Felix Keller
- Party
- FDP.Die Liberalen
- Parliamentary group
- FDP-Fraktion 2024/2028
- Parliament
- Kantonsrat
- Electoral district
- St.Gallen
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 29. Juli 1975
- Occupation
- Geschäftsführer
- Language
- German
- f.keller@gsgv.ch
- Phone
- 071 228 10 40
- Address
- Sonnenhügelstrasse 1
- Stadtparlament
- FDP.Die Liberalen· FDP / JF
- Wikidata
- Q124246437
- Source body
- SG
- Source updated
- 28.01.2026
- Record updated
- 14.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaKantonsratSystemwidrige Ergänzungsleistungen ohne Rentenanspruch (Interpellation)Result: 66 Yes · 1 No · 0 Abst. · 53 Absent
- JaKantonsratII. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsrechte) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 41 No · 0 Abst. · 5 Absent
- JaKantonsratNachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Finanzierung ambulante Leistungen im Bereich Wohnen) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 107 Yes · 0 No · 0 Abst. · 13 Absent
- JaKantonsratReduzierter Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung (Motion)Result: 99 Yes · 15 No · 0 Abst. · 6 Absent
- JaKantonsratReduzierter Anspruch auf finanzielle Sozialhilfe für Schutzbedürftige mit Aufenthaltsbewilligung (Motion)Result: 98 Yes · 16 No · 1 Abst. · 5 Absent
- —Kantonsrat
- —Kantonsrat
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- —Kantonsrat
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- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Keller-St.Gallen (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.
Unserer Meinung nach führt die Regierung fast schon zu ausführlich aus, welche rechtlichen Vorgaben bestehen. Aus Sicht der Regierung ist eine Regelung auf kantonaler Ebene weder notwendig noch sinnvoll. Vielmehr verstosse die geforderte Regelung mutmasslich gegen das übergeordnete Bundesrecht.
Aus unserer Sicht sollten wir uns nicht von den rechtlichen Bedenken leiten lassen. Gerichtsentscheide dazu liegen noch nicht vor, und es ist davon auszugehen, dass der Bundesgesetzgeber ebenfalls tätig wird. Dazu hat der Bundesrat im Herbst 2025 eine entsprechende Verordnungsanpassung in die Vernehmlassung geschickt, welche die Hürden für die Einführung von Tempo 30 auf Verkehrsachsen erhöhen soll. Die laufende Vernehmlassung zeigt es auf: Die Regierung muss nicht von einer Auslegeordnung sprechen, sondern vielmehr von einem Gesetz, das im Sinn der Handlungsanweisung und nicht nur als Auslegehilfe angewendet werden kann. Den Antrag der vorberatenden Kommission zu Art. 11bis unterstützt unsere Fraktion grossmehrheitlich.
Die Abstimmung zur Mobilitätsinitiative im Kanton Zürich aus dem Jahr 2025 zeigt deutlich auf, dass eine Mehrheit der Zürcher Bevölkerung klare und verlässliche Regeln auf den wichtigsten Verkehrsachsen wünscht. Gerade auf kantonalen Hauptstrassen braucht es Planungssicherheit für Pendler, für die Wirtschaft und für den öffentlichen Verkehr (öV). Eine übergeordnete Regelung durch den Kanton ist daher auch in unserem Kanton sinnvoll. Das Ergebnis bestätigt den eingeschlagenen Weg. Ein zurückhaltender Umgang mit Tempo 30 auf Hauptachsen und eine prioritäre Orientierung an der Verkehrssicherheit statt flächendeckender Temporeduktion sind an der Tagesordnung. Der vorliegende Gesetzesentwurf geht genau in diese Richtung. Auf Hauptverkehrsachsen muss unserer Meinung nach der Verkehr fliessen – für den ÖV-Fahrplan, die Blaulichtorganisationen, den Wirtschaftsverkehr sowie tausende Pendlerinnen und Pendler. Wir stehen selbstverständlich für Tempo 50 auf verkehrsorientierten Strassen. Ein flächendeckendes Tieftemporegime würde Reisezeiten verlängern, Staus verstärken und die Erreichbarkeit des Standorts schwächen, ohne überall einen belegbaren Sicherheitsgewinn zu erkennen. Wo Tempo 30 aber notwendig ist, etwa an gefährlichen Stellen oder in Quartieren, soll dies weiterhin möglich bleiben. Eine pauschale Ausdehnung ist jedoch weder verhältnismässig noch effizient.
Wir stehen hinter dem IX. Nachtrag als Handlungsanweisung mit der Anpassung der vorberatenden Kommission. Andere Anträge würden wir konsequent ablehnen.
- InterpellationErstunterzeichner/-inEngpassbeseitigung St.Gallen – wie weiter?No. 51.24.90
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- Einfache AnfrageUrheber/inEuropan-Städtebauwettbewerb / Unbeirrt weitermachen?No. F 2025-05-26
- MotionErstunterzeichner/-in
- Vorberatende Kommission
- Präsidentsince 08.06.2026
- Vorberatende Kommission
- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 02.03.2026
- Interessengruppe des Kantonsrates
- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 01.12.2025
Images(3)
- Version 101.01.2025 – 31.12.2199
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
Data: OpenParlData · CC BY 4.0