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Ja zu fairen und sicheren Renten (Generationeninitiative)

(VIS 516)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Erledigt
Schweiz
Perfil
Tipo
Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
VIS 516
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
vis516
Contribuições(1)
  • GenerationeninitiativeUrheber/in
Cronologia(4)
  • Im Sammelstadium gescheitert
  • Ablauf Sammelfrist
  • Sammelbeginn
  • Vorprüfung vom
Documentos(12)
Textos(1)
  • Eingereichter TextHTML

    Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert:

    Art. 112 Abs. 2 Bst. e
    2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze:

    e. Das Referenzalter (ordentliches Rentenalter) wird periodisch angepasst; massgebend ist die Entwicklung der Lebenserwartung.

    Art. 113 Abs. 2 Bst. f–i
    2 Er beachtet dabei folgende Grundsätze:

    f. Die Altersrenten werden im Kapitaldeckungsverfahren finanziert; eine systemwidrige Umverteilung wird vermieden; dadurch tragen Aktive und Pensionierte gemeinsam Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen.
    g. Die anwartschaftlichen und die laufenden Renten werden periodisch an die Anlageerträge, die Kaufkraft und die Lebenserwartung angepasst; massgebend ist die finanzielle Lage der Vorsorgeeinrichtungen.
    h. Das Referenzalter (ordentliches Rentenalter) wird periodisch angepasst; massgebend ist die Entwicklung der Lebenserwartung.
    i. Teilzeitbeschäftigte werden nicht benachteiligt.

    1 SR 101

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0