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Rechtsstaatlich ausreichende Rechtsgrundlage für die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung im Zollbereich

(26.4651)MotionEingereicht
Schweiz02/10/2026
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Eingereicht
Parlamento
Schweiz
Número
26.4651
Início
02/10/2026
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20264651
Contribuições(9)
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Rechtsstaatlich ausreichende Rechtsgrundlage für die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung im Zollbereich
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Einsatz von Überwachungsgeräten und der Austausch von Informationen im Zollbereich sind in einem Gesetz im formellen Sinn zu regeln. 

  • BegründungTEXT

    Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit hat heute mehr als 400 Kameras für die automatische Kontrollschilderkennung im Einsatz und weitere sind geplant. Pro Jahr werden mehrere Hundert Anfragen beim BAZG im Zusammenhang mit dem System AFV gestellt und so Informationen über Autofahrer zwischen den Behörden ausgetauscht.

     

    Zum einen werden Kennzeichen von Fahrzeugen in Datenbanken eingegeben, was eine Meldung auslöst, sobald das betreffende Fahrzeug eine Stelle mit einer Kamera passiert. Zum anderen innerhalb einer bestimmten Zeitspanne die Daten der passierten Fahrzeuge gespeichert werden, die dann rückwirkend für eine bestimmte Fahndung dienen. Das sind mehr oder weniger schwerwiegende Eingriffe in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger.

    Offenbar stützen sich der Einsatz und die Bedingungen dieser mehr als 400 Kameras und der damit verbundene Austausch von Informationen bloss auf zwei Verordnungen, nämlich zum einen die Videoüberwachungsverordnung ÖV, VüV-ÖV vom 4. November 2009, (SR 742.147.2) und zum anderen die Verordnung über den Einsatz von Bildaufnahme-, Bildaufzeichnungs- und anderen Überwachungsgeräten durch das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit vom 4. April 2007 (SR 631.053). 

    Das ist in rechtsstaatlicher Hinsicht ungenügend. Die entsprechenden Bestimmungen sind neu in einem Gesetz im formellen Sinne durch das Parlament zu erlassen. 

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0