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Aufhebung der Lex Friedrich (Reymond)

(93.3081)MotionErledigt
Schweiz08/03/1993
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
93.3081
Início
08/03/1993
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
19933081
Contribuições(20)
  • Hans Jörg HuberMitunterzeichner/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Kaspar RhynerMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
  • Hans BisigMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
  • Justiz- und PolizeidepartementFederführendes Departement
  • Michel FlückigerMitunterzeichner/inFDP.Die Liberalen
Cronologia(4)
  • Ablehnung
    Nationalrat
  • Annahme
    Ständerat
  • Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    Bundesrat
  • Erledigt
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Aufhebung der Lex Friedrich (Reymond)
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • Eingereichter TextTEXT

    Ich ersuche den Bundesrat, die Lex Friedrich (Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland) vollständig und definitiv aufzuheben oder ihre Anwendung den Kantonen zu überlassen.

    Im Eurolex-Paket, das das Parlament im letzten Herbst gutgeheissen hat, war eine etappenweise Liberalisierung der Lex Friedrich vorgesehen. Diese Liberalisierung ging jedoch nicht weit genug. Die Lex Friedrich ist nämlich mittlerweile unnütz und kontraproduktiv geworden. Beispielsweise werden die den Kantonen gewährten Kontingente schon seit mehreren Jahren nicht mehr ausgeschöpft. Unser Land übt keine so grosse Anziehungskraft mehr aus, dass massenweise Zweitwohnungen verkauft werden könnten. Würde die Lex Friedrich aufgehoben, so könnte einerseits dieser Markt in den Fremdenverkehrsregionen besser funktionieren, mit Preisen, die dem Realwert nahekommen, und andererseits könnte sich der Bausektor stabilisieren.

    Aus allgemeinerer und schliesslich auch grundsätzlicherer wirtschaftlicher Sicht könnte die Aufhebung der Lex Friedrich auf der einen Seite zu neuen ausländischen Investitionen in den Wohnungsbau in den Talgebieten führen und andererseits ausländischen Unternehmen, die sich bei uns niederlassen wollen, den Erwerb von Grundstücken in unserem Land ermöglichen.

    Die Aufhebung der Lex Friedrich brächte also neue Möglichkeiten der Finanzierung und der privaten Investitionen mit sich. Das Belebungsprogramm des Bausektors, das gewisse Kreise dem Staat überbinden möchten, könnte so aus privaten Quellen finanziert werden. Eine weitere Verschlechterung der Bundesfinanzen könnte somit vermieden werden. Zugleich würden damit neue Mittel in den Grundstückmarkt gepumpt.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0