Monika Simmler
- Party
- Sozialdemokratische Partei
- Parliamentary group
- SP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
- Parliament
- Kantonsrat
- Electoral district
- St.Gallen
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 12. Januar 1990
- Occupation
- Professorin für Strafrecht, Strafprozessrecht und Kriminologie
- Language
- German
- Stadtparlament
- Sozialdemokratische Partei
- Wikidata
- Q6563650
- Source body
- SG
- Source updated
- 28.01.2026
- Record updated
- 14.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaKantonsratSystemwidrige Ergänzungsleistungen ohne Rentenanspruch (Interpellation)Result: 66 Yes · 1 No · 0 Abst. · 53 Absent
- JaKantonsratIX. Nachtrag zum Strassengesetz (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 37 Yes · 78 No · 1 Abst. · 4 Absent
- NeinKantonsratIX. Nachtrag zum Strassengesetz (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 78 Yes · 37 No · 0 Abst. · 5 Absent
- JaKantonsratIII. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 41 No · 0 Abst. · 5 Absent
- JaKantonsratII. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsrechte) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 41 No · 0 Abst. · 5 Absent
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- Speech
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- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Simmler-St.Gallen zu Grünenfelder-Bad Ragaz: Damit keine Missverständnisse entstehen: Der Motionswortlaut sieht vor, dass der Quellcode von Software der kantonalen Behörden grundsätzlich offengelegt werden soll. Es ist völlig klar, dass wir nicht per se Privaten bei Vergaben vorschreiben können, dass wenn es gute Gründe gäbe, sie ihre Lizenz noch anderweitig vergeben müssen. Das hat auch der Bund nicht vorgesehen. Es geht also nicht darum, Private irgendwie einzuschränken, sondern darum, dass dort, wo der Staat die Führung hat und er bezahlt, grundsätzlich der Grundsatz der Öffentlichkeit gilt. Ich war mir nicht sicher, ob wir vom Gleichen sprechen.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Simmler-St.Gallen: Auf die Motion ist einzutreten.
Bei der Einreichung dieser Motion dachte ich mir – deshalb habe ich sie auch allein eingereicht –, dass im Jahr 2026 eigentlich niemand dagegen sein könne. Mit etwas Verwunderung habe ich dann zur Kenntnis genommen, dass die Regierung das offenbar anders sieht. Ich hoffe jetzt aber, dass sich der Kantonsrat einen Moment Zeit nimmt, sich auf dieses Thema einzulassen, um sich davon zu überzeugen, warum diese Motion wichtig und richtig ist.
«Open-Source-Software» klingt im ersten Moment eher nach einer technischen Angelegenheit. Eigentlich ist diese Motion aber nicht wirklich technisch. Vielmehr geht es darum, bei der Digitalisierung – wenn immer möglich – sozusagen auf Public-private-Partnership zu setzen, in der Überzeugung, dass bei der Technologieentwicklung das Zusammenspiel verschiedener Akteure Potenziale freisetzt. Andererseits geht es bei staatlicher Open-Source-Software aber auch um eine Art digitales Pendant zum Öffentlichkeitsprinzip in der Verwaltung. Wenn keine speziellen guten Gründe dagegensprechen, hat im Allgemeinen alles, was der Staat macht, öffentlich zu sein. Was mit öffentlichen Geldern finanziert ist, ist zumindest als Leitwert auch öffentlich.
Der Bund hat letztes Jahr das Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (SR 172.019; abgekürzt EMBAG) in Kraft gesetzt, das u.a. festhält, dass Bundesbehörden den Quellcode von Software offenlegen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben entwickeln oder entwickeln lassen, es sei denn, die Rechte Dritter könnten beeinträchtigt sein oder sicherheitsrelevante Gründe sprechen dagegen. Sie erlauben also jeder Person, die Software zu nutzen oder weiterzuentwickeln, ausser es gibt gute Gründe dagegen. Diesen Anspruch Privater hat der Bund also gesetzlich verankert. Es wäre m.E. wirklich ein Gewinn, wenn der Kanton diesen Anspruch ebenfalls festhalten würde. Wenn die Regierung gegen die Motion ins Feld führt, es müsste u.a. der Datenschutz beachtet werden, kann das nicht überzeugen. Einerseits gilt das sowieso immer – z.B. auch beim Öffentlichkeitsprinzip ganz allgemein. Andererseits hat der Bund ebenfalls bereits vorgemacht, wie man gesetzlich festhalten kann, dass es Ausnahmen gibt. Es ist für mich z.B. völlig klar, dass wenn die Kantonspolizei sicherheitsrelevante Software entwickelt, sie das selbstverständlich – wie beim Bund – nicht bekannt geben muss.
Weiter setzt die Regierung ein wenig auf ein Antiregulierungsargument: Es genüge doch, wenn sie dem E-Government-Kooperationsgremium die Frage einmal unterbreite. Abgesehen davon, dass die Unterbreitung der Frage jetzt doch eine reichlich unverbindliche Absichtserklärung ist, meine ich wirklich, dass das nicht genügt. Es gibt Grundsätze, die haben ebendiesen Grundsatzcharakter. Bei ihnen rechtfertigt sich folglich auch ein Grundsatzentscheid des Kantonsrates. Dieser hat dann auch eine ganz andere Reichweite und eine ganz andere Verbindlichkeit für die Privaten, die sich auf diesen Grundsatz berufen und einen Anspruch beim Kanton geltend machen wollen. Es genügt schlicht nicht, wenn ein Kooperationsgremium die Frage unverbindlich diskutiert und dann je nach Gutdünken im Einzelfall entscheidet.
Eine Norm wie beim Bund zu schaffen, wäre keine Regulierung, die jemanden einschränkt. Ganz im Gegenteil ermöglicht sie etwas. Wir wollen beim Kanton vorausgehen in Sachen Digitalisierung. Es kann wirklich auch anerkannt werden, dass hier viel läuft. Dabei geht es um die Digitalisierung beim Staat, aber auch darum, das privatwirtschaftliche Engagement zu fördern. Wir wollen doch genau, dass Private hingehen und z.B. spannende Ergänzungen zum neuen E-Tax-Tool entwickeln, z.B. Treuhänder, die mit ihren Tools direkt andocken können. Wenn ich z.B. sehe, was die Studierenden an der Universität mit «Open Data» vom Kanton und von der Stadt St.Gallen schon schaffen, sehe ich wirklich viel Potenzial, was man mit «Open Source» auch machen könnte. Das ist dann eine Chance für alle Beteiligten. «Open Source» sollte im digitalen Zeitalter Standard sein, und es ist am Kanton, hier mit gutem Beispiel voranzugehen. Ich hoffe, der Kantonsrat erblickt diese Potenziale und möchte selbst auch mittels Gesetzesbestimmung sicherstellen, dass diese Potenziale genutzt werden.
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- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 08.06.2026
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- Mitgliedsince 02.03.2026
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- Mitglied15.09.2025 – 16.09.2025
- Ständige Kommission
- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 28.11.2022
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