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Verbesserung der Situation von nichtbinären Personen

(23.3501)PostulatAbschreibungsantrag liegt vor
Schweiz28/04/2023
Perfil
Tipo
Postulat
Estado
Abschreibungsantrag liegt vor
Parlamento
Schweiz
Número
23.3501
Início
28/04/2023
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20233501
Votações(1)
Contribuições(6)
  • Sibel ArslanUrheber/inDie Grünen
  • Kommission für Rechtsfragen NRUrheber/in
  • Alexandre BerthoudUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • Kommission für Rechtsfragen NRZuständige Kommission
Cronologia(8)
  • Abschreibungsantrag liegt vor
  • Zugewiesen an die behandelnde Kommission
  • Bericht in Erfüllung des Vorstosses liegt vor
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Annahme
    Nationalrat
Textos(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Verbesserung der Situation von nichtbinären Personen
  • Antwort BR / BüroTEXT

    Der Bundesrat ist bereit, in einem Bericht zu untersuchen, ob es Möglichkeiten gibt, die Situation der betroffenen Personen zu verbessern, ohne das binäre Modell der Geschlechter rechtlich in Frage zu stellen. Es soll dabei nicht darum gehen, durch Änderungen unserer Rechtsordnung ein drittes Geschlecht einzuführen.

    Der Bundesrat beantragt die Annahme des Postulates.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, in einem Bericht dazulegen, mit welchen Massnahmen die Situation von nicht binären Personen verbessert werden könnte, ohne dass dafür das binäre Geschlechtermodell rechtlich aufgegeben werden muss. Dazu ist eine Auslegeordnung mit möglichen Massnahmen zu erstellen, welche die Vor- und Nachteile der einzelnen Massnahmen und eine Einschätzung ihrer Umsetzbarkeit enthält. Für den Bericht sind sowohl die Erfahrungen der betroffenen Personen einzubeziehen als auch eine Übersicht über die Massnahmen zu erstellen, die im Ausland bereits eingeführt worden sind.

    Eine Minderheit der Kommission (Steinemann, Buffat, Huber, Reimann Lukas, Tuena) beantragt, das Postulat abzulehnen.

  • BegründungTEXT

    Seit dem 1. Januar 2022 besteht die Möglichkeit, durch eine Erklärung beim Zivilstandsamt das im Personenstandsregister eingetragene Geschlecht zu ändern (Art. 30b ZGB). Diese Möglichkeit beschränkt sich allerdings darauf, den Eintrag von "männlich" auf "weiblich" bzw. von weiblich" auf "männlich" zu wechseln. Menschen, die sich mit keiner der beiden Kategorien identifizieren, nützt diese Möglichkeit wenig oder nichts. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 21. Dezember 2022 dargelegt, dass die Einführung weiterer Geschlechtskategorien im Personenstandsregister oder ein Weglassen des Geschlechtseintrags darin und damit eine Abkehr vom traditionellen binären Geschlechtermodell mit einem grossen Aufwand verbunden wäre und er einen solchen Schritt auch grundsätzlich ablehnt.

    Nicht beantwortet wird im Bericht des Bundesrates dagegen die Frage, ob es Möglichkeiten gibt, die Situation der betroffenen Personen zu verbessern, ohne das binäre Geschlechtermodell rechtlich in Frage zu stellen. Zu denken ist hier etwa an konkrete Massnahmen zur Beseitigung der Diskriminierung und Schutz der Persönlichkeit von nicht binären Personen, an eine Möglichkeit zur erleichterten Änderung des Vornamens, an eine Anpassung der rechtlichen Rahmenbedingungen über die Ausweise und anderer Dokumente, an ein Zurverfügungstelln von Formularen, denen ein offeneres Geschlechtsmodell zugrunde liegt oder an eine Berücksichtigung nicht binärer Personen in der amtlichen Statistik.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0