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Die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern befreien

(12.453)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz14/06/2012
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
12.453
Início
14/06/2012
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20120453
Contribuições(46)
Cronologia(10)
  • Erledigt
  • Abschreibung
    Nationalrat
  • Folge gegeben
  • Angemeldet
  • Zustimmung
    Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ständerat
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause von den Steuern befreien
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung des Bundes betreffend die Hilfe und Pflege zu Hause wie folgt zu ändern:

    Art. 24 DBG

    Steuerfrei sind:

    ...

    Bst. j

    die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause.

    Art. 7 Abs. 4 StHG

    Steuerfrei sind nur:

    ...

    Bst. m

    die Pauschalentschädigung für die Hilfe und Pflege zu Hause.

  • BegründungTEXT

    Das Gesetz des Kantons Freiburg über die Hilfe und Pflege zu Hause wurde erarbeitet, um es jeder kranken, behinderten oder einer Unterstützung oder Überwachung bedürfenden Person zu ermöglichen, so lange als möglich in ihrem gewohnten Umfeld zu leben. Dank diesem Gesetz profitieren viele ältere Menschen sowie Personen mit einer Behinderung direkt von der Unterstützung und der Überwachung durch Angehörige und Nahestehende. Letztere leisten eine beachtliche Arbeit, deren Wert von der Gesellschaft angemessen gewürdigt werden muss. Ihnen ist es nämlich zu verdanken, dass der Eintritt ihrer Angehörigen in ein Alters- oder Pflegeheim oder in eine Spezialinstitution so lange wie möglich hinausgezögert werden kann. Die Gemeinschaft spart dadurch substanzielle Kosten. Das Gesetz sieht eine Entschädigung vor (25 Franken pro Tag); es handelt sich dabei aber nur um einen symbolischen Betrag, wenn man bedenkt, welch grossen Aufwand eine solche Unterstützung bedeuten kann. Aus diesem Grund halte ich es für angezeigt, dass diese Entschädigung von den Steuern befreit wird. Dadurch würde die Gesellschaft das aufopfernde Engagement dieser Angehörigen und nahestehenden Personen würdigen.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0