BP

Brigitte Pool

Former member
FDP.Die Liberalen
KantonsratSee-Gaster
Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP
Parliament
Kantonsrat
Electoral district
See-Gaster
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Official profile
Personal
Gender
Female
Occupation
Tierärztin
Language
German
References & source
Source body
SG
Source updated
11.06.2026
Record updated
14.06.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(10)
  1. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

    Im Kanton St.Gallen leben rund 30'000 gemeldete Hunde. Als Hundehalterin oder Hundehalter muss ich Verantwortung gegenüber dem Tier wie auch gegenüber der Gesellschaft und der Umwelt wahrnehmen. Die Motion verlangt eine Gesetzesänderung in zwei Themenbereichen: eine Bewilligungspflicht für die Haltung potenziell gefährlicher Hunderassen und eine Kurspflicht für alle neuen Hundehalterinnen und Hundehalter.

    Zur Bewilligungspflicht für die Haltung von potenziell gefährlichen Hunderassen: Hunderassen unterscheiden sich nicht nur im Exterieur, sondern wurden ganz gezielt für ihren differenzierten Gebrauch und ihr Wesen selektioniert. So haben wir heute Gebrauchshunderassen wie die Jagd-, Hüte-, Schutz- und neu auch Begleithunde. Diese Rassen wurden ganz gezielt auf ihre Fähigkeiten herausgezüchtet. Seit einigen Jahren haben sich auch Rassen, die im Volksmund als sogenannte Kampfhunde bezeichnet werden, etabliert.

    Es ist absolut nachvollziehbar, dass uns einige Hunderassen mehr Respekt einflössen als andere. Stellen wir uns vor, wir stehen vor einem fremden Gartentor und möchten zur 10 Meter entfernten Haustüre gelangen. Steht hinter dem Gartentor ein 4-Kilo-Zwergpudel oder ein 45-Kilo-Rottweiler, wird dies wohl unbestritten für uns alle ein Unterschied sein. Kommt es zu einer Bissverletzung, verliert der Zwergpudel vielleicht einen Teil seiner alten Zähne – beim Rottweiler verliere ich vielleicht einen Teil meiner Wade. So weit können wir die Motionärin durchaus verstehen.

    Aus folgenden Gründen ist für uns die Forderung nach einer Bewilligungspflicht für die Haltung von potenziell gefährlichen Hunderassen jedoch nicht zielführend oder umsetzbar: Nebst der Genetik sind auch die Prägungsphase, die Haltung und die Erziehung für das Verhalten des Hundes sehr essenziell. Es stellt sich weiter auch die Frage, welche Hunderassen auf dieser Liste der potenziell gefährlichen Hunde festgehalten werden sollen – auch ein Akita Inu, ein Kangal usw.? Unsere 26 Kantone handhaben das sehr unterschiedlich. Es gibt Kantone, die haben keine Bewilligungspflicht für irgendwelche Hunderassen. Es gibt Kantone, die haben eine Bewilligungspflicht für vier Hunderassen, und es gibt Kantone, die haben eine Bewilligungspflicht für 30 Hunderassen. Zudem gibt es unzählige Mischlingshunde, die nicht klar zuzuordnen sind, und all diese «Importhunde», die, selbst wenn sie reinrassig sind, oft spätestens an der Schweizer Grenze im Passport als Mischling eingetragen werden. Das Gegenteil zu beweisen ist schlicht nicht möglich.

    Zur Kurspflicht von Hundehaltern und Hundehalterinnen halten wir unterstützend fest, dass es sehr empfehlenswert ist, dass Hundehalter und Hundehalterinnen – unabhängig davon, ob es sich um einen Ersthund handelt, ob der Hund gross oder klein ist und ob er der Rasse X oder Y angehört – einen Hundekurs besuchen. Anbieter von Hundekursen gibt es unzählige. Jeder findet das Richtige für sich und seinen vierbeinigen Begleiter. Im geschützten Umfeld für alle kann dort geübt werden. Das vielseitige Angebot von Hundekursen wird auch zunehmend gut genutzt. Was sagen die Fachleute dazu? Die Gesellschaft Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte (GST) ist der Ansicht, auf Listenhunde sei zu verzichten. Die GST setzt sich bei Ersthundehaltern für einen Theorie-Hundekurs vor dem Kauf eines Hundes ein und für einen praktischen Hundekurs für alle Hundehalter. Weiter setzt sie sich für eine Verbesserung der kantonsübergreifenden Zusammenarbeit bei Bissverletzungen ein.

    Wir können uns einer Bewilligungspflicht für die potenziell gefährlichen Hunde nicht anschliessen und stellen fest, dass die Hundekurse allgemein zunehmend besucht werden. Deshalb braucht es im jetzigen Zeitpunkt keinen Nachtrag zum Hundegesetz (sGS 456.1; abgekürzt HuG).

  2. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

    Die Antworten auf unsere Fragen sind informativ und bestätigen das Interesse der Regierung, den Kanton St.Gallen als innovativen Standort zu stärken und die anschliessenden Rahmenbedingungen für Jungunternehmen in ihrer Wachstumsphase zu optimieren. Die unterschiedlichen Bestrebungen, um hohe Ziele zu erreichen, werden erläutert, wurden teilweise bereits umgesetzt, sind in der Umsetzung oder sind in die Schwerpunktplanung der Regierung 2025–2030 (28.25.01) mit dem Programm zur Weiterentwicklung der Innovation des Start-up-Ökosystems St.Gallen aufzunehmen. Die Grundbedingungen werden festgehalten, aber auch des Schwierigkeitsgrads des hohen Ziels ist man sich bewusst. Die Vernetzung von Lehre, führender technischer Forschung und Unternehmertum ist der Schlüssel zum international anerkannten Erfolg. Das wünschen wir uns und das wollen wir auch. Wir begrüssen es, dass dies die Regierung in die Schwerpunktplanung aufgenommen hat, und wir sind an der Umsetzung sehr interessiert.

  3. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

    Die Antwort zeigt auf, dass sich die Regierung vertiefter mit den finanziellen Folgen der Volksinitiative zur Abschaffung der Rentenplafonierung für Ehepaare auseinandergesetzt hat. So klar die düsteren finanziellen Auswirkungen auf die Kantone bzw. auf die Bevölkerung zukommen würden, so klar hoffen wir, dass sich die Regierung bei der Direktorenkonferenz einbringen wird. Im Wissen, dass sich die Regierung politisch nicht positionieren möchte, denken wir dennoch an unsere Finanzlage im Kanton und an das stark um- und bekämpfte Entlastungspaket. In der Direktorenkonferenz nur auf die Zusatzbelastung hinzuweisen, scheint uns wenig überzeugend. Wir erwarten, dass sich die Regierung dagegen ausspricht, solange keine klare und vertretbare Finanzierung dafür aufgezeigt wurde.

  4. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

    Die Antworten auf unsere Fragen sind informativ und bestätigen das Interesse und Bestrebungen, sich für die Ostschweizer Industrie einzusetzen. Die Regierung bekräftigt die Bedeutung sowohl zu hochqualifizierten Produkten als auch in der Sicherung zum Marktzugang und weiter für diesbezügliche Arbeitsplätze. Wir schätzen es, dass sich die Regierung gezielt aktiv einbringt, um eine Stabilisierung und Weiterentwicklung des bilateralen Wegs mit der Europäischen Union (EU) zu erreichen. Der Abbau von technischen Handelshemmnissen und die Rekrutierung von Arbeitskräften aus dem EU-Raum sind für unsere Wirtschaft von zentraler Bedeutung. Der Zugang zu internationalen Märkten und Freihandelsabkommen werden zunehmend bedeutender. Wie breit das Produkteangebot und das Interesse der St.Galler Unternehmen für den Export sind, zeigte sich kürzlich an der IHK-Versammlung deutlich. Ebenfalls zeigte eine Schilderung, wie unverhofft schnell technische Handelshemmnisse zu einem Aus führen könnten.

    Die Erläuterungen zum Streitbeilegungsmechanismus sind aufklärend und vermitteln der Bevölkerung Zuversicht anstelle von Bedenken. Zwischenzeitlich, d.h. drei Tage nach der Antwort der Regierung, hat sich der US-Zollhammer entschärft. Aber er lehrte uns, dass Willkür vor Vereinbarungen stehen kann. Die Lage mit den US-Zöllen bleibt weiterhin angespannt. Niemand weiss, was das Übereinkommen mit den USA genau bedeutet. Stabile Handelsbeziehungen sind wichtiger denn je. Zwischenzeitlich mussten wir den Medien entnehmen, dass ein Unternehmen wegen deutlichem Nachfragerückgang in der Automobilindustrie sein Werk in Flawil schliesst. Damit werden 75 Arbeitsplätze abgebaut. Wir sind alle gefordert, auf mehreren Ebenen und in mehreren Bereichen aktiv und anpassungsfähig zu sein. So können wir auf die konjunkturelle Lage reagieren.

  5. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Pool-Uznach (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

    Durch den indirekten Gegenvorschlag zur Prämien-Entlastungs-Initiative gibt das Bundesrecht neu vor, welchen Mindestbeitrag die Kantone für die IPV einsetzen müssen. Weshalb stehen wir vor dieser Sachlage? Die Gesundheitsversorgung in der Schweiz hat ein qualitativ sehr hohes Niveau, egal ob in der Medizin, in der Chirurgie oder in der Psychiatrie, um nur einige Fachgebiete zu nennen. Zugang dazu haben alle in der Schweiz Wohnenden, ob besser situiert oder in einfachen Verhältnissen lebend. Das soll auch so sein. Steigende Krankenkassenprämien sind v.a. jetzt, d.h. im Herbst, bei Versicherten, in der Politik, in den Medien und bei den Parteien ein alljährliches Thema. Der Vergleichsdienst Comparis hat kürzlich ausgerechnet, dass der Anteil der Gesundheitskosten am durchschnittlichen Haushaltsbudget im Zeitraum in den letzten zehn Jahren um ganze 0,2 Prozent auf 11,3 Prozent gestiegen ist. Eine eher überraschende Tatsache. Ein Grund dafür sind sicher die gestiegenen Einkommen. Schaut man die Prämien isoliert an, fällt auf, dass die Innerrhoder am wenigsten bezahlen. Das hat seinen Grund: Sie gehen weniger oft zum Arzt.

    Wo sind die Kostentreiber im Gesundheitswesen? Ich nehme dazu Bezug auf eine kürzlich in der Tageszeitung erschienene Kolumne von Andrea Masüger. Ich zitiere: «Die Tendenz, nicht zuerst den Hausarzt, sondern direkt den Spezialisten aufzusuchen, ist steigend. Ärzte beobachten auch einen zunehmenden Einfluss von Dr. Google, was oft zu sinnlosen geforderten Abklärungen führt. Teure, aufwendige Leistungen werden bereits bei der ersten Konsultation verlangt. Der Patient will auf Nummer sicher gehen, sonst wechselt er eventuell die Praxis. Selbstrecherchen auf allen möglichen Plattformen verstärken Ängste und schüren Unsicherheiten, welche dann zu einer Überversorgung führen. Man will den medizinischen Fortschritt auskosten. Koste es, was es wolle. Die nominell steigenden Prämien führen dann zu einem Verhalten nach dem bekannten Motto: Wenn ich der Krankenkasse schon so viel bezahle, habe ich auch Anspruch auf Leistung. Also gehe ich zum Arzt, wann ich will. Das führt wiederum zu höheren Kosten und höheren Prämien. Der klassische Fall eines sich selbst ernährenden Problems.»

    Wir sind klar der Ansicht, dass die Kosten der Krankenversicherungsprämien für alle Menschen, die in wirtschaftlich bescheidenen Verhältnissen leben, mitgetragen werden sollen. So ist es im Bundesgesetz festgehalten. Es stellt sich nur die Frage: Sind das wirklich 40 Prozent der Bevölkerung oder haben wir ein Giesskannenprinzip wie bei der 13. AHV statt gezielter Unterstützung? Haben wir einen Fehlanreiz, z.B. man arbeitet lieber weniger Stellenprozent, dann bekommt man IPV? Ja, wir wissen, das klingt vielleicht etwas provokativ, aber vielleicht hat es doch seine Berechtigung.

    Zu den 40 Prozent: Selbstverständlich können wir theoretisch den Mindestbetrag auch nur 20 Prozent der Bevölkerung gewähren. Dann sieht die Statistik anders aus. Aber das ist auch nicht die Lösung. Die einen hätten dann viel mehr und die weiteren 20 Prozent würden leer ausgehen. 6,4 Prozent bleiben eben diese 6,4 Prozent. Es stellt sich weiter auch die Frage, wie weit wir als Kanton autonom bleiben können, um die Kosten unter Kontrolle zu haben.

    Zur Übergangsbestimmung und zur Anpassung zum Ausgleichsmechanismus: Der Kanton möchte bezüglich der Übergangsbestimmungen den bisher kantonalen Anteil von 4,6 Prozent nicht auf den Mindestbeitrag von 3,5 Prozent senken. Es wäre nach diesen zwei Jahren ein Quantensprung auf 6,5 Prozent. Dennoch dürfen wir uns die Frage stellen, ob dies mit dem Entlastungspaket 2026 (33.25.09) vereinbar ist. Es liegt in unserer Hand. Beim Ausgleichsmechanismus hätten wir uns gewünscht, dass ein eventueller Restbetrag, bedingt durch die geänderte Lebenssituation von IPV-Bezügern, anders verbucht werden könnte, z.B. in einem diesbezüglichen Reservefonds, statt im folgenden Jahr zusätzlich zu den Bundes- und Kantonsbeiträgen ins Budget zu legen. Die Mindestbeitragsvorgaben lassen dies jedoch leider nicht zu.

    Zu den Kosten: Die zu erwartenden jährlichen Mehrausgaben von 59 Mio. Franken nehmen wir so zur Kenntnis. Wir sind jedoch der Ansicht, dass diese vom Bund vorgegebenen Mindestbeiträge nicht noch erhöht werden. Die Gesundheitskosten müssen für alle bezahlbar sein. Eine Umverteilung auf den Staat, d.h. auf den Steuerzahler, ist keine Einsparung in den Kosten der Grundversorgung, sondern nur eine Umverteilung. Im Aufgaben- und Finanzplan 2029 rechnet man mit einem IPV-Beitrag von 425 Mio. Franken. Um Fehlanreize zu vermeiden, könnten wir uns vorstellen, in einer zukünftigen Ausgestaltung des IPV-Systems den möglichen Beschäftigungsgrad in die Kriterien des IPV-Verteilungsmechanismus einzubeziehen. Hier ist der Kanton autonom. Ein wichtiger Ansatz zur Kostenkontrolle liegt nach unserer Einschätzung auch in der Effizienz und im Überdenken des Leistungsangebots in der Grundversorgung.

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Memberships(32)

Images(3)

  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025
  • Version 3
    04.10.2025 – 31.12.2199

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