Asyl nur für Schutzbedürftige: Überarbeitung Safe-Country-Konzept
(26.4440)- Tipo
- Motion
- Estado
- Eingereicht
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 26.4440
- Início
- 01/10/2026
- Registo oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 20264440
- Regina Durrer-KnobelDie Mitte
- Stefan Müller-AltermattDie Mitte
- Martin CandinasDie Mitte
- Benjamin RoduitDie Mitte
- Philipp KutterDie Mitte
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesAsyl nur für Schutzbedürftige: Überarbeitung Safe-Country-Konzept
- Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, die Liste der sicheren Herkunftsländer sowie das zugrundeliegende Konzept zu überarbeiten und die dafür notwendigen Gesetzesänderungen zu unterbreiten. Asylgesuche von Personen aus einem sicheren Herkunftsstaat sollen rasch entschieden werden. Das Safe-Country-Konzept ist zudem so auszugestalten, dass es in Kombination mit dem geplanten vorgelagerten Zuständigkeitsverfahren geeignet ist, Personen ohne Schutzbedarf von der Stellung eines Asylgesuchs in der Schweiz abzuhalten.
- Begründung
Das Asylsystem ist verstärkt auf Personen auszurichten, die tatsächlich schutzbedürftig sind. Unbegründete Asylgesuche gilt es zu verhindern. Das Safe-Country-Konzept wurde entwickelt, um Asylverfahren von Personen aus gewissen Herkunftsstaaten, bei denen nicht von einer Verfolgung auszugehen ist, rasch behandeln zu können. Es entfaltet in der Praxis seit der Neustrukturierung des Asylverfahrens im März 2019 aufgrund der allgemeinen Beschleunigung der Verfahren jedoch keine nennenswerte Wirkung mehr. Das Konzept muss wieder zu einem wirksamen Instrument werden, um aussichtslose Asylgesuche rasch zu entscheiden und Personen ohne Schutzbedarf davon abzubringen, in der Schweiz ein Asylgesuch zu stellen.
Die Mehrheit der EU+ Staaten kennt ebenfalls ein Safe-Country-Konzept und führt eine nationale Liste mit sicheren Herkunftsstaaten, wobei sich diese teilweise stark unterscheiden. Die EU hat im Februar 2026 zwecks einheitlicherer Anwendung des Konzepts und Verringerung der Unterschiede zwischen nationalen Listen eine für alle Mitgliedstaaten zwingende Liste mit sicheren Herkunftsstaaten verabschiedet, wobei es den Mitgliedstaaten freisteht, eigene Listen mit zusätzlichen Ländern zu führen. Auf der zwingenden Liste sind auch Länder zu finden, die in der Schweiz bisher nicht als sichere Herkunftsländer gelten. Dies könnte dazu führen, dass Personen aus diesen Staaten vermehrt in der Schweiz ein Asylgesuch stellen. Deshalb sollen in Zukunft mindestens alle Länder der zwingenden EU-Liste auch auf der Schweizer Liste erscheinen. Zusätzliche Länder wären weiterhin möglich.
Die Prüfung eines vorgelagerten Zuständigkeitsverfahrens im Rahmen der Asylstrategie 2027 ist zu begrüssen. Der Bundesrat soll prüfen, inwiefern ein Safe-Country-Konzept mit angepassten gesetzlichen Grundlagen mit dem neuen Zuständigkeitsverfahren verknüpft werden kann.
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0