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Strassenverkehrsgesetz. Änderung

(08.421)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz20/03/2008
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
08.421
Início
20/03/2008
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20080421
Votações(2)
Contribuições(10)
Cronologia(9)
  • Erledigt
  • Annahme in der Schlussabstimmung
    Ständerat
  • Zustimmung
    Ständerat
  • Von beiden Räten behandelt
  • Behandelt vom Nationalrat
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Strassenverkehrsgesetz. Änderung
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:

    Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes ist wie folgt zu ändern:

    Art. 95

    ...

    Abs. 1

    Wer ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt: aufgehoben (Rest des Absatzes unverändert)

    Abs. 2

    Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Lernfahr- oder Führerausweis verweigert, entzogen oder aberkannt wurde, oder ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

    ...

  • BegründungTEXT

    Die heutige Bestimmung, dass das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis lediglich eine Übertretung darstellt, ist unbefriedigend. Das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis muss gleich hart bestraft werden wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis. Die heutige Besserstellung von Personen, welche gar nie einen Führerausweis besessen haben und trotzdem ein Fahrzeug lenken, ist nicht einzusehen.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0