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Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Fürstentum Liechtenstein über die Zusammenarbeit bei der behördlich angeordneten Unterbringung von Personen

(2026/98)VernehmlassungGeplant
Schweiz07/10/2026
Perfil
Tipo
Vernehmlassung
Estado
Geplant
Parlamento
Schweiz
Número
2026/98
Início
07/10/2026
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
proj/2026/98/cons_1
Contribuições(2)
  • BundesratUrheber/in
  • Bundesamt für JustizFederführendes Departement
Cronologia(3)
  • Frist geplant
  • Eröffnung geplant
  • Eingereicht
Textos(1)
  • LeadTEXT
    7 de outubro de 2026
    Sowohl die Schweiz wie auch Liechtenstein sehen für gewisse Fälle behördlich angeordnete Unterbringungen von Personen vor. Es geht einerseits um Personen, die aufgrund ihres psychischen Zustands der Behandlung und/oder Betreuung in einer Einrichtung bedürfen, und andererseits um Minderjährige, die nicht bei ihren Eltern leben können. Da Liechtenstein nur über eine sehr beschränkte Infrastruktur verfügt, wird gemäss langjähriger Praxis ein Teil der in Liechtenstein angeordneten Unterbringungen in der Schweiz vollzogen. Mit dem Abkommen wird neu eine staatsvertragliche Grundlage geschaffen. Das Abkommen regelt insbesondere, die Zuständigkeit der Behörden, das anzuwendende Recht, die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen, die Kostentragung, die Polizeibegleitung bei grenzüberschreitenden Transporten und die für die grenzüberschreitende Unterbringung notwendige Zusammenarbeit zwischen den Behörden beider Staaten.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0