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Keine Gefährdung der Verlagerung des Güterverkehrs durch eine falsche Prioritätensetzung

(12.3311)PostulatErledigt
Schweiz16/03/2012
Perfil
Tipo
Postulat
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
12.3311
Início
16/03/2012
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20123311
Contribuições(29)
Cronologia(8)
  • Erledigt
  • Abschreibung
    Nationalrat
  • Im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 14.036
  • Annahme
    Nationalrat
  • Angenommen
Textos(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Keine Gefährdung der Verlagerung des Güterverkehrs durch eine falsche Prioritätensetzung
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat ist bereit, Massnahmen für die Kapazitätssicherung zugunsten des Schienengüterverkehrs zu prüfen. Je nach Ergebnis dieser Abklärungen ist er auch bereit, solche Massnahmen hinsichtlich Kapazitätsbedarf beim Ausbau der Schieneninfrastruktur zu berücksichtigen.

    Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, ob die Trassenprioritäten so anzupassen seien, dass die Umsetzung des Verlagerungsziels des Güterverkehrs gemäss Artikel 3 des Güterverkehrsverlagerungsgesetzes (GVVG) schnellstmöglich, nachhaltig und umfassend erreicht werden könnte. Dementsprechend wäre auch der Ausbau der Infrastruktur für den Güterverkehr gegenüber dem Ausbau der Bahninfrastruktur für den Personenverkehr prioritär zu behandeln.

  • BegründungTEXT

    Die Vergangenheit hat gezeigt, dass viele Trassenausbauten - auch wenn sie ursprünglich für den Güterverkehr gedacht waren - letztlich rasch und zunehmend vom Personenverkehr beansprucht werden (z. B. beim Lötschberg-Basistunnel). Dies läuft dem in der Verfassung verankerten Verlagerungsziel beim Güterverkehr entgegen. Auch beim neuen Gotthard-Basistunnel ist diese Entwicklung absehbar.

    Dieser Ausbau des Angebots für den Personenverkehr, gepaart mit dem Fehlanreiz des steuerlich begünstigten Pendelns, trägt stark dazu bei, dass sich die Nachfrage für den Personenverkehr auf der Schiene erhöht und damit die für die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene notwendigen Trassenkapazitäten nicht zur Verfügung stehen. Dies ist insbesondere deshalb falsch, weil die Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene im Gegensatz zur stetigen Erweiterung der Kapazitäten für den Personenverkehr in der Verfassung verankert ist.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0