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Quellenbesteuerung der Vorsorgeleistungen

(04.440)Parlamentarische InitiativeErledigt
Schweiz18/06/2004
Perfil
Tipo
Parlamentarische Initiative
Estado
Erledigt
Parlamento
Schweiz
Número
04.440
Início
18/06/2004
Referências e fonte
Registo oficial
Perfil oficial
ID externo
20040440
Pontos da ordem do dia
Contribuições(6)
  • Elvira BaderUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Meinrado RobbianiUrheber/inChristlichdemokratische Volkspartei der Schweiz
  • Fulvio PelliUrheber/inFDP.Die Liberalen
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben NationalratZuständige Kommission
  • Kommission für Wirtschaft und Abgaben StänderatZuständige Kommission
Cronologia(5)
  • Erledigt
  • Nichteintreten
    Nationalrat
  • Zustimmung
    Kommission für Wirtschaft und Abgaben Ständerat
  • Folge geben (Erstrat)
    Kommission für Wirtschaft und Abgaben Nationalrat
  • Im Rat noch nicht behandelt
Textos(3)
  • Titel des GeschäftesTEXT
    Quellenbesteuerung der Vorsorgeleistungen
  • Eingereichter TextTEXT

    Gestützt auf Artikel 160 Absatz 1 der Bundesverfassung und auf Artikel 107 des Parlamentsgesetzes reiche ich folgende parlamentarische Initiative ein: Die Steuergesetzgebung (DBG und StHG) soll so angepasst werden, dass im Ausland wohnhafte und in der Schweiz erwerbstätige Personen im Kanton, in dem sie arbeiten, zum Zeitpunkt besteuert werden, in dem sie ihr Guthaben der beruflichen Vorsorge ausbezahlt bekommen.

  • BegründungTEXT

    Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in der Schweiz erwerbstätig und im Ausland wohnhaft sind (so zum Beispiel Grenzgängerinnen und Grenzgänger), unterstehen der Quellenbesteuerung für die Leistungen der zweiten Säule am Geschäftssitz der Vorsorgeeinrichtung.

    Diese Lösung ist unter anderem aus den folgenden Gründen nicht sinnvoll:

    - Alle anderen Versicherten versteuern die Leistungen der beruflichen Vorsorge an ihrem Wohnort.

    - Die Leistungen der beruflichen Vorsorge bilden so etwas wie eine verzögerte Lohnzahlung. Deshalb müssen sie auch gleich behandelt und versteuert werden wie die normalen Lohnzahlungen.

    - Der Arbeitsort ist der Hauptbezugspunkt für alles, was mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat. Er sollte es auch für die Besteuerung der Vorsorgeleistungen sein.

    - Bei der Festlegung der Steuersätze für die Quellenbesteuerung berücksichtigt der Kanton, in dem eine im Ausland wohnhafte Person arbeitet, die Abzüge, die andere Personenkategorien machen können, darunter die Beiträge für die berufliche Vorsorge. Der Kanton müsste demnach die zuvor berücksichtigten Abzüge zumindest teilweise wieder zurückbekommen können.

    Diese Situation sollte korrigiert werden: Kantone, in denen im Ausland wohnhafte Personen arbeiten, sollen nicht länger ungerechtfertigt benachteiligt werden.

Dados: OpenParlData · CC BY 4.0