Schweizerkreuz nur auf in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten
(26.474)Schweiz16/10/2026
Perfil
- Tipo
- Parlamentarische Initiative
- Estado
- Eingereicht
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 26.474
- Início
- 16/10/2026
Referências e fonte
- Registo oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 20260474
Contribuições(5)
- Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR
- Parlament
- Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NR
- Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SR
- Ständerat
Cronologia(2)
- Eingereicht
- Angemeldet
Textos(2)
- Titel des GeschäftesSchweizerkreuz nur auf in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten
- Eingereichter Text
Im Markenschutzgesetz (MSchG) ist festzulegen, dass nur in der Schweiz hergestellte oder verarbeitete Produkte mit dem Schweizerkreuz versehen werden dürfen.
Diese rechtliche Klarstellung muss die folgenden Grundsätze festschreiben:
- Das Schweizerkreuz kann zu den in Artikel 47 Absatz 3ter MSchG genannten Angaben verwendet werden, sofern die Verarbeitung oder Herstellung, durch die das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält, tatsächlich in der Schweiz stattfindet.
- Wenn die Verarbeitung oder Herstellung, durch die das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält, im Ausland stattfindet, dürfen Angaben zu Tätigkeiten in der Schweiz nur in textueller Form und ohne Verwendung des Schweizerkreuzes erfolgen.
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0