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Sorgfaltspflichten der Banken bei Vermögensbetrug unverzüglich verschärfen

(26.4578)MotionEingereicht
Schweiz02/10/2026
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Eingereicht
Parlamento
Schweiz
Número
26.4578
Início
02/10/2026
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20264578
Contribuições(5)
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Sorgfaltspflichten der Banken bei Vermögensbetrug unverzüglich verschärfen
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die nötigen Gesetzesänderungen vorzulegen, damit für Banken und andere Finanzintermediäre strengere Sorgfaltspflichten gelten, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Kundin oder ein Kunde Opfer eines Vermögensbetrugs ist. Diese Pflichten sollen insbesondere Folgendes umfassen:

    1. Identifikation von Transaktionen, die im Hinblick auf das Kundenprofil oder die konkreten Umstände atypisch oder offensichtlich ungewöhnlich sind;
    2. Umsetzung zusätzlicher Überprüfungen und geeigneter Massnahmen für den Fall, dass objektive Warnsignale auf einen möglichen Vermögensschaden hindeuten; 
    3. Dokumentation der festgestellten Warnsignale und der getroffenen Massnahmen;
    4. Information der Kundinnen und Kunden über die Betrugsrisiken, insbesondere bei heiklen, internationalen oder ungewöhnlichen Transaktionen.
  • BegründungTEXT

    Fälle von Finanzbetrug betreffen immer mehr Menschen in der Schweiz. Die Betrugsmaschen sind vielfältig: Täuschung durch falsche Bankberaterinnen und -berater, Identitätsmissbrauch, fingierte Anlagegeschäfte, Liebesbetrug, Computerbetrug oder psychologische Manipulationen, die das Opfer dazu bringen, selbst Geld zu überweisen. Diese Delikte führen oft zu erheblichen Verlusten, die häufig nicht mehr rückgängig zu machen sind.

     

    In vielen Fällen gibt es bei strittigen Transaktionen jedoch objektiv erkennbare Warnsignale: ungewöhnliche Überweisungen, hohe Beträge, unbekannte Empfängerinnen und Empfänger, Geldtransfers ins Ausland, Stückelung von Transaktionen, unbegründete Dringlichkeit oder atypisches Verhalten der Kundin oder des Kunden. Die Finanzinstitute verfügen aber nicht immer über eine ausreichend klare Rechtsgrundlage, um präventiv einzugreifen, ohne sich rechtlichen Unsicherheiten auszusetzen.

     

    Das Bundesrecht muss angepasst werden, damit in objektiv verdächtigen Situationen eine erhöhte Sorgfalt angewendet werden darf und muss. Es geht nicht darum, die Bankgeschäfte generell zu überwachen, sondern es soll ein verhältnismässiger Rahmen dafür geschaffen werden, dass ein Finanzinstitut reagieren kann, wenn ernstzunehmende Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine Kundin oder ein Kunde unter dem Einfluss von Täuschung oder Betrug handelt.

     

    Eine solche Anpassung würde den Kundenschutz und die Betrugsprävention stärken und zudem den Banken mehr Sicherheit geben, indem ihre Pflichten klar umschrieben werden. Sie würde ausserdem dazu beitragen, dass das Vertrauen in das Schweizer Finanzsystem erhalten bleibt.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0