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Nationales Gesundheitsgesetz: Schweizweit einheitliche Grundsätze für ein hochwertiges und bezahlbares Gesundheitssystem

(26.4620)MotionEingereicht
Schweiz02/10/2026
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Eingereicht
Parlamento
Schweiz
Número
26.4620
Início
02/10/2026
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20264620
Contribuições(18)
  • Jürg GrossenMitunterzeichner/inGrünliberale Partei
  • Céline WeberMitunterzeichner/inGrünliberale Partei
  • Ueli SchmezerMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Departement des InnernFederführendes Departement
  • Islam AlijajMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Nationales Gesundheitsgesetz: Schweizweit einheitliche Grundsätze für ein hochwertiges und bezahlbares Gesundheitssystem
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Änderung der Bundesverfassung zu unterbreiten, welche die Grundlage für ein Bundesgesetz über die Gesundheit schafft. Dieses soll einheitliche nationale Ziele für das Gesundheitssystem sowie Grundsätze zu deren Erreichung und zur Rollenverteilung zwischen Bund und Kantonen festlegen. Die Kantone bleiben für die Umsetzung zuständig.

  • BegründungTEXT

    Die Gesundheitskosten steigen seit Jahren stärker als die Löhne und belasten die Haushalte zunehmend. Alterung und Fachkräftemangel erhöhen den Druck zusätzlich. Über die Richtung wirksamer Massnahmen besteht in der Forschung weitgehend Einigkeit: integrierte Versorgung, Prävention und Gesundheitsförderung, klare Zuständigkeiten, bessere Koordination, Digitalisierung und systematische Evaluation. Dennoch kommen entsprechende Reformen nur langsam voran.

    Ein wesentlicher Grund liegt in der Organisation des Systems: Die Zuständigkeiten sind auf Bund, 26 Kantone, Gemeinden und zahlreiche private Akteure verteilt. Daraus resultieren Doppelspurigkeiten, unklare Verantwortlichkeiten und hohe Koordinationskosten. Verstärkt wird dies durch die problematische Mehrfachrolle der Kantone als Spitaleigentümer, Planungs- und Zulassungsbehörde sowie Mitfinanzierer stationärer Leistungen und der Prämienverbilligungen.

    Die nationale Steuerung stützt sich heute im Wesentlichen auf das KVG – ein Sozialversicherungsgesetz, das nicht für eine kohärente Gesundheitspolitik konzipiert wurde. Die Kompetenzen des Bundes sind punktuell und sektoriell (Art. 117-119a BV). Eine Grundlage für Grundsätze zum Gesamtsystem fehlt.

    Ein Verfassungsartikel und ein Bundesgesetz über die Gesundheit schliessen diese Lücke. Das Ziel ist dabei nicht, zu zentralisieren. Stattdessen soll eine Entflechtung stattfinden: Ziele und Grundsätze werden national festgelegt, die Umsetzung bleibt bei den Kantonen. So lassen sich Reformen anstossen, die der Gesundheit der Bevölkerung und der Kostenentwicklung zugutekommen.

    Der Vorschlag stammt aus der Wissenschaft und wird von der Bevölkerung mitgetragen: Die Schweizerische Akademie der Medizinischen Wissenschaften hat sich 2024 dafür ausgesprochen, gestützt auf einen Bericht von Unisanté. Und der Bevölkerungsrat – ein zufällig ausgeloster Querschnitt der Bevölkerung – hat einem entsprechenden Vorschlag 2025 mit 75 Prozent zugestimmt.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0