Peter Gabathuler
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP-Fraktion 2024/2028
- Parliament
- Kantonsrat (SG)
- Electoral district
- Werdenberg
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Occupation
- Unternehmer
- Language
- German
- Source body
- SG
- Source updated
- 01.03.2026
- Record updated
- 17.09.2026
- First imported
- 14.08.2025
- JaKantonsratNachtrag zum Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (Digitales Meldewesen sowie Abschaffung des Heimatscheins und des Heimatausweises) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 114 Yes · 0 No · 0 Abst. · 6 Absent
- NeinKantonsratXIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (Massnahmenpaket erste Lebensjahre) [Titel der Botschaft: Erledigung parlamentarische Aufträge im Bereich der frühen Förderung] (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 16 Yes · 98 No · 0 Abst. · 5 Absent
- NeinKantonsratNachtrag zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Titel der Botschaft: Entlastungspaket 2026: Sammelvorlage II) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 33 Yes · 78 No · 3 Abst. · 6 Absent
- JaKantonsratNachtrag zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Förderung der Ausbildung im Bereich der Pflege (Titel der Botschaft: Entlastungspaket 2026: Sammelvorlage II) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 40 No · 0 Abst. · 6 Absent
- JaKantonsratII. Nachtrag zum Gesetz über Wohnbau- und Eigentumsförderung (Titel der Botschaft: Entlastungspaket 2026: Sammelvorlage II) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 94 Yes · 18 No · 1 Abst. · 7 Absent
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- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Abschnitt II Ziff. 4 Art. 36ter (Spezifische Massnahmen). Gabathuler-Grabs beantragt im Namen der SVP-Fraktion, Abschnitt II Ziff. 4 Art. 36ter des Mittelschulgesetzes zu streichen.
Der Abs. 1 ist unklar formuliert und operativ problematisch. Der Begriff «spezifische Massnahmen» bleibt völlig offen. Was fällt konkret darunter? Förderlektionen, Assistenzpersonen, individuelle Lernziele oder zusätzliche Ressourcen? Mit einem derart offenen Gesetzesartikel delegieren wir die konkrete Ausgestaltung faktisch an die Verwaltung bzw. an die einzelnen Schulen. Genau hier liegt das Problem. Ohne klare Definition droht eine unterschiedliche Handhabung von Schule zu Schule – was an einem Ort grosszügig bewilligt wird, wird anderswo restriktiv ausgelegt. Das führt zu Ungleichbehandlung, zu Unsicherheiten bei Eltern oder zu zusätzlichem administrativem Aufwand. Ein Gesetz muss Klarheit schaffen, nicht neue Interpretationsspielräume eröffnen. Zudem haben wir die dazugehörige Verordnung nicht einmal in den Grundzügen rechtzeitig eingesehen. Wir sollen einen offenen Rahmen beschliessen, ohne zu wissen, wie er konkret umgesetzt wird. Das ist gesetzgeberisch nicht sauber. Zuerst brauchen wir eine Transparenz über die jeweilige Umsetzung. Erst danach kann über eine gesetzliche Grundlage entschieden werden.
Auch Abs. 2 schafft keinen Mehrwert. Die Transportfrage ist bereits heute über bestehende gesetzliche Grundlagen und Unterstützungsangebote geregelt. Es wird keine neue Leistung geschaffen, sondern eine doppelte Rechtsgrundlage. Ich denke, wir haben das heute und gestern schon gehört. Wir sehen den Bedarf von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen, aber wir stehen ebenso für Rechtssicherheit, Gleichbehandlung und v.a. praktikable Lösungen.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Gabathuler-Grabs (im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Die Antwort der Regierung zeigt deutlich: Unsere Grundbuchämter stehen seit längerem unter erheblichem Druck. Die Regierung spricht von höherer Geschäftslast, einem strukturellen Fachkräftemangel, zunehmender Komplexität und teils grossen Unterschieden bei den Wartezeiten zwischen den einzelnen Gemeinden. So kann z.B. die Wartezeit für ein gleiches Geschäft mit gleicher Komplexität bei einzelnen Gemeinden mehrere Wochen dauern. Diese Situation betrifft nicht nur die Bürgerinnen und Bürger, sondern auch viele Unternehmen, gerade KMU, das Baugewerbe und Handwerksbetriebe. Wenn Eintragungen Wochen oder je nach Gemeinde einfach sonst stark variieren, verzögert das Projekte, Finanzierungsvorgänge und Investitionen. Effiziente Grundbuchprozesse sind also nicht nur ein Verwaltungsanliegen, sondern auch ein Standortfaktor für unseren Kanton. Die Mitarbeitenden der Grundbuchämter – das ist mir sehr wichtig zu erwähnen – leisten hervorragende, präzise, gründliche und verantwortungsvolle Arbeit. Das Problem liegt nicht in der Qualität, sondern tatsächlich in der Menge der Arbeit und den strukturellen Bedingungen darum herum.
Die Regierung macht das Richtige, indem sie die Ausbildungen modernisiert, regionale Zusammenschlüsse unterstützt und die digitalen Abläufe vorantreibt. Aber sie sagt auch klar, dass die Lage weiterhin angespannt bleibt. Für mich ist deshalb entscheidend: Wenn wir im Kanton verlässliche, bürgernahe und für Unternehmen planbare Abläufe wollen, sollten wir uns möglichen Verbesserungen nicht verschliessen. Es kann dabei ausdrücklich nicht um ein komplett freies Notariat gehen. Das wurde zu Recht abgelehnt und steht nicht zur Diskussion. Es ging uns einzig darum, nüchtern zu prüfen, ob es bei klaren, standardisierten Geschäften ergänzende Möglichkeiten geben könnte, die unseren Grundbuchämtern ganz konkret den Druck wegnehmen könnten.
Wir müssen nichts übernehmen, was nicht funktioniert, aber wir sollten uns nicht verweigern, seriös und offen zu analysieren, wo es Verbesserungsmöglichkeiten gibt. Am Ende geht es nicht um Zuständigkeiten, sondern um Service, also darum, dass die Menschen und Unternehmen in unserem Kanton ihre Geschäfte rasch und verlässlich erledigen können sowie dass unsere Verwaltung stark bleibt und nicht durch strukturelle Überlastung behindert wird. Deshalb sollten wir diese Diskussion nicht schliessen, sondern bewusst öffnen mit Vernunft, Pragmatismus und dem gemeinsamen Ziel, für St.Gallen das Beste herauszuholen.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Gabathuler-Grabs ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Diese Interpellation hat ein ernsthaftes Problem offengelegt: Straftaten, die in der Schweiz von Personen mit Wohnsitz im Ausland begangen werden, werden bei kleineren Delikten oft nicht weiterverfolgt. Nicht aus rechtlichen Gründen, sondern weil die Verfahren zu kompliziert oder zu aufwendig sind. Die Antwort der Regierung bestätigt diese Praxis indirekt. Es gibt keine vollständige Statistik über eingestellte Fälle. Die Regierung räumt selbst ein, dass eingestellte Verfahren faktisch einem Freispruch gleichkommen. Sie verweist auf begrenzte Ressourcen, fehlende Erfolgsaussichten und die Einschätzung, dass diese Delikte zu klein seien. Doch genau das öffnet Tür und Tor. Delinquente Täter müssen nur wenige Monate warten, bis die Verfahren fallengelassen werden, dann können sie als völlig unbescholtene Bürger wieder einreisen, und das Spiel beginnt von neuem.
Es besteht klarer Handlungsbedarf. Wir müssen unsere Verfahren vereinfachen, digitalisieren und beschleunigen. Wir müssen unsere Grenzschutzbehörden in die Lage versetzen, diese Personen festzustellen und von einer erneuten Einreise abzuhalten. Ohne ein funktionierendes Meldewesen und verlässliche Informationsaustausche zwischen Justiz und Grenzschutz bleiben diese Lücken bestehen. Wir haben im Kantonsrat die Pflicht, unserer Staatsanwaltschaft das nötige Rüstzeug an die Hand zu geben, damit sie ihre Arbeit effizient und zielgerichtet erledigen kann.
Die Antwort der Regierung zeigt klar, dass die heutigen Strukturen nicht ausreichen. Nur mit raschen Verbesserungen können wir verhindern, dass unser System ausgerechnet dort versagt, wo es den Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger gewährleisten sollte. Wenn Sie dem letzten Votum der Interpellation 51.25.03 «Menschenhandel und Prostitution – sind Polizei und Staatsanwaltschaft noch Herr der Lage?» Gehör geschenkt haben, haben Sie auch da Schwächen in Strukturen und Bürokratie festgestellt. Wir haben jetzt den Flaschenhals entdeckt und es wäre Zeit, ihn zu beseitigen.
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- InterpellationErstunterzeichner/-inNachtzugachse Sargans–Buchs–Feldkirch erhaltenNo. 51.26.75
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- Vorberatende Kommission
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- Mitgliedsince 02.03.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitglied15.09.2025 – 10.06.2026
- Vorberatende Kommission
- Mitglied02.12.2024 – 04.06.2025
- Vorberatende Kommission
- Mitglied16.09.2024 – 04.12.2024
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