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Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten

(21.453)Parlamentarische InitiativeIn Kommission des Nationalrats
Schweiz03/06/2021
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
In Kommission des Nationalrats
Parlamento
Schweiz
Número
21.453
Início
03/06/2021
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20210453
Contribuições(17)
Cronologia(11)
  • Traktandiert
    Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Nationalrat
  • Traktandiert
    Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit Nationalrat
  • Fristverlängerung
    Nationalrat
  • Fristverlängerung bis zur Sommersession 2027
    Nationalrat
  • In Kommission des Nationalrats
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Keine überhöhten Entschädigungen für die leitenden Organe von Krankenkassen zulasten der Versicherten
  • Eingereichter TextTEXT

    Die Gesetzgebung soll so angepasst werden, dass die Entschädigungen der Mitglieder der Geschäftsleitungen und Verwaltungsräte von Krankenversicherungen, die Leistungen nach dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) erbringen, einen bestimmten, vom Bundesrat festgelegten Höchstbetrag nicht überschreiten dürfen. Dieser Höchstbetrag kann nur je nach Prämienniveau der betroffenen Krankenkasse erhöht oder gesenkt werden.

  • BegründungTEXT

    Obwohl die durchschnittlichen Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung seit Jahren unaufhörlich ansteigen und für die Schweizer Bevölkerung eine immer grössere finanzielle Belastung darstellen, hat es unser Parlament wiederholt abgelehnt, die Entschädigungen der Geschäftsleitungen und der Verwaltungsräte der im Rahmen des KVG tätigen Krankenkassen schlicht und einfach zu beschränken. Als Argumente dagegen werden oft die Wahrung der unternehmerischen Freiheit (siehe die Stellungnahme des Bundesrates auf die Motion 08.3316) und der Wunsch vorgebracht, den Kassen Spielraum für die Belohnung der "guten Resultate" ihrer Leitungsorgane zu lassen.

    Auf einem Markt, der genau definiert, welche Leistungen für die Versicherten erbracht werden müssen, wird die wirkliche Performance einer Krankenkasse jedoch an den Prämien gemessen. Eine Kasse erzielt gute Resultate, wenn sie ihre Prämien senken kann.

    Das vorgeschlagene System zielt deshalb einzig darauf ab, die paradoxe und für Versicherte unverständliche Situation zu vermeiden, in der die leitenden Organe der Krankenversicherungen ihre Entschädigungen erhöhen, während im gleichen Jahr die Prämien für die Versicherten ansteigen. Dank der vorgeschlagenen Massnahme könnten die Entschädigungen der leitenden Organe von Krankenkassen allgemein nicht erhöht werden, wenn gleichzeitig die Prämien ansteigen, was einen Anreiz für die Leitungsorgane schaffen würde, ihren Auftrag im öffentlichen Interesse zu erfüllen: die finanzielle Belastung der Schweizer Bevölkerung durch die Krankenkassenprämien zu verringern.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0