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Unterricht in Gleichstellung: Mindeststandard für mehr Chancengleichheit

(26.4621)MotionEingereicht
Schweiz02/10/2026
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Eingereicht
Parlamento
Schweiz
Número
26.4621
Início
02/10/2026
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20264621
Contribuições(46)
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Unterricht in Gleichstellung: Mindeststandard für mehr Chancengleichheit
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird aufgefordert, die Gesetzgebung anzupassen, um in Abstimmung mit den Kantonen über die EDK einen Mindeststandard für Unterricht in Gleichstellungsfragen während der obligatorischen Schulzeit einzuführen, wobei er sich beispielsweise am Modell des Sportunterrichts orientieren kann.

  • BegründungTEXT

    Auch wenn die Gleichberechtigung von Frau und Mann in der Verfassung verankert ist und einige Kantone bereits über entsprechende Programme verfügen, wird der Unterricht in Gleichstellung sehr uneinheitlich umgesetzt. Diese Fragmentierung schwächt die pädagogische Wirkung und schränkt die Fähigkeit der Schweiz ein, gegen anhaltende Ungleichheiten vorzugehen.

     

    Internationale Untersuchungen zeigen, dass systematischer Unterricht in Geschlechtergleichstellung bereits im frühen Kindesalter Stereotype abbaut, Diskriminierung vorbeugt und den sozialen Zusammenhalt stärkt. Schweden, Finnland und Island schreiben nationale Mindeststandards vor (verbindliche Gleichstellungspläne, Integration als Querschnittsthema in die Lehrpläne), die konkrete und nachhaltige Auswirkungen haben. Angesichts der Tatsache, dass die Anzahl Femizide in der Schweiz einen Höchststand erreicht hat (22 Fälle im Jahr 2025) und der Maskulinismus im Internet zunimmt, ist ein altersgerechter und an den gesellschaftlichen Kontext angepasster Unterricht in Gleichstellung notwendiger denn je.

     

    Anders als beim Sportunterricht, bei dem Artikel 68 Absatz 3 BV dem Bund eine ausdrückliche Zuständigkeit einräumt, besteht für die Gleichstellung der Geschlechter keine entsprechende verfassungsrechtliche Grundlage, da das Schulwesen in die Zuständigkeit der Kantone fällt (Art. 62 BV). Die Motion schreibt keine bestimmte Vorgehensweise vor: Sie fordert den Bundesrat auf, einen geeigneten Weg auszumachen, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der von der Schweiz bereits eingegangenen Verpflichtungen (Istanbul-Konvention, CEDAW). Die Kantone würden ihre Autonomie bei den Lerninhalten behalten, wobei die Koordination innerhalb der Sprachregionen (EDK-Ost, CIIP, CDIP-TI) erfolgen würde, um kulturelle Angemessenheit und gemeinsame Grundsätze in Einklang zu bringen.

     

    Jeder Schülerin und jedem Schüler die Fähigkeiten zu vermitteln, Gleichstellungsfragen zu verstehen und Diskriminierung zu erkennen, ist eine wichtige Investition, mit der wir Ungleichheiten vorbeugen können, statt sie später beseitigen zu müssen. Diese Massnahme passt in die Gleichstellungsstrategie des Bundesrats und würde dessen Kampf gegen sexistische und sexualisierte Gewalt ergänzen.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0