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Holzförderung beim Erstellen von Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern

(00.3061)PostulatErledigt
Schweiz16/03/2000
Perfil
Tipo
Postulat
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
00.3061
Início
16/03/2000
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20003061
Contribuições(30)
  • Ruedi LustenbergerMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Hans ZbindenMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Urs HofmannMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
  • Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und KommunikationFederführendes Departement
  • Ursula WyssMitunterzeichner/inSozialdemokratische Partei
Cronologia(5)
  • Erledigt
  • Annahme
    Nationalrat
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    Bundesrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Textos(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Holzförderung beim Erstellen von Lärmschutzwänden und Schallschutzfenstern
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird aufgefordert, mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mitteln und in enger Zusammenarbeit mit den Kantonen dafür zu sorgen, dass beim Erstellen von Lärmschutzwänden und beim Einbau von Schallschutzfenstern in möglichst vielen Fällen einheimisches Holz verwendet wird.

  • BegründungTEXT

    Diese Forderung hat im Zusammenhang mit dem Orkan Lothar zwar eine besondere Aktualität, sie darf aber nicht nur als Reaktion auf diese Katastrophe gesehen werden. Vielmehr ist sie als Bestandteil einer langfristigen Holzförderungsstrategie anzusehen.

    Holz ist bekanntlich einer der wichtigsten nachwachsenden Rohstoffe unserer Landes. Als Material für Lärmschutzwände und Schallschutzfenster ist dieses ökologisch wertvolle Material Favorit, denn es liegt sozusagen vor der Haustür und ermöglicht auch gestalterisch und konstruktiv gute Lösungen.

    Zudem fördert das Nutzen von einheimischem Holz die Waldverjüngung und unterstützt die regionalen Holzverwertungsbetriebe sowie das lokale Gewerbe.

    Es kommt noch dazu, dass der Bund bei der Finanzierung von Lärmschutzmassnahmen eine sehr wichtige Rolle spielt. So hat er im Rahmen der Revision des Umweltschutzgesetzes im Jahre 1997 die Lärmschutzverordnung dahingehend angepasst, dass den Kantonen 40 bis 70 Prozent der Kosten für Umweltschutzmassnahmen an Strassen aus dem Treibstoffzoll zurückerstattet werden.

    Gemäss Bundesbeschluss über die Lärmsanierung der Eisenbahnen sowie gemäss Bundesbeschluss über die Finanzierung der Lärmsanierung der Eisenbahnen aus dem Jahre 1999 sind zudem 690 Millionen Franken für das Erstellen von Lärmschutzwänden und 110 Millionen Franken für den Einbau von Schallschutzfenstern vorgesehen.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0