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Für den Ausstieg aus der Atomenergie

(VIS 191)Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))Erledigt
Schweiz
Perfil
Título completo
für den Ausstieg aus der Atomenergie
Tipo
Volksinitiative (Eidg. Volksinitiative (Ausgearbeiteter Entwurf))
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
VIS 191
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
vis191
Cronologia(8)
  • Abgestimmt amAbgestimmt
  • Beschluss des ParlamentsBeschluss_Parlament
  • Botschaft des BundesratsBotschaft
  • Ablauf SammelfristFrist
  • Zustandegekommen amZustandegekommen
Documentos(3)
Textos(1)
  • Eingereichter TextHTML

    Die Volksinitiative lautet:

    Die Bundesverfassung wird wie folgt ergänzt:

    Art. 24quinquies Abs. 3-5 (neu)

    3In der Schweiz dürfen keine weiteren Anlagen zur Erzeugung von Atomenergie und keine Anlagen zur Bearbeitung von Kernbrennstoffen in Betrieb genommen werden. Die bestehenden Anlagen dürfen nicht erneuert werden. Sie sind so rasch als möglich stillzulegen.

    4Um eine ausreichende Stromversorgung sicherzustellen, sorgen Bund und Kantone dafür, dass elektrische Energie gespart, besser genutzt und umweltverträglich erzeugt wird. Natürliche Gewässer und schutzwürdige Landschaften dürfen durch neue Kraftwerksbauten nicht beeinträchtigt werden.

    5Zum gleichen Zweck fördert der Bund die Erforschung, Entwicklung und Nutzung von dezentralen umweltverträglichen Energieanlagen.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0