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Änderung der Verkehrsregelnverordnung und der Verkehrszulassungsverordnung sowie Erlass einer Departementsverordnung zur einheitlichen Regelung privater Ausnahmetransportbegleitung

(2026/80)VernehmlassungLaufend
Schweiz19/08/2026
Perfil
Tipo
Vernehmlassung
Estado
Laufend
Parlamento
Schweiz
Número
2026/80
Início
19/08/2026
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
proj/2026/80/cons_1
Contribuições(2)
  • Bundesamt für StrassenFederführendes Departement
  • BundesratUrheber/in
Cronologia(3)
  • Frist
  • Eingereicht
  • Eröffnet
Textos(1)
  • LeadTEXT
    19 de agosto de 2026
    Ausnahmetransporte brauchen ab gewissen Abmessungen ein Begleitfahrzeug, welches von einer eigens dafür ausgebildeten Person Ausnahmetransportbegleiter/Ausnahmetransportbegleiterin, ATB) geführt wird. Diese warnt den übrigen Verkehr und sorgt für eine möglichst hindernisfreie Fahrt. Bis vor ein paar Jahren wurde diese Aufgabe von der Polizei wahrgenommen. Ein Pilotprojekt der Kantonspolizei Zürich lancierte die Übergabe dieser Tätigkeit an private Dienstleister. Damit lassen sich die Transporte effizienter durchführen und die Polizeien werden entlastet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen werden auf Bundesebene einheitliche Standards für diese privaten Ausnahmetransportbegleitenden definiert. Ziel ist die Sicherstellung der Verkehrssicherheit und der Schutz der Infrastruktur.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0