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Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen

(22.483)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz09/11/2022
Contribuições(4)
  • Johanna GapanyUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • Finanzkommission NationalratUrheber/in
  • Sarah WyssUrheber/inSozialdemokratische Partei
  • ParlamentFederführendes Departement
Cronologia(15)
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Ständerat
  • Erledigt
  • Zustimmung
    Nationalrat
  • Geplant für die Schlussabstimmung
  • Abweichung
    Ständerat
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Einbezug der Finanzkommissionen bei Vorstössen und Erlassentwürfen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen sicherstellen
  • Eingereichter TextTEXT

    Die Rechtsgrundlagen zum parlamentarischen Mitberichtsverfahren sind so anzupassen, dass die Finanzkommissionen ihren gesetzlichen Auftrag, sich mit allen grundlegenden Fragen der finanziellen Führung des Bundes zu befassen, besser wahrnehmen können. Dabei soll insbesondere sichergestellt werden, dass die Finanzkommissionen auch bei Erlassentwürfen und allenfalls Vorstössen von Sachbereichskommissionen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen zeit- und sachgerecht einbezogen werden.

  • BegründungTEXT

    In seinem Zusatzbericht zum Voranschlag 2023 mit Finanzplan 2024-2026 vom 19. Oktober 2022 wies der Bundesrat das Parlament auf die besorgniserregende Haushaltsentwicklung hin. Aufgrund zahlreicher, in den vergangenen Monaten beschlossener und nicht gegenfinanzierter Mehrausgaben werden die Vorgaben der Schuldenbremse in den Finanzplanjahren 2024-2026 deutlich verfehlt.

    Neben dem Entscheid über die Aufstockung der Armeeausgaben haben die eidgenössischen Räte in den vergangenen Monaten unter anderem indirekte Gegenvorschläge zur Gletscher- und zur Prämienentlastungsinitiative erarbeitet oder bereits verabschiedet, welche zu hohen, nicht finanzierten Mehrausgaben und somit zu strukturellen Defiziten führen. Es ist davon auszugehen, dass der hohe Bereinigungsbedarf in den Finanzplanjahren ein umfassendes Entlastungs- und Sparprogramm verlangen wird.

    Die Räte haben die besagten Beschlüsse gefasst, ohne dass sich die Finanzkommissionen dazu im parlamentarischen Mitberichtsverfahren äussern konnten, weil sie bei Erlassentwürfen des Parlaments, im Gegensatz zu solchen des Bundesrates, in der Regel nicht zu Mitberichten eingeladen werden.

    Die Finanzkommissionen beraten nicht nur Budget und Staatsrechnung vor. Vielmehr befassen sie sich gemäss Artikel 50 Absatz 1 Parlamentsgesetz mit allen grundlegenden Fragen der Haushaltführung des Bundes. Ein wesentliches Instrument der Haushaltsführung ist die finanzielle Planung und die damit einhergehende Prüfung der Finanzierbarkeit von politischen Vorhaben, insbesondere vor dem Hintergrund der in Artikel 126 der Bundesverfassung verankerten Schuldenbremse.

    Im Rahmen der Beratung der erwähnten Vorlagen konnten die FK ihren gesetzlichen Auftrag nicht erfüllen. Erschwerend kommt hinzu, dass ein rollendes Monitoring über hängige Vorstösse und parlamentarische Initiativen mit erheblichen finanziellen Auswirkungen fehlt.

    Mit einer Anpassung der einschlägigen Bestimmungen gilt es sicherzustellen, dass die Finanzkommissionen in der Zukunft zu sämtlichen Erlassentwürfen (und allenfalls auch Vorstössen) mit potentiell erheblichen finanziellen Auswirkungen Stellung nehmen können, und zwar unabhängig davon, ob diese vom Bundesrat initiiert oder von parlamentarischen Kommissionen ausgearbeitet werden. Dabei sollen auch die Mitwirkungsrechte der FK im Zusammenhang mit Vorlagen, welche zu gesetzlich gebundenen Ausgaben führen, überprüft werden. Was unter "erheblichen finanziellen Auswirkungen" zu verstehen ist, soll im erläuternden Bericht der Finanzkommission des Nationalrates zur vorliegenden parlamentarischen Initiative formuliert werden.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0