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Vom NDB überwachte islamistische Extremisten. Warum sind sie noch in der Schweiz?

(26.3620)InterpellationEingereicht
Schweiz11/06/2026
Perfil
Tipo
Interpellation
Estado
Eingereicht
Parlamento
Schweiz
Número
26.3620
Início
11/06/2026
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20263620
Contribuições(3)
  • Lorenzo QuadriUrheber/inLega dei Ticinesi
  • Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und SportFederführendes Departement
  • NationalratInitialer Rat
Cronologia(1)
  • Eingereicht
Textos(2)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Vom NDB überwachte islamistische Extremisten. Warum sind sie noch in der Schweiz?
  • Eingereichter TextTEXT

    Laut Aussagen, die der Sprecher des Nachrichtendienstes des Bundes (NDB) gegenüber der Tageszeitung „Blick“ gemacht hat, werden derzeit 44 radikalisierte und als gefährlich eingestufte muslimische Personen von den Bundesbehörden überwacht. In Beantwortung einer Frage, die im Nationalrat während der Fragestunde gestellt wurde, stellte der Bundesrat klar, dass eine „sehr geringe“ Zahl von weniger als zehn Personen den Flüchtlingsstatus hat.

    10 von 44 Personen stellen nun aber offensichtlich einen erheblichen Anteil an der Gesamtzahl der beobachteten Personen dar. Zudem können schon von einer einzigen radikalisierten Person schwerwiegende Folgen für die innere Sicherheit ausgehen, wie die jüngsten Ereignisse zeigen. 

    Es drängt sich daher die Frage auf, aus welchen Gründen Personen, die als gefährlich gelten, weiterhin in unserem Land leben und welchen rechtlichen Status sie haben.

    Deshalb frage ich den Bundesrat:

    1. Wie viele der 44 vom NDB überwachten Personen sind Schweizer Staatsangehörige und wie viele sind ausländische Staatsangehörige? 
    2. Welche Staatsangehörigkeit haben die betroffenen ausländischen Personen? 
    3. Wie viele dieser Personen verfügen über den Flüchtlingsstatus, eine vorläufige Aufnahme oder andere Aufenthaltsbewilligungen? 
    4. Aus welchen Gründen werden radikalisierte Ausländerinnen und Ausländer, insbesondere solche aus dem Asylbereich, nicht aus der Schweiz ausgewiesen? 
    5. Gegen wie viele der überwachten Personen wurden Zwangs- oder Restriktionsmassnahmen im Sinne der Anti-Terror-Gesetzgebung ergriffen? 
    6. Wie viele der überwachten Schweizer Personen haben die Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung erworben? Wie viele besitzen mehrere Staatsbürgerschaften?
    7. In wie vielen Fällen wurde geprüft, ob die Einbürgerung von Personen widerrufen werden kann, die später in extremistische oder terroristische Aktivitäten verwickelt waren? 

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0