Bernhard Hauser
- Party
- Grünliberale Partei
- Parliamentary group
- SP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
- Parliament
- Kantonsrat
- Electoral district
- Sarganserland
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Occupation
- Prof. PHSG i.R., Schulratspräsident
- Language
- German
- Source body
- SG
- Source updated
- 13.05.2026
- Record updated
- 14.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaKantonsratSystemwidrige Ergänzungsleistungen ohne Rentenanspruch (Interpellation)Result: 66 Yes · 1 No · 0 Abst. · 53 Absent
- JaKantonsratIX. Nachtrag zum Strassengesetz (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 37 Yes · 78 No · 1 Abst. · 4 Absent
- NeinKantonsratIX. Nachtrag zum Strassengesetz (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 78 Yes · 37 No · 0 Abst. · 5 Absent
- JaKantonsratIII. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 41 No · 0 Abst. · 5 Absent
- JaKantonsratII. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsrechte) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 41 No · 0 Abst. · 5 Absent
- —Kantonsrat
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- Speech
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Hauser-Sargans (im Namen von Hauser-Sargans / Kohler-Sargans): Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Wir sind von der Antwort der Regierung doch sehr überrascht. Unsere Fragen bezogen sich im Kern auf die Möglichkeiten, zeitlich beschränkte Tempo-30-Höchstgeschwindigkeiten einzurichten. Auf die Frage nach der technischen Realisierbarkeit gibt die Regierung die Antwort, dass die Aufführung der täglichen Einschränkungszeitfenster aufgrund deren Länge schwer lesbar sei und zudem das Problem der zusätzlichen Aufführung von Ferienzeiten bestehe. Eine weitere Möglichkeit sei der Einsatz von mechanischen Wechselsignalen, wie wir sie von Strassentunnels kennen, die jedoch sehr teuer seien. Zusammenfassend: Ja, es ist technisch realisierbar – und nein, es ist zu kompliziert oder zu teuer. Der Preis wurde nicht angegeben. Digitale Varianten wurden gar nicht erwähnt. Es ist also keine sehr überzeugende Antwort.
Zur Frage nach den Erfahrungen anderer Kantone oder Länder kam die Antwort, dass hierzu bislang keine grossflächigen Erfahrungen vorliegen würden, weshalb diese Frage nicht beantwortet werden könne. Diese Antwort hat nicht nur mich überrascht. Nach dem Bericht darüber in unserer Regionalzeitung habe ich mehrere E-Mails mit Hinweisen erhalten, wo es solche Lösungen bereits gibt – z.B. seit einigen Jahren in Basel an der Neubadstrasse während der Schulwegzeiten mit einer Anzeige von drei täglichen Tempo-30-Zeitfenstern und ebenso in verschiedenen Ortschaften im Allgäu oder im Königstein im Taunus.
Dass Tempo 30 gerade für Kinder enorm wirksam ist, zeigen die Erfahrungen der finnischen Hauptstadt, wie ich gestern beim IX. Nachtrag zum Strassengesetz (22.25.09) bereits ausgeführt habe. Mehr als die Hälfte der Strassen sind dort schon auf Tempo 30 begrenzt, dies v.a. in der Nähe von Kindergärten und Schulen. Ich weiss allerdings nicht, ob sie mit dieser dynamischen Version begrenzt sind. Es muss doch im Interesse der Regierung sein, nicht nur grossflächige, sondern überhaupt schon einmal bestehende Erfahrungen zu sammeln. Diese Antwort überzeugt also nicht sehr.
In der Antwort auf die letzte Frage fand sich noch der – auch unsere Regionalzeitung verblüffende – Hinweis, wonach die Nutzungsdichte des Langsamverkehrs mit Blick auf Art. 108 der Signalisationsverordnung (SR 741.21; abgekürzt SSV) kein Grund für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit sei. Na dann, gute Nacht. Mehr Velofahrer sind kein Grund für die Herabsetzung der Höchstgeschwindigkeit, auch nicht, wenn das Schülerinnen und Schüler sind. Es ist also höchste Zeit, dass dieses Gesetz vielleicht auch einmal national angepasst wird.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Hauser-Sargans: Dem Antrag der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion ist zuzustimmen.
Ich komme nochmals auf meinen Wohnort Sargans zurück. Sargans baut gerade ein Schulhaus an einer Kantonsstrasse. Ab dem Jahr 2028 werden dort bis zu 300 Kinder zur Schule gehen. Bis zu einem Drittel davon – also voraussichtlich 60 bis 100 Kinder – werden mit dem Velo kommen, die meisten davon über die Kantonsstrasse. Diese Strasse muss gerade saniert werden. Für eine Integration von Trottoir und Velospur fehlt der Platz. Weil es sich aber um eine Kantonsstrasse handelt, wird die sinnvollste Lösung – Tempo 30 – mit grosser Wahrscheinlichkeit mit diesem Gesetz nicht mehr möglich sein oder die Hürden würden deutlich höher, was uns Steuergelder und Ressourcen kostet. Details hat Thür Wenger-Rorschach vorher erwähnt.
Wenn die vorgeschlagenen starken Einschränkungen zur bisherigen Regelung – also dem Hauptziel der möglichst vollständigen Flüssigkeit eines Tempo-50-Verkehrs – und Sanierungen fast nur noch über bauliche Massnahmen führen, deren Notwendigkeit zudem mit einem sogenannten externen Gutachten zu begründen ist, dann möchte ich von der Regierung schon wissen, welche Bedeutung die Sicherheit der Kinder künftig auf dem Schulweg noch haben wird. Kann unter solchen Bedingungen der letzte Satz des Antrags der vorberatenden Kommission überhaupt eingehalten werden? Der heisst, ich zitiere: «Im Einklang mit dem Bundesrecht können abweichende Höchstgeschwindigkeiten, etwa im Falle von Schulen oder von ohnehin aufgrund der Strassenführung nur langsam befahrbaren verkehrsorientierten Strassen, ausnahmsweise zulässig sein.» Da würde uns die Antwort der Regierung interessieren.
Dass Tempo 30 gerade für Kinder enorm wirksam ist, zeigen die Erfahrungen der finnischen Hauptstadt. Auf den Strassen Helsinkis ist seit Juli 2024 kein Mensch mehr durch einen Unfall gestorben. Ein enormer Erfolg, sind doch noch vor etwas mehr als 40 Jahren in dieser Stadt jährlich 30 Menschen im Verkehr gestorben. Gemäss der Stadtverwaltung ist das v.a. auf den Ausbau von Tempo-30-Zonen zurückzuführen. Mehr als die Hälfte der Strassen dieser Stadt sind inzwischen auf Tempo 30 begrenzt – v.a. in der Nähe von Kindergärten und Schulen.
Unterstützen Sie also bitte unseren Antrag, wonach Kantonsstrassen «in der Regel» als verkehrsorientierte Strassen gelten, zuweilen aber – gerade für den Langsamverkehr – zumindest phasenweise eine deutlich andere Funktion haben, nämlich die Sicherstellung des sicheren Langsamverkehrs während der Schulwegzeiten.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
M43 (Reduktion des Kantonsbeitrags an die Pädagogische Hochschule St.Gallen). Hauser-Sargans beantragt im Namen von Hauser-Sargans / Sarbach-Wil, in M43 die Untermassnahmen Bst. a bis d zu streichen. Ich spreche auch im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion und lege meine Interessen offen: Ich habe über 30 Jahre an der PHSG unterrichtet und auch geforscht, bin dort inzwischen im Ruhestand und fühle mich dieser Schule immer noch sehr verbunden.
Die PHSG ist von den Sparmassnahmen im Vergleich zu anderen Hochschulen unseres Kantons mit Abstand am stärksten betroffen – und zwar mehr als doppelt so stark wie die anderen. Der Kantonsbeitrag macht bei der PHSG mehr als die Hälfte der Einnahmen aus. Bei den anderen Hochschulen ist dieser Anteil ein Viertel oder weniger. Die PHSG muss deshalb aufgrund dieser Massnahme mit Beginn des neuen Leistungsauftrags ab dem Jahr 2027 mit beträchtlich weniger Mitteln auskommen. Informelle Aussagen, wonach diese Massnahme ohnehin geplant gewesen sein soll, treffen für die PHSG in keiner Weise zu, im Gegenteil. Es geht hier um einen substanziellen Leistungsabbau.
Die PHSG hat gerade sehr viel in die Reduktion des Fachkräftemangels investiert – im Sinn der Wünsche des Kantons – und hierzu neue Lehrgänge gestartet. Diese Studiengänge sind gefragt und haben wie gewünscht zu einer Erhöhung der Studierendenzahlen geführt. Aber sie kosten. Um für Quereinsteigende, Berufstätige, Studierende und Studierende mit eigenen Kindern attraktiv zu sein, braucht es Entgegenkommen bei der Aufnahmeprüfung, in der Planung des Studienverlaufs und in den Stundenplänen sowie individualisierende Massnahmen. Mit deutlich weniger Geld kann diese jetzt mit viel Aufwand erreichte Attraktivität nicht gehalten werden. Dazu kommt. Die Prognosen zeigen, dass die Studierendenzahlen weiter steigen werden. Dies bei einer demografischen Entwicklung, die gerade in unserem Kanton für die kommenden Jahre ein ziemliches Wachstum sowohl bei den Schülerinnen und Schülern als auch bei den Studierenden aufweisen wird. Aktuell schwächt sich der Fachkräftemangel im Lehrberuf etwas ab, nicht zuletzt wegen der Massnahmen der PHSG. Das Sparvorhaben dieser Massnahme wird diesen Erfolg jedoch wieder gefährden.
Die Schliessung des regionaldidaktischen Zentrums (RDZ) Gossau schmälert die regionale Versorgung mit didaktischen Angeboten. Das ist sehr zu bedauern, weil die Nähe der RDZ in direktem Zusammenhang mit deren Nutzung steht. Je näher sich die RDZ bei den Schulen befinden, desto eher werden diese auch genutzt, gerade von ganzen Klassen. Dass die Lehrpersonen aus Gossau und Umgebung nun häufiger in die nächstliegenden, aber doch zu weit entfernten RDZ in Wattwil oder Rorschach gehen, ist wenig wahrscheinlich.
Die Reduktion der Beiträge für die Forschung um 0,4 Mio. Franken reduziert zusätzlich die Möglichkeiten zur Einwerbung von Fremdmitteln, worin die PHSG bislang sehr erfolgreich war, denn die Mittel vom Schweizerischen Nationalfonds und anderen Forschungsförderorganisationen fliessen nur beim Einbringen von Eigenmitteln der Hochschulen. Dazu kommt, dass in verschiedenen für die PHSG relevanten Bereichen nicht nur beim Kanton, sondern auch beim Bund gespart wird, z.B. bei den projektgebundenen Beiträgen. Die praxisorientierte Forschung an der PHSG, z.B. im MINT-Bereich, wird durch die Reduktion in der Untermassnahme Bst. c auf insgesamt Fr. 700'000.– heruntergespart.
Fazit: Sparen an der PHSG bedeutet schlicht einen beträchtlichen Leistungsabbau.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
M27 (Verschiedene Massnahmen im Bereich Sonderpädagogik). Hauser-Sargans (im eigenen Namen und im Namen eines beträchtlichen Teils der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Ich stelle keinen Antrag, weil ein solcher noch chancenloser wäre als andere Anträge. Es ist aber notwendig, dass hierzu etwas gesagt wird. Die wichtigste Währung für das Lernen der Kinder ist die Lernzeit. Das sind die Lektionen innerhalb des Stundenplans und die Zeit des Übens innerhalb und ausserhalb des Stundenplans. Alle, die es auf ein respektables Niveau in Sport oder in der Musik gebracht haben, wissen es: Ohne gute Trainer und grosse Anstrengungen im individuellen Training würde Marco Odermatt keine Rennen auf Topniveau fahren, sondern in irgendeinem Regionalclub auf mittleren Rängen herumdümpeln.
Seit letztem Sommer haben die Kinder der Volksschule eine Lektion weniger. Das war schon falsch. Nun soll dasselbe in den Sonderschulen umgesetzt werden mit der Idee, auf eine Lektion komme es auch nicht mehr an. Das Streichen von Lektionen ist immer mit einer Leistungsreduktion verbunden – selbstverständlich kommt es darauf an. In den Ländern, die uns in PISA deutlich überlegen sind, investieren die Kinder deutlich mehr Zeit ins Lernen und der Staat auch verhältnismässig mehr in die Anzahl Lektionen. In diesen Ländern sind die Unterschiede zwischen den schwächeren Lernenden und dem Durchschnitt geringer als bei uns. Sie investieren also auch wirksamer in die Kinder, die bei uns in Sonderschulen oder in Einzelfallsettings gefördert werden. Mit der Streichung dieser Lektionen in Sonderschulen senden wir die Botschaft aus, dass wir es uns leisten können, auch bei den Schwächsten ein bisschen schlechter zu werden. Wenn sich das dann aber im nächsten Kantons- oder Ländervergleich in einem Abrutschen unserer am stärksten benachteiligten Kinder in tiefere Ränge zeigt, sind wir empört und haben längst vergessen, dass wir diese Schwächung unserer Schule selbst zu verantworten haben. Dass wir diesen Fehler nun auch bei den Schwächsten begehen, ist dramatisch, denn sie – das kann sich jeder sehr einfach ausrechnen – brauchen in der Regel schlicht länger, bis sie etwas verstehen und auch beherrschen. Mit der Ausrede, bei ihnen komme es ja noch weniger darauf an, auch sie hätten etwas Schonung verdient, können wir zwar unser Gewissen beruhigen. Fakt ist aber, dass wir ihnen schaden, denn aus der Forschung wissen wir: Der negativste Einfluss auf die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht in zu tiefen Erwartungen.
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- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 08.06.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitglied01.12.2025 – 02.03.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitglied16.09.2025 – 03.03.2026
- Vorberatende Kommission40.25.02 voKo Erhöhung der Stromproduktion durch effizientere Wasserkraftanlagen im Kanton St.Gallen
- Mitglied02.06.2025 – 15.09.2025
- Vorberatende Kommission
- Mitglied10.03.2025 – 15.09.2025
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- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025
- Version 304.10.2025
- Version 404.10.2025 – 31.12.2199
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