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Anpassung des Geschäftsreglementes des Ständerates (Verfahren bei Erklärungen und Vaterschaftsurlaub als Entschuldigungsgrund)

(24.441)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz22/08/2024
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
24.441
Início
22/08/2024
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20240441
Votações(2)
Contribuições(7)
  • Stefan EnglerUrheber/inDie Mitte
  • Büro SRUrheber/in
  • Andrea CaroniUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • ParlamentFederführendes Departement
  • Provisorische Kommission-VZuständige Kommission
Cronologia(8)
  • Erledigt
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Ständerat
  • Beschluss gemäss Entwurf
    Ständerat
  • Geplant für die Schlussabstimmung
  • In Ständerat geplant
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Anpassung des Geschäftsreglementes des Ständerates (Verfahren bei Erklärungen und Vaterschaftsurlaub als Entschuldigungsgrund)
  • Eingereichter TextTEXT

    Das Geschäftsreglement des Ständerates ist so anzupassen, dass mehrere Anträge auf Abgabe einer Erklärung nach Art. 27 GRS zum gleichen Thema gegeneinander ausgemehrt werden. Zudem ist auch im Ständerat die Abwesenheit bei Abstimmungen im Rat wegen Vaterschaftsurlaub als Entschuldigungsgrund gemäss Art. 44a Abs.6 GRS vorzusehen.

  • BegründungTEXT

    Das Verfahren zur Behandlung von Anträgen für Erklärungen soll geklärt werden. Im Ständerat können nebst den Kommissionen auch die Ratsmitglieder Anträge für Erklärungen des Rates einreichen, während im Nationalrat dieses Recht nur Kommissionen zusteht. Das Verfahren ist in beiden Räten gleich geregelt und führt im Ständerat zu Unklarheiten, wenn mehrere Anträge auf Abgabe von Erklärungen zum gleichen Thema vorliegen. Diese Unklarheit soll behoben werden.

    Im Rahmen der Vorlage 20.437 Handlungsfähigkeit des Parlamentes in Krisensituationen verbessern beschlossen die Räte, dass neu auch Abwesenheiten aufgrund von Vaterschaftsurlaub zum Bezug von Taggeldern berechtigen sollen. Die entsprechende Anpassung von Art. 3 Abs. 3 des Parlamentsressourcengesetzes[1] trat am 4. Dezember 2023 in Kraft. Im Nationalrat wurde auch das Reglement angepasst, um den Vaterschaftsurlaub neu als Entschuldigungsgrund aufzunehmen (Art. 57 Abs.4 Bst.e GRN). Im Ständerat wurde das Reglement nicht angepasst. Dies soll nun erfolgen.

     

    [1]SR 171.121 ; (AS 2023 483BBl 2022 301 433)

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0