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Entschuldigung und Rehabilitierung für die strafrechtliche und polizeiliche Verfolgung Homosexueller

(26.4555)InterpellationEingereicht
Schweiz02/10/2026
Perfil
Tipo
Interpellation
Estado
Eingereicht
Parlamento
Schweiz
Número
26.4555
Início
02/10/2026
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20264555
Contribuições(32)
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Textos(3)
  • Eingereichter TextTEXT

    Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:

    1. Wie viele Personen wurden zwischen 1942 und 1992 nach Art. 194 StGB verurteilt? Inwiefern wurden auch Frauen Opfer dieses Artikels? Falls keine Zahlen vorliegen: Ist der BR bereit, diese erheben zu lassen?
    2. Ist dem BR bekannt, in welchen weiteren Kantonen und Städten Register über Homosexuelle und ihre Organisationen geführt wurden? Wenn nicht, ist er bereit, dies gemeinsam mit den Kantonen abzuklären?
    3. Ist dem BR bekannt, welche Folgen die Verurteilungen und die Registrierung für die Betroffenen und für homosexuelle Organisationen hatten (z. B. Entlassungen, Berufsverbote, Erpressung, Zwangsmassnahmen)? Falls nicht: Ist er bereit, dies wissenschaftlich aufarbeiten zu lassen?
    4. Teilt der BR die Einschätzung, dass die polizeilichen Homosexuellenregister ohne Rechtsgrundlage geführt wurden und Grundrechte verletzten?
    5. Ist der Bundesrat bereit, sich im Namen der Eidgenossenschaft bei den Betroffenen zu entschuldigen?
    6. Ist er bereit, analog zum Vorgehen bei den Spanien- und Résistance-Kämpfern eine gesetzliche Grundlage zur Aufhebung der Urteile nach Art. 194 StGB zu prüfen?
    7. Sieht er eine Möglichkeit, dass die Aufarbeitung gemäss Postulat 21.4220 auf Polizei und Justiz ausgedehnt wird, und ist er bereit, dazu mit den betroffenen Kantonen und Städten das Gespräch zu suchen?
  • BegründungTEXT

    Von 1942 bis 1992 stellte Art. 194 StGB gleichgeschlechtliche Handlungen unter 20 Jahren unter Strafe (heterosexuell: 16). Männer wurden wegen ihrer sexuellen Orientierung verurteilt, administrativ versorgt oder Zwangsmassnahmen unterworfen. Parallel führte die Polizei in Zürich, Basel, Bern und Luzern ohne gesetzliche Grundlage geheime Register über Homosexuelle, obwohl laut Berner Zirkular von 1977 «in den meisten Fällen keine strafbaren Handlungen» vorlagen. Folgen waren Razzien, Erpressung und Berufsverbote.

    Bis heute hat sich keine Behörde dafür entschuldigt; kein Urteil wurde aufgehoben. Deutschland (2017) und Österreich (2023/24) haben rehabilitiert und entschädigt. Das Postulat 21.4220 lässt nur das Unrecht in der Armee aufarbeiten, doch Polizei, Justiz und Armee bildeten ein System. Die Rehabilitierungsgesetze für Flüchtlingshelfer, Spanienkämpfer, administrativ Versorgte und Résistance-Kämpfer zeigen, dass das historisches Unrecht korrigiert werden kann.

  • Titel des GeschäftesTEXT
    Entschuldigung und Rehabilitierung für die strafrechtliche und polizeiliche Verfolgung Homosexueller

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0