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Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft

(19.3070)MotionErledigt
Schweiz07/03/2019
Perfil
Tipo
Motion
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
19.3070
Início
07/03/2019
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20193070
Contribuições(14)
Cronologia(8)
  • Abschreibung im Zusammenhang mit der Beratung des Geschäfts 22.062
    Ständerat
  • Erledigt
  • Überwiesen an den Bundesrat
  • Annahme
    Ständerat
  • Motion an 2. Rat
Textos(4)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Kostenbefreiung für Schwangere während der ganzen Schwangerschaft
  • Antwort BR / BüroTEXT
    Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • Eingereichter TextTEXT

    Der Bundesrat wird beauftragt, das Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) unter Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b dahingehend anzupassen, dass die Kostenbefreiung während einer Schwangerschaft ab der ersten Schwangerschaftswoche greift.

  • BegründungTEXT

    Aktuell dürfen Versicherer laut Artikel 64 Absatz 7 Buchstabe b KVG für Leistungen, "die ab der 13. Schwangerschaftswoche, während der Niederkunft und bis acht Wochen nach der Niederkunft erbracht werden", keine Kostenbeteiligung erheben. Das erscheint weder logisch noch gerecht, liegt doch eine Schwangerschaft nicht erst nach drei Monaten vor. Schwanger ist man ab der ersten Woche, auch wenn Schwangerschaften in der Regel erst nach rund einem Monat erkannt werden. Durch die heutige Regelung werden Frauen, welche in den ersten zwölf Schwangerschaftswochen wegen Komplikationen Behandlungen benötigen, gegenüber Frauen, bei denen die Schwangerschaft problemlos verläuft, benachteiligt, das hat auch der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Kälin 18.4372 ja ebenfalls bestätigt. Ganz besonders für Frauen, welche eine Fehlgeburt innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erleiden, scheint die heutige Regelung mehr als unbefriedigend zu sein, und das Argument, dass eine Kostenbefreiung ab der ersten Schwangerschaftswoche einen ungerechtfertigten Verwaltungsaufwand nach sich ziehen würde, ist wenig überzeugend - insbesondere vor dem Hintergrund, dass fast jede fünfte Schwangerschaft in einem Frühabort endet. Deshalb ist die aktuelle Regelung insbesondere gegenüber von einer frühen Fehlgeburt betroffenen Frauen ungenügend.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0