einig, Herr Speck. Das sollten wir tun. Wir sollten die bestehenden Werke eben effizienter nutzen. Effizienter nutzen heisst aber nicht, die Restwassermengen herabzusetzen, sondern die Werke zu erneuern. Es ist zynisch, wenn Sie sagen, mit der Herabsetzung der Restwassermengen könnten wir einen Beitrag zur CO2-Problematik leisten. Ich verstehe Sie nicht ganz. Sie haben gesagt, es gehe Ihnen nicht darum, die Restwassermengen herabzusetzen. Ich lese in Ihrer Motion, ich lese diesen Satz gerne noch einmal vor, da steht: "Ich ersuche deshalb den Bundesrat, mit einer Revision des Gewässerschutzgesetzes die Restwassermengen im Lichte des Klimaschutzes neu zu prüfen und deutlich tiefer anzusetzen."

  • Redetext
    Christian Speck(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Frau Kollegin Teuscher, ich habe Ihren Ausführungen mit Interesse zugehört, und ich kann [PAGE 1719] Ihnen auch versichern, dass ich die Antwort des Bundesrates sowohl auf meinen Vorstoss als auch auf den Ihrigen gelesen habe. Ich möchte auch an meiner Aussage festhalten, dass wir nicht die bestehenden Restwassermengen ändern wollen - diese werden grösstenteils beibehalten -, sondern es geht um eine bessere Nutzung.

    Jetzt hat mich aber doch etwas erstaunt, Frau Kollegin, dass Sie mich als zynisch bezeichnet haben: Ist es zynisch, eine bessere Nutzung der erneuerbaren Wasserkraft in unserem Land anzustreben und zu beantragen?

  • Redetext
    Franziska Teuscher(Die Grünen)
    Schweiz

    Ich kann mich meiner Vorrednerin anschliessen. Auch die grüne Fraktion beantragt Ihnen, die Motion Speck abzulehnen.

    Die Motion Speck ist nichts anderes als ein Ablenkungsmanöver. Herrn Speck geht es nicht um die Sorge um das Klima und um den verminderten CO2-Ausstoss. Im letzten Satz seiner Motion schreibt Herr Speck: "Ich ersuche deshalb den Bundesrat, mit einer Revision des Gewässerschutzgesetzes die Restwassermengen im Lichte des Klimaschutzes neu zu prüfen und deutlich tiefer anzusetzen." Ich finde diesen Satz zynisch. Herr Speck lässt sich vielmehr vom Lichte der Elektrizitätswirtschaft leiten, und für diese ist jeder Liter Wasser, der nicht genutzt wird, eine verlorene Kilowattstunde. Das ist die Optik der Motion Speck; diese Optik hat nichts mit CO2 und nichts mit Klimaschutz zu tun.

    Herr Speck und die SVP haben bis anhin keine Gelegenheit verpasst, um das CO2-Gesetz zu torpedieren, um den Vollzug der Klimaschutzmassnahmen aufzuschieben. Wenn es Ihnen und Herrn Speck wirklich Ernst wäre mit dem Klimaschutz, dann würden Sie in erster Linie hier ansetzen. Denn es gibt im CO2-Bereich und beim Klimaschutz tatsächlich sehr viel zu tun. Wir wissen es alle. Der grösste CO2-Emittent ist der individuelle Motorverkehr; dort müssten wir ansetzen. Wir müssten erstens nicht immer mehr mit dem Auto unterwegs sein, wir müssten zweitens nicht immer mehr Autos kaufen, die immer mehr Treibstoff verbrauchen, und wir müssten drittens in der Finanzpolitik sicher nicht beim Regionalverkehr, beim öffentlichen Verkehr, wie das die SVP immer auch so gerne tut, abbauen.

    Kommen wir zum Bereich der Heizungen, wo auch immer wieder CO2 ausgestossen wird: Hier hat sich wohl Herr Speck - und sicher auch nicht seine SVP - mit Massnahmen auch nicht hervorgetan. Mit tatkräftiger Unterstützung wurde in diesem Parlament die individuelle Heizkostenabrechnung gestrichen - eine Massnahme, die einen effektiven Beitrag zur Lösung der CO2-Problematik beigesteuert hätte.

    Und, Herr Speck, wenn es Ihnen tatsächlich so Ernst ist mit der Energie, dann sage ich: Setzen wir doch dort an, wo wir etwas erreichen können, nämlich bei der Energieeffizienz und beim Stromsparen. Da müssen Sie dann gar nicht mit Ihrem Vorschlag kommen, man müsse die Restwassermengen heruntersetzen, um mehr Elektrizität zu haben. Wir können mehr Elektrizität haben, wenn wir sie besser nutzen.

    Ich möchte noch auf einen weiteren Punkt zu sprechen kommen, den Sie vorhin sehr ausführlich dargelegt haben. Sie haben immer von den hohen Restwassermengen gesprochen. Herr Speck, lesen Sie doch noch einmal die Antwort des Bundesrates auf Ihre Motion, und lesen Sie vor allem auch die Antwort des Bundesrates auf meine Interpellation 03.3158 zur selben Frage betreffend die Restwassermengen. Sie werden feststellen können, dass die jetzt festgelegten Restwassermengen einen Kompromiss zwischen Nutzen und Schutz beinhalten. Als Biologin bin ich auch klar der Auffassung, dass alle wissenschaftlichen Studien gezeigt haben, dass die jetzigen Restwassermengen aus ökologischer Sicht zu wenig hoch sind, wenn wir die Gewässer als Fliessgewässer, als Lebensraum, erhalten wollen.

    Sie haben ein weiteres Argument aufgeführt, das man auch immer bringen kann, wenn man etwas torpedieren will: die Arbeitsplätze. Sie haben gesagt, dass man mit den Restwassermengen so, wie sie jetzt im Gesetz festgeschrieben sind, Arbeitsplätze gefährden würde. Auch diesbezüglich kann ich nichts anderes sagen, als dass dies ein völlig falsches Argument ist. Wenn wir Arbeitsplätze in den Regionen schaffen wollen, wäre es eben wieder eine Möglichkeit, dass wir bei Energie Schweiz nicht Gelder streichen würden, sondern dass wir Betriebe unterstützen würden, die sich in den Bereichen Energieeffizienz und Stromsparen profilieren möchten. Ich denke, als Stichwort mag hier die ganze Holzwirtschaft dienen. Wir könnten die Holzenergie noch viel besser nutzen, und wir könnten so in den Regionen tatsächlich Arbeitsplätze schaffen.

    Herr Speck, stellen Sie sich einmal vor, unsere Gewässer hätten noch weniger Wasser als heute: Möchten Sie dann den Touristen, die zu uns in die Berge kommen, wieder tote Fische in den Bächen zumuten? Möchten Sie den Touristen zumuten, dass unsere Wasserfälle kein Wasser mehr haben? Ihre Motion ist für mich eine Zwängerei; es ist einmal mehr eine Zwängerei der SVP-Fraktion, um von wahren Problemen, die wir im Klimabereich haben, abzulenken.

    Im Namen der grünen Fraktion bitte ich Sie, die Motion Speck abzulehnen.

    Weil ich schon hier vorne bin, profitiere ich jetzt davon und möchte nur kurz etwas sagen; denn nachher kommt meine Interpellation zur selben Thematik, und ich werde dann das Wort nicht mehr ergreifen. Ich möchte also nur kurz sagen: Ich bin mit der Antwort des Bundesrates auf die Motion nur teilweise zufrieden. Der Bundesrat schreibt ganz klar, dass wir beim Vollzug des Gewässerschutzgesetzes im Verzug seien. Das Gewässerschutzgesetz ist ein Gesetz, das die Schweizer Bevölkerung 1992 - stellen Sie sich vor: 1992! - grossmehrheitlich angenommen hat. Ich denke, wir können es uns nicht leisten, dass wir nicht schneller vorwärts machen.

    Auch noch etwas aus der Antwort des Bundesrates - ich empfehle Herrn Speck wirklich, sie zu lesen - auf meine Interpellation; der Bundesrat schreibt bei Ziffer 9: "Die in den letzten zehn Jahren von den Kantonen erteilten Konzessionen zeigen klar, dass die Mindestrestwassermengen (Art. 31 GSchG) nur in wenigen Fällen nach Durchführung der Interessenabwägung erhöht wurden, da die wirtschaftlichen Interessen offenbar regelmässig stärker gewichtet wurden als die ökologischen." Ich denke, ich muss diesem Satz nichts mehr beifügen.

  • Redetext
    Silvia Schenker(Sozialdemokratische Partei)
    Schweiz

    Ich leide ein bisschen unter dem frostigen Klima hier im Bundeshaus, und meine Stimme ist nicht mehr ganz so, wie sie einmal war. Ich hoffe, dass Sie meinen Argumenten trotzdem folgen können.

    Mit der Motion Speck wird unter dem Deckmantel des Umweltschutzes versucht, im Interesse der Kraftwerkbetreiber am Gewässerschutzgesetz respektive an den Bestimmungen über die Restwassermengen zu rütteln. Im Jahr 1992 hat das Volk das Gewässerschutzgesetz an der Urne mit einem deutlichen Mehr gutgeheissen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Speck zu Recht bemerkt, stellt die Regelung bezüglich Restwasser einen Kompromiss zwischen den Interessen des Umweltschutzes und jenen der Wassernutzung dar. Eine von der Elektrowatt herangezogene Studie zeigt angeblich auf, dass aufgrund der aktuellen Regelung eine Minderproduktion von 5000 Gigawattstunden Strom pro Jahr in Kauf genommen wird. Die bisherigen Erfahrungen mit der Umsetzung der Restwasservorschriften [PAGE 1718] zeigen jedoch, dass die effektive Stromminderproduktion bis 2070 auf kaum mehr als 2000 Gigawattstunden pro Jahr anwachsen wird. In den letzten Jahren konnte die Stromproduktion durch Optimierung der bestehenden Anlagen auch mit den aktuellen Bestimmungen betreffend Restwassermengen gesteigert werden.

    Der Bundesrat argumentiert aus der Sicht der SP-Fraktion richtig. Seinen Argumenten ist eigentlich nichts hinzuzufügen, ausser vielleicht noch dies: Im Sommer 2003 haben wir erleben können, wie sich die damals anhaltend hohen Temperaturen auch auf unsere Bäche und Flüsse ausgewirkt haben. Ausgetrocknete Bachbette und tote Fische sind kein schöner Anblick. Schon die aktuell einzuhaltenden Restwassermengen reichen in einem heissen Sommer nicht aus. Würden diese Grenzen deutlich nach unten korrigiert, wäre viel häufiger mit solchen Phänomenen zu rechnen. Welche Folgen dies für den Tourismus hätte, können Sie sich vorstellen, und die daraus resultierenden volkswirtschaftlichen Kosten dürfen wir nicht ausser Acht lassen. Wir haben in dieser Session sehr viel Geld für Schweiz Tourismus bewilligt. Es ist doch absurd, wenn einerseits durch die Einführung kleinerer Restwassermengen den Gewässern nachhaltig Schaden zugefügt wird und andererseits Millionen von Franken in die Tourismusförderung investiert werden.

    Eigentlich könnten wir uns darüber freuen, dass offenbar nun das Interesse an der Reduktion des CO2-Ausstosses in breiten politischen Kreisen da ist. Wenn wir aber diesbezüglich eine nachhaltige Politik betreiben wollen, dann müssen wir Lösungen suchen, die wirklich im Interesse unserer Umwelt liegen. Eine Anpassung der Restwassermengen nach unten, wie sie die Motion Speck verlangt, würde dem Erhalt der Biodiversität nachhaltig schaden. Das Rezept Speck ist also kein taugliches Mittel, im Gegenteil: Mit dem Argument der Reduktion des CO2-Ausstosses wird in Kauf genommen, dass die Umwelt auf eine andere Art Schaden nimmt. Wir können es uns im Interesse unserer Gewässer und in unserem eigenen Interesse nicht leisten, auf das Begehren der Motion Speck einzutreten.

    Die SP-Fraktion beantragt Ihnen, wie es auch der Bundesrat tut, die Motion abzulehnen.

  • Redetext
    Christian Speck(Schweizerische Volkspartei)
    Schweiz

    Ich möchte zuerst meine Interessenbindungen bekannt geben: Ich bin Verwaltungsratspräsident der AEW Energie AG und Vizepräsident der Axpo Holding AG. Hintergrund meines Vorstosses ist das Ziel einer effizienteren Nutzung der Wasserkraft für die Stromproduktion. Mit meiner Motion ersuche ich den Bundesrat, mit einer Revision des Gewässerschutzgesetzes die Restwassermengen deutlich tiefer anzusetzen.

    Der Grund für meinen Vorstoss liegt darin, dass die Restwassermengen so, wie sie heute im Gesetz festgelegt sind, zu einer erheblichen Minderproduktion von Wasserkraftstrom führen. Wie gross der Verlust an Wasserkraftstrom durch die Erhöhung der Restwassermengen sein wird, ist nicht geklärt. Eine Studie der Elektrowatt schätzte vor der Abstimmung über die Revision des Gewässerschutzgesetzes im Jahre 1992 die jährliche Minderproduktion auf 5000 Gigawattstunden. Der Bundesrat ging damals von einer ähnlichen Grössenordnung aus, nämlich von 4000 Gigawattstunden. In der Antwort auf meinen Vorstoss ist nun plötzlich die Rede davon, dass bis im Jahr 2070 die Auswirkungen der Restwasserbestimmungen auf die Stromproduktion kaum 2000 Gigawattstunden pro Jahr übersteigen dürften.

    Trotz diesen verschiedenen Zahlen - 5000, 4000 oder 2000 Gigawattstunden - bleibt ein sehr grosser Verlust. Zum Vergleich: In der Vorlage zum neuen Stromversorgungsgesetz nimmt man massive Kosten in Kauf - man spricht von mehreren Hundert Millionen Franken pro Jahr -, um die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien um jährlich 5400 Gigawattstunden zu steigern. Hier verzichtet man freiwillig auf mindestens 2000 Gigawattstunden von erneuerbarem Wasserkraftstrom - ein Widerspruch! Bevor man neue unwirtschaftliche, subventionsabhängige Produktionsanlagen - womöglich auch im Ausland - erstellt, sollte man die bestehenden Wasserkraftanlagen optimal für die Stromproduktion einsetzen.

    Meine Motion fordert tiefere Restwassermengen. Ein Verlust an Wasserkraftstrom ist aus drei Hauptgründen nicht wünschenswert:

    Einerseits werden mit hohen Restwassermengen die Produktionskosten der Wasserkraftwerke erhöht. Dies vermindert die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wasserkraft, was sich im sich öffnenden Strommarkt fatal auswirken kann.

    Andererseits verteuern die hohen Restwassermengen ganz einfach den Strom, was insbesondere unsere Industrie, unsere KMU-Betriebe belastet. Mit der Annahme meiner Motion können Sie hier Gegensteuer geben. Anstatt die heimische Wasserkraft mit hohen Restwassermengen zusätzlich zu belasten, sollten wir der Wasserkraft optimale Rahmenbedingungen bieten. Ich denke hier an die zahlreichen Arbeitsplätze in den Randregionen, die von Wasserkraftwerken abhängig sind, oder an die Kantone, die mit den hohen Restwassermengen erhebliche Einbussen an Wasserzinseinnahmen zu beklagen hätten. Nicht zuletzt würde auch die Schweizer Wirtschaft davon profitieren, dies durch stabile, tiefe Strompreise.

    Ein weiterer Grund für die Annahme meiner Motion besteht in der Versorgungssicherheit. Angenommen, wir behalten die hohen Restwassermengen bei und verzichten so freiwillig auf wertvollen Wasserkraftstrom, wo würden wir dann den fehlenden Strom hernehmen? Es ist absehbar, dass wir bei unseren Umweltauflagen und bei der vorhandenen Einsprachekultur - ich erinnere an die gestrige Debatte, kann diesbezüglich auch aus eigener Erfahrung berichten - den fehlenden Strom schlussendlich zu einem grossen Teil aus dem Ausland beziehen. Das dient unserer Versorgungssicherheit ganz sicher nicht.

    Letztlich sind die hohen Restwassermengen auch aus ökologischer Sicht zu überdenken. Man muss sich fragen, ob die sehr lokale Gewässerökologie auch in Zukunft stärker gewichtet werden soll als der globale Umweltschutz. Denn jede durch die Restwassermengen wegfallende Kilowattstunde Wasserkraftstrom könnte durch umweltbelastende Energiequellen kompensiert werden, was wiederum einen zusätzlichen CO2-Ausstoss verursachen würde.

    Es bleibt anzumerken, dass ich mit meiner Motion tiefere Restwassermengen fordere - ich fordere nicht keine Restwassermengen. Das bedeutet, dass aus ökologischer Sicht im schlechtesten Fall die bestehende Restwassermengen-Situation bleibt. Es sind also keine Rückschritte gegenüber der heutigen Situation zu befürchten. Ich fordere einzig, dass die bestehenden Verhältnisse nicht einseitig zulasten der Ökologie verändert werden.

    Ich habe kein Verständnis für das Argument, dass die Restwassermengen bisher nicht zu einer Stromminderproduktion geführt haben, wie es der Bundesrat ausführt, und die Wasserkraftproduktion auch in Zukunft mehr oder weniger stabil bleiben wird. Erneuerungen werden zwar steigende Produktionen oder Kompensationen zur Folge haben, aber das Argument zielt am Problem vorbei. Man vergisst, dass dies nur durch die Optimierung der bestehenden Anlagen möglich ist, was wiederum heisst, dass tiefere Restwassermengen sogar einen Ausbau der Wasserkraft zur Folge haben. Damit wäre allen gedient: der Ökologie, der Wirtschaft, der Versorgungssicherheit.

    Es liegt zurzeit die von der UREK des Ständerates erarbeitete Kommissionsinitiative 04.435 vor, die ebenfalls die Revision des Gewässerschutzgesetzes anstrebt und in die gleiche Richtung zielt. Der Initiativtext ist jedoch sehr offen formuliert, sodass man nicht genau weiss, in welche Richtung es mit der Initiative geht. Wir werden sie in unserer UREK demnächst behandeln. Problematisch an der Initiative der ständerätlichen Kommission ist insbesondere die in der Initiative vorgesehene Massnahme zur Reduktion von Schwall und Sunk. Von den Fachleuten wird dagegen eingewendet, dass eine Reduktion von Schwall und Sunk nur mit aufwendigen baulichen Massnahmen oder über den Eingriff in den Betrieb eines Kraftwerkes möglich ist. Das würde, neben den Kosten, zu einer massiven Verminderung der verfügbaren Leistungen der Wasserkraft führen.

    Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen die Annahme meiner Motion. Sie stärkt die Schweizer Wasserkraft, ist ökologisch vertretbar und trägt zu einer weiterhin hohen Versorgungssicherheit bei.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0