Strassenverkehrsgesetz. Änderung
(08.421)- Tipo
- Parlamentarische Initiative
- Estado
- Erledigt
- Parlamento
- Schweiz
- Número
- 08.421
- Início
- 20/03/2008
- Registo oficial
- Perfil oficial
- ID externo
- 20080421
- CHE22/09/2010
- CHE30/11/2010
- CHE17/12/2010
- CHE17/12/2010
- Christoffel BrändliSchweizerische Volkspartei
- Daniel JositschSozialdemokratische Partei
- J. Alexander BaumannSchweizerische Volkspartei
- Tiana Angelina MoserGrünliberale Partei
- Rudolf JoderSchweizerische Volkspartei
- Erledigt
- Annahme in der SchlussabstimmungStänderat
- ZustimmungStänderat
- Von beiden Räten behandelt
- Behandelt vom Nationalrat
- Titel des GeschäftesStrassenverkehrsgesetz. Änderung
- Eingereichter Text
Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein:
Artikel 95 des Strassenverkehrsgesetzes ist wie folgt zu ändern:
Art. 95
...
Abs. 1
Wer ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt: aufgehoben (Rest des Absatzes unverändert)
Abs. 2
Wer ein Motorfahrzeug führt, obwohl ihm der Lernfahr- oder Führerausweis verweigert, entzogen oder aberkannt wurde, oder ohne den erforderlichen Führerausweis ein Motorfahrzeug führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
...
- Begründung
Die heutige Bestimmung, dass das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis lediglich eine Übertretung darstellt, ist unbefriedigend. Das Fahren ohne den erforderlichen Führerausweis muss gleich hart bestraft werden wie das Fahren trotz entzogenem oder aberkanntem Führerausweis. Die heutige Besserstellung von Personen, welche gar nie einen Führerausweis besessen haben und trotzdem ein Fahrzeug lenken, ist nicht einzusehen.
Dados: OpenParlData · CC BY 4.0