Christian Lippuner
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliamentary group
- FDP-Fraktion 2024/2028
- Parliament
- Kantonsrat
- Electoral district
- Werdenberg
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 6. April 1973
- Occupation
- Unternehmer
- Language
- German
- Wikidata
- Q110554426
- Source body
- SG
- Source updated
- 28.01.2026
- Record updated
- 14.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaKantonsratSystemwidrige Ergänzungsleistungen ohne Rentenanspruch (Interpellation)Result: 66 Yes · 1 No · 0 Abst. · 53 Absent
- JaKantonsratII. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsrechte) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 41 No · 0 Abst. · 5 Absent
- JaKantonsratNachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 107 Yes · 0 No · 0 Abst. · 13 Absent
- JaKantonsratReduzierter Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung (Motion)Result: 99 Yes · 15 No · 0 Abst. · 6 Absent
- JaKantonsratReduzierter Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung (Motion)Result: 98 Yes · 16 No · 1 Abst. · 5 Absent
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- —Kantonsrat
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- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Die Anträge der SVP-Fraktion und der Mitte-EVP-Fraktion sind abzulehnen.
Bei Bst. d (Bewusstseinsförderung), der vorhin nochmals bemängelt wurde und man auf die Idee kommen könnte, das sei Kampagnenarbeit und es werde jetzt etwas aufgebaut, sind wir der Meinung, dass man diese Angst entkräften kann. Den der Bst. d wurde bereits in der Fassung der vorberatenden Kommission gestrichen. Grundsätzlich sind wir schon der Ansicht, dass man in das kantonale Gesetz schreiben darf, dass die UN-BRK bzw. die Grundrechte für Menschen mit Behinderung Wichtigkeit haben. Eine Gefahr von dynamischer Rechtsübernahme sehe ich hier nicht.
Zum Antrag der Mitte-EVP-Fraktion: Ich habe diesen Bst. b nicht so verstanden, dass, wie es im Antrag steht, zusätzliche staatliche Beratungsangebote aufgebaut werden sollen. Im Gegenteil, es ist doch logisch, dass das zuständige Departement und konkret dann das Amt für Soziales für diese Fragen rund um Behindertenrechte und um Angebote ohnehin zuständig ist. Ich gehe nicht davon aus, dass hier ein Stellenaufbau oder dergleichen geplant ist. Vielleicht kann die Vorsteherin des Departementes des Innern dazu etwas sagen.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Lippuner-Grabs (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlagen ist einzutreten. Ich lege meine Interessen offen: Ich bin Mitglied des Stiftungsrats der Stiftung Lukashaus Grabs, einer Institution für Menschen mit Behinderung.
Die Botschaft zeigt nachvollziehbar auf, weshalb die verschiedenen Anpassungen nötig sind: mehr Selbstbestimmung und passgenauere Unterstützung, insbesondere im Bereich Wohnen, eine klarere Verankerung von Gleichstellungsanliegen sowie eine Regelung zur inklusiven familienergänzenden Kinderbetreuung. Die vorberatende Kommission hat die Vorlage nicht umgeschrieben, sondern dort gezielt nachgeschärft, wo es für die Vollzugstauglichkeit, die Systematik und die Rechtssicherheit u.E. wichtig erschien.
Beim Nachtrag, bei dem es um ambulante Leistungen im Bereich Wohnen geht, unterstützt die FDP-Fraktion die Anträge der vorberatenden Kommission. Mit diesem Nachtrag wird die gesetzliche Basis geschaffen, um ein unterstützendes und begleitendes Angebot ergänzend zu den heutigen stationären Wohnformen für Menschen mit Behinderung zu ermöglichen. Diesen Weg hin zu vielfältigen, passgenauen und selbstbestimmten ambulanten Wohnformen unterstützen wir ausdrücklich. Die vorberatende Kommission verankert u.a. mit einem Antrag den Grundsatz der Selbstbestimmung dort, wo er hingehört: in der Angebotsplanung. Der Grundsatz, wonach Leistungsnutzenden ein möglichst eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben sowie gesellschaftliche Teilhabe ermöglicht werden soll, wird aus der Detailbestimmung herausgenommen und als Leitplanke der gesamten Planung verankert. Das ist systematisch richtig und stärkt die Wirkung des Gesetzes über den Einzelfall hinaus. Wir unterstützen auch den Auftrag der vorberatenden Kommission an die Regierung zur Begleitung der Transformation der Institutionen im stationären Bereich. Sie sollen beraten und unterstützt werden und es sollen tragfähige Übergangslösungen gefunden werden. Diesen pragmatischen Weg unterstützen wir mit Blick auf die Realität der Umstellung, damit die Reformen nicht an Infrastruktur und Übergangsfragen scheitern. Die von einigen Teilen der Branche geforderten Markteintrittshürden für die neuen Dienstleister im Bereich des selbständigen Wohnens – ein wenig getarnt als möglichst gleiche Qualitätsanforderungen für völlig andere Leistungen – können wir überhaupt nicht unterstützen. Neue Angebote sind zu fördern und sicher nicht mit möglichst abschreckenden bürokratischen Hürden vom Markteintritt abzuhalten. Diese selbständigen Wohnformen sind bei den Menschen mit Behinderungen und deren Familien erwünscht. Sie werden nachgefragt und entsprechen den Anforderungen der heutigen Zeit. Sie sind eine gute Sache. Mit dem Auftrag der vorberatenden Kommission machen wir beides: Wir signalisieren klar, dass keine Institution einfach fallengelassen wird. Wir fordern jedoch auch, dass sich die Institutionen bewegen und auf die neuen Realitäten einstellen müssen.
Beim II. Nachtrag, bei dem es um die kantonale Umsetzung der Behindertengleichstellungsrechte geht, unterstützen wir die Anträge der vorberatenden Kommission ebenfalls. Für uns Freisinnige haben Grundrechte eine hohe Bedeutung. Die UN-BRK formuliert unverzichtbare Grundrechte von Menschen mit Behinderung: Rechte auf Gleichbehandlung, Selbstbestimmung und Teilhabe. Das sind für uns Haltungsfragen. Es geht um den gleichen Zugang zu Chancen und um die konsequente Anerkennung von Grundrechten in unserem Kanton. Wir teilen diese Grundhaltung und halten sie für höchst unterstützungswürdig. Gerade deshalb ist es uns wichtig, dass wir die UN-BRK wirksam und damit schlank umsetzen. Zusätzliche Bürokratie schafft keine Verbesserungen. Sie bindet Ressourcen, produziert Leerläufe und hilft am Ende weder den Betroffenen noch den Institutionen, die täglich nach guten Lösungen suchen. Die Anträge der vorberatenden Kommission korrigieren hier einen gewissen gutgemeinten, übermotivierten Aktivismus. Es braucht keine kampagnenmässige Bewusstseinsförderung des Kantons für die UN-BRK, sondern konkrete Angebote und Unterstützungsformen. Es braucht keinen Sonderstatus für die UN-BRK im Staatsverwaltungsgesetz und keinen damit einhergehenden Verwaltungsapparat. Und es braucht ganz sicher keine zusätzliche Verschleppung der ohnehin schon unendlich erscheinenden Baugesuchsverfahren durch den obligatorischen Beizug einer weiteren Stelle für hindernisfreies Bauen. Die Streichung dieser Bestimmungen im Planungs- und Baugesetz der vorberatenden Kommission ist absolut richtig. Wir unterstützen die Grundhaltung hinter der UN-BRK sehr und sind für eine schlanke Umsetzung mit Augenmass, die möglichst direkt Wirkung entfaltet und nicht den Staatsapparat aufbläht.
Beim III. Nachtrag zur inklusiven familienergänzenden Kinderbetreuung unterstützen wir den Antrag der Regierung. Die Regierung hält am vorgesehenen Kostenteiler zwischen Kanton und Gemeinden fest und begründet das mit einer hälftigen Lastenteilung sowie mit den geltenden Zuständigkeiten. Diese Lösung ist für uns fair, systemkonform und finanzpolitisch korrekt.
- InterpellationErstunterzeichner/-in
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- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 08.06.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 15.09.2025
- Vorberatende Kommission
- Mitglied11.03.2025 – 04.06.2025
- Vorberatende Kommission
- Mitglied02.12.2024 – 04.06.2025
- Vorberatende Kommission
- Mitglied16.09.2024 – 04.12.2024
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- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025
- Version 304.10.2025 – 31.12.2199
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