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Schweizerkreuz nur auf in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten

(26.474)Parlamentarische InitiativeEingereicht
Schweiz16/10/2026
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Eingereicht
Parlamento
Schweiz
Número
26.474
Início
16/10/2026
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20260474
Contribuições(5)
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SRUrheber/in
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur NRZuständige Kommission
  • Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur SRZuständige Kommission
  • StänderatInitialer Rat
Cronologia(2)
  • Eingereicht
  • Angemeldet
Textos(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Schweizerkreuz nur auf in der Schweiz hergestellten oder verarbeiteten Produkten
  • Eingereichter TextTEXT

    Im Markenschutzgesetz (MSchG) ist festzulegen, dass nur in der Schweiz hergestellte oder verarbeitete Produkte mit dem Schweizerkreuz versehen werden dürfen.

    Diese rechtliche Klarstellung muss die folgenden Grundsätze festschreiben:

    • Das Schweizerkreuz kann zu den in Artikel 47 Absatz 3ter MSchG genannten Angaben verwendet werden, sofern die Verarbeitung oder Herstellung, durch die das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält, tatsächlich in der Schweiz stattfindet.
    • Wenn die Verarbeitung oder Herstellung, durch die das Produkt seine wesentlichen Eigenschaften erhält, im Ausland stattfindet, dürfen Angaben zu Tätigkeiten in der Schweiz nur in textueller Form und ohne Verwendung des Schweizerkreuzes erfolgen.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0