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Für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - ein Versuch für vier Jahre (Sonntags-Initiative)

(VIS 266)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Erledigt
Schweiz
Perfil
Título completo
für einen autofreien Sonntag pro Jahreszeit - ein Versuch für vier Jahre (Sonntags-Initiative)
Tipo
Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
VIS 266
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
vis266
Contribuições(1)
  • Initiativkomitee Sonntags-InitiativeUrheber/in
Cronologia(6)
  • Botschaft des Bundesrats
  • Ablauf Sammelfrist
  • Zustandegekommen am
  • Eingereicht am
  • Sammelbeginn
Documentos(9)
Textos(1)
  • Eingereichter TextHTML

    Die Volksinitiative lautet:

    Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt ergänzt:

    Art. 24 (neu)

    1An einem Sonntag pro Jahreszeit sind alle öffentlichen Plätze und Strassen inklusive Nationalstrassen von 04.00 bis 24.00 Uhr der Bevölkerung zum freien Gemeingebrauch ohne privaten Motorfahrzeugverkehr gewidmet. Der öffentliche Verkehr bleibt gewährleistet.

    2Der Bundesrat legt innert neun Monaten die Ausführungsbestimmungen und die im öffentlichen Interesse liegenden Ausnahmen in einer Verordnung fest.

    3Diese Übergangsbestimmungen sind ab dem ersten autofreien Sonntag vier Jahre gültig. Volk und Stände stimmen im vierten Jahr nach dem ersten autofreien Sonntag darüber ab, ob die Absätze 1 und 2 als Artikel 116ter der Bundesverfassung unbefristet weiter gelten sollen.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0