Anpassung der Altersschwelle für den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin
(26.452)Schweiz20/08/2026
Perfil
- Tipo
- Parlamentarische Initiative
- Estado
- Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 26.452
- Início
- 20/08/2026
Referências e fonte
- Registo oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 20260452
Contribuições(5)
- Kommission für Rechtsfragen NR
- Justiz- und Polizeidepartement
- Kommission für Rechtsfragen SR
- Kommission für Rechtsfragen NR
- Nationalrat
Cronologia(3)
- Zugewiesen an die behandelnde Kommission
- Eingereicht
- Angemeldet
Textos(2)
- Titel des GeschäftesAnpassung der Altersschwelle für den Bundesanwalt oder die Bundesanwältin
- Eingereichter Text
Art. 4 Absatz 2 der Verordnung der Bundesversammlung über das Arbeitsverhältnis und die Besoldung des Bundesanwalts oder der Bundesanwältin sowie der Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen ist wie folgt zu ändern:
2 Die Stellvertretenden Bundesanwälte oder Bundesanwältinnen scheiden... das 68. Altersjahr vollenden. Der Bundesanwalt oder die Bundesanwältin scheidet am Ende des Jahres aus ihrem Amt aus, in dem er oder sie das 70. Altersjahr vollendet.
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0