Saatkrähen im städtischen Raum: Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es, um den Artenschutz und die öffentliche Gesundheit in Einklang zu bringen?
(26.4205)- Tipo
- Interpellation
- Estado
- Eingereicht
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 26.4205
- Início
- 22/09/2026
- Registo oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 20264205
- Brenda TuostoSozialdemokratische Partei
- Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Nationalrat
- Eingereicht
- Titel des GeschäftesSaatkrähen im städtischen Raum: Welche Handlungsmöglichkeiten gibt es, um den Artenschutz und die öffentliche Gesundheit in Einklang zu bringen?
- Eingereichter Text
Seit mehreren Jahren breiten sich Kolonien von Saatkrähen in mehreren Schweizer Städten aus. Diese Entwicklung führt zu erheblichen Belästigungen für die Bevölkerung: Schreie schon in den frühen Morgenstunden, Schlafstörungen, Ansammlungen von Kot und Ästen sowie Hygieneprobleme im öffentlichen Raum.
Im Kanton Waadt sind vor allem die Städte Lausanne, Yverdon-les-Bains und Nyon betroffen. In Nyon ist die Zahl der erfassten Nester von 127 im Jahr 2017 auf 322 im Jahr 2026 gestiegen. Eine von Unisanté durchgeführte Studie hat zudem das Ausmass der Lärmbelästigung und deren Auswirkungen auf die Lebensqualität der Einwohnerinnen und Einwohner objektiv erfasst.
Die Gemeinden haben zahlreiche Massnahmen erprobt: die vorbeugende Entfernung von Nestern, Vertreibung, Baumschnitt oder auch den Einsatz von Raubvögeln; die Wirksamkeit blieb jedoch oft begrenzt. Ihr Handlungsspielraum wird zudem durch die in der Jagdverordnung (JSV, SR 922.01) festgelegte Schonzeit für die Saatkrähe vom 16. Februar bis zum 31. Juli eingeschränkt, obwohl gerade wenn die öffentliche Gesundheit gefährdet ist, frühzeitige Massnahmen, besonders sinnvoll wären, um die Ansiedlung von Kolonien zu verhindern, insbesondere im März.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wäre der Bundesrat bereit, Empfehlungen für Vergrämungsmassnahmen auszuarbeiten, mit denen sich die öffentliche Gesundheit und der Artenschutz in Einklang bringen lassen; wäre er insbesondere bereit, zu prüfen, oder der Zeitraum für solche Massnahmen zu verlängert werden kann?
- Könnten erhebliche und objektiv belegte Beeinträchtigungen des Schlafs, der Gesundheit, der Lebensqualität oder der öffentlichen Gesundheit stärker bei den Bedingungen berücksichtigt werden, unter denen Massnahmen während der Schonzeit zulässig sind?
- Beabsichtigt der Bundesrat, gemeinsam mit den betroffenen Kantonen und Gemeinden die verschiedenen bereits erprobten Massnahmen zu bewerten, um die wirksamsten und verhältnismässigsten Methoden zu ermitteln?
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0