Gesamtkonzept zum Schutz der Biodiversität in der Schweiz für den Zeitraum 2030–2050
(26.3529)- Tipo
- Postulat
- Estado
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 26.3529
- Início
- 18/05/2026
- Registo oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 20263529
- Heidi Z'graggenDie Mitte
- Geschäftsprüfungskommission SR
- Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
- Geschäftsprüfungskommission SR
- Provisorische Kommission-V
- Antrag: AblehnungBundesrat
- Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Angemeldet
- Eingereicht
- Angemeldet
- Titel des GeschäftesGesamtkonzept zum Schutz der Biodiversität in der Schweiz für den Zeitraum 2030–2050
- Antwort BR / Büro
Ende 2023 ist das Parlament nicht auf den indirekten Gegenvorschlag zur Biodiversitätsinitiative eingetreten. Obwohl kein Gegenvorschlag zustande gekommen ist, haben Volk und Stände im September 2024 die Initiative deutlich abgelehnt. Damit haben der Gesetzgeber und der Souverän entschieden, dass sie keine grundsätzliche Änderung an der Biodiversitätspolitik des Bundes vornehmen möchten. Der Bundesrat hat deshalb am 20. November 2024 die Ziele der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) bis 2030 verlängert und die zweite Phase des Aktionsplans Biodiversität (AP SBS II; Periode 2025-2030) mit Bezug zur nationalen Strategie (SBS) und zur internationalen Zielsetzung gutgeheissen. Weiter hat er das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die SBS bis spätestens Ende 2028 zu evaluieren, sie unter Berücksichtigung der Evaluationsergebnisse zum AP SBS II zu aktualisieren und dem Bundesrat bis spätestens Ende 2030 Vorschläge zu deren weiteren Umsetzung ab 2031 zu unterbreiten. Dabei wird auch die Ressourcensituation adressiert.
Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates. - Eingereichter Text
Der Bundesrat wird beauftragt, bis 2029 ein Gesamtkonzept zum Schutz der Biodiversität in der Schweiz für den Zeitraum 2030–2050 zu erstellen und darüber Bericht zu erstatten. Dieses sollte die Umsetzung der internationalen Ziele gewährleisten, zu deren Erfüllung sich die Schweiz verpflichtet hat. In diesem Rahmen wird er insbesondere beauftragt:
- die Ziele der SBS für 2040 und 2050 zu aktualisieren;
- Leitlinien für die nächsten Umsetzungsphasen der SBS festzulegen;
- eine Analyse zu den Ressourcen, die für eine vollständige und kohärente Umsetzung der SBS notwendig sind, vorzunehmen.
- Begründung
In ihrem Bericht vom 18. Mai 2026 kann die GPK-S nur schwer nachvollziehen, dass der Bundesrat bislang keine Vision für den Biodiversitätsschutz nach 2030 ausgearbeitet hat, zumal die meisten Projekte und Massnahmen des AP SBS erheblicher Mittel bedürfen und auf eine mittel- bis langfristige Wirkung abzielen. Dies auch vor dem Hintergrund, dass das neue globale Biodiversitätsrahmenwerk vier Oberziele mit Zeithorizont 2050 vorgibt, die auch für die Schweiz gelten. Die Absicht des Bundesrates, sich erst 2029 mit der Verlängerung der SBS und des AP SBS zu befassen, führt nach Auffassung der Kommission zu Planungsunsicherheit für alle Beteiligten.
Vor diesem Hintergrund ist die GPK-S der Ansicht, dass der Bundesrat ein Gesamtkonzept zum Schutz der Biodiversität in der Schweiz für den Zeitraum 2030–2050 festlegen sollte, in welches die SBS und ihr Aktionsplan nach 2030 integriert werden können. Die Kommission hält es für notwendig, dass der Bundesrat in diesem Rahmen insbesondere folgende Aspekte vertieft:
- Aktualisierung der Ziele der SBS für 2040 und 2050: Die aktualisierten Ziele sollten sich auf die der Schweiz zugewiesenen internationalen Ziele und die Ergebnisse der ersten beiden Umsetzungsphasen stützen. Ein besonderer Schwerpunkt soll auf die Ziele gelegt werden, bei denen die grössten Umsetzungsdefizite bestehen.
- Leitlinien für die Umsetzung der SBS: Die Modalitäten für die nächsten Umsetzungsphasen der SBS bis 2050 sollten geklärt werden. Aus Sicht der Kommission sollte der Bundesrat insbesondere Entscheidungen über die Dauer der Aktionspläne, die Steuerungsstrukturen, die Zusammenarbeit zwischen den betroffenen Bundeseinheiten und die Indikatoren zur Evaluation der Wirkung der SBS treffen.
- Analyse zu den erforderlichen Ressourcen: aus Sicht der GPK-S muss die SBS mit Mittel ausgestattet werden, die gewährleisten, dass die festgelegten Ziele bis 2050 erreicht werden. Sie hält es daher für angebracht, dass der Bundesrat im Rahmen der Ausarbeitung des Gesamtkonzepts analysiert, welche Mittel der Bund und die Kantone in den verschiedenen Sektoralpolitiken investieren müssen, um eine vollständige und kohärente Umsetzung der SBS zu gewährleisten. Diese Analyse soll dem Parlament ermöglichen, bei seinen künftigen Finanzentscheidungen im Bereich der Biodiversität über einen Gesamtüberblick zu verfügen.
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0