Franziska Cavelti Häller
- Party
- Grünliberale Partei
- Parliamentary group
- SP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
- Parliament
- Kantonsrat
- Electoral district
- Wil
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Female
- Born
- 1. März 1964
- Occupation
- Unternehmerin
- Language
- German
- Wikidata
- Q108766726
- Source body
- SG
- Source updated
- 28.01.2026
- Record updated
- 14.06.2026
- First imported
- 14.08.2025
- Nicht abgestimmtKantonsratSystemwidrige Ergänzungsleistungen ohne Rentenanspruch (Interpellation)Result: 66 Yes · 1 No · 0 Abst. · 53 Absent
- JaKantonsratIX. Nachtrag zum Strassengesetz (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 37 Yes · 78 No · 1 Abst. · 4 Absent
- NeinKantonsratIX. Nachtrag zum Strassengesetz (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 78 Yes · 37 No · 0 Abst. · 5 Absent
- JaKantonsratIII. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Inklusive familienergänzende Kinderbetreuung) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 41 No · 0 Abst. · 5 Absent
- JaKantonsratII. Nachtrag zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (Behindertengleichstellungsrechte) (Gesetzgebungsgeschäft)Result: 74 Yes · 41 No · 0 Abst. · 5 Absent
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- Speech
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Cavelti Häller-Jonschwil ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Die Regierung hat recht: Freiwillige Beteiligungsmöglichkeiten gibt es bereits, und starre Abgaben oder harte Vorgaben wären rechtlich wie politisch heikel. Gleichzeitig muss gesagt werden, dass St.Gallen bei der Windkraft im kantonalen Vergleich eine gute Ausgangslage hat. 15 Gebiete im Richtplan sind eine enorme Zahl. Das zeigt, dass der Kanton gehandelt hat. Aber eine gute Ausgangslage ist noch keine Akzeptanzgarantie. Hier bleibt die Antwort der Regierung zu dünn. Ohne Leitplanken fehlt die Rechtssicherheit, und ohne Rechtssicherheit verlieren wir Vertrauen und am Ende Projekte.
Darum lohnt sich der Blick nach Zürich. Der Bericht «Finanzielle Beteiligungsmöglichkeiten an Windenergieanlagen – Instrumente und Handlungsempfehlungen» der Basler & Hofmann AG im Auftrag der Baudirektion des Kantons Zürich bringt es auf den Punkt: Zwangsabgaben sind nicht sinnvoll, aber freiwillige Beteiligungen sollen im Gesetz genannt werden, um die Praxis zu stabilisieren. Eine schlanke Verankerung schafft klare Erwartungen, eine bessere Grundlage für Verhandlungen und sie macht Beteiligungsmodelle robust gegenüber dem Vorwurf der Käuflichkeit, weil sie nachvollziehbar und überprüfbar werden. Die Aussage, die Praxis funktioniere auch ohne Pflicht, genügt deshalb nicht. Sie funktioniert manchmal, aber sie bleibt uneinheitlich und vom Goodwill einzelner Projektträger abhängig. Für ein politisch sensibles Infrastrukturthema ist das zu wenig stabil.
Wir wissen zudem, was die Akzeptanz erhöht: finanzielle Beteiligung, frühe und transparente Partizipation, robuste Standortwahl mit Naturschutzprüfung sowie v.a. klare Rahmenbedingungen und schlanke Verfahren. Akzeptanz entsteht dort, wo die lokale Bevölkerung spürt, dass sie nicht übergangen wird. Deshalb sind für uns zwei einfache Schritte wichtig: Im Energiegesetz ist festzuhalten, dass die Bevölkerung vor Ort bei Windparks mit profitieren soll, etwa bei Wind-Aktien oder einem Wind-Zins. Zudem sind im Planungs- und Baugesetz keine Abgabe und kein Zwang vorzusehen, aber eine Offenlegungspflicht. Bei Windprojekten ist darzulegen, ob und wie die Bevölkerung beteiligt wird und falls nicht, warum nicht.
So schaffen wir faire und nachvollziehbare Spielregeln und erhöhen die Chance, dass Projekte auch realisiert werden.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der SP-GRÜNE-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.
Der AFP zeigt die finanzielle Lage klar auf, benennt Unsicherheiten und macht die zentralen Spannungsfelder sichtbar. Als Parlament müssen wir den Spagat schaffen, finanzielle Stabilität zu sichern und gleichzeitig Zukunft zu ermöglichen. Für einen Industrie- und Exportkanton ist das wirtschaftliche Umfeld derzeit besonders anspruchsvoll. Unsere Unternehmen stehen unter Mehrfachdruck: volatile Nachfrage, geopolitische Risiken, hohe Kosten, harter Franken und harter Wettbewerb im Grenzraum. Der AFP rechnet zwar mit steigenden Steuererträgen, sowohl bei den juristischen wie bei den natürlichen Personen. Dies ist ein positives Signal. Aber gerade in einem wirtschaftlich verletzlichen Umfeld zeigt sich auch: Das Wachstum fällt nicht vom Himmel. Es braucht neben Stabilität auch Perspektive, Mut zu investieren und Standortimpulse. Ein wesentlicher Teil der Entlastung in den nächsten Jahren kommt jedoch leider nicht aus eigener Stärke. Der AFP rechnet beim Bundesfinanzausgleich bis 2029 mit deutlich höheren Erträgen, insbesondere, weil der Ressourcenausgleich auf 630 Mio. Franken ansteigt. Das hilft, ist aber auch ein klares Signal für die fehlende Ressourcenstärke unseres Kantons. Dazu kommen die eingerechneten SNB-Ausschüttungen von durchschnittlich rund 104 Mio. Franken je Jahr, die ebenfalls Luft verschaffen. Beides ist willkommen. Wir dürfen uns darauf aber trotzdem nicht ausruhen, sondern müssen Wertschöpfung und Standortqualität gezielt stärken.
Das Entlastungspaket 2026 hat zur Stabilisierung beigetragen, doch war es in der Ausgestaltung einseitig und zu gross. Wir hätten andere, aus unserer Sicht zielführendere Massnahmen bevorzugt. Trotzdem konnten mit diesem Paket der starke Eigenkapitalverzehr gestoppt und das strukturelle Defizit mittelfristig beseitigt werden. Im Planjahr 2029 weist der AFP wieder eine rote Null aus. So verbleibt bis Ende 2029 ein freies Eigenkapital von knapp 700 Mio. Franken, das die finanzielle Handlungsfähigkeit des Kantons sichert. Schwer steuerbar ist auch die Entwicklung der Staatsbeiträge. In gebundenen und politisch stark priorisierten Bereichen besteht erheblicher Ausgabendruck, insbesondere bei der Prämienverbilligung, der Pflegeinitiative sowie bei den Hospitalisationen. Diese Entwicklungen sind gesellschaftlich nachvollziehbar und demografisch getrieben. Sie müssen aber finanziert werden und schmälern damit den Spielraum für andere Ausgaben und neue Vorhaben. Gerade deshalb ist es umso wichtiger, die Debatte nicht auf pauschale Sparlogik zu verengen, sondern zwischen gebundenem Wachstum, echten Prioritäten und strategischen Zukunftsinvestitionen zu unterscheiden.
Vor diesem Hintergrund ist der zusätzliche Auftrag für neue, aufwandseitige Entlastungsmassnahmen von 60 Mio. Franken aus unserer Sicht kontraproduktiv. Ein weiteres Sparvolumen in dieser Grössenordnung ist für die Gesundung der Staatsfinanzen nicht erforderlich. Dieser Meinung ist auch die Regierung, die wahrlich nicht im Verdacht steht, linkslastig zu sein. Die Spardebatte hat inzwischen eine Dynamik entwickelt, die nicht mehr nur auf Effizienz zielt, sondern eine zukunftskritische Grundstimmung erzeugt. Statt über Perspektiven, Standortqualität, Bildung und Innovation zu sprechen, drehen wir uns permanent um neue Abbauprüfungen. Sicherlich müssen staatliche Aufgaben regelmässig überprüft werden, aber wenn die politische Botschaft lautet, dass zuerst grundsätzlich alles in Frage gestellt wird, dann erzeugen wir Verunsicherung. Wenn diese Dauerprüfung wie aktuell zur dominierenden politischen Erzählung wird, hemmt sie eine positive Grundstimmung, hemmt Investitionen und blockiert den Mut zu Zukunftsprojekten. Die Zurückstellung des Projekts «Neue Bibliothek St.Gallen» und die damit verbundene Unterstützung der lokalen Bibliotheken im ganzen Kanton ist dafür ein gutes Beispiel. Hier geht es nicht um Luxus, sondern um Bildung und regionale Infrastruktur. Wenn solche Projekte in einer rigiden Spardiskussion reflexartig aufgeschoben werden, senden wir das Signal, dass Zukunft immer zuerst warten muss. Für unsere Fraktion ist klar: Wir stehen vor grossen Herausforderungen, und diese bewältigen wir nicht mit einseitiger Sparlogik. Es braucht einen Mix aus solider Finanzpolitik, Zukunftsglaube und wirtschaftlichen Perspektiven. Das muss unser Anspruch sein, wenn wir St.Gallen als starken Wirtschafts- und Lebensraum weiterentwickeln wollen.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP-Gruppe): Der Antrag Schöb-Thal ist abzulehnen.
Wir tun uns schwer, den vorliegenden Antrag nachzuvollziehen. Das Seco prognostiziert für dieses Jahr eine Teuerung von gerade einmal 0,1 Prozent. Vor diesem Hintergrund steht ein pauschaler Ausgleich von 0,3 Prozent schlicht nicht zur Diskussion. Man kann keine Teuerung kompensieren, die faktisch nicht existiert. 0,3 Prozent wären also eigentlich eine generelle Lohnerhöhung von 0,2 Prozent, was völlig quer in der Landschaft stehen und die Glaubwürdigkeit des ganzen Entlastungspakets untergraben würde. Wir wissen, dass insbesondere der Anstieg der Krankenkassenprämien nicht in die offizielle Teuerungsberechnung einfliesst. Das ist stossend, betrifft aber alle Arbeitnehmenden gleichermassen.
Für uns unbestritten ist hingegen, dass die 0,6 Prozent für individuelle Lohnerhöhungen bestehen bleiben. Zusammen mit den zu erwartenden Mutationsgewinnen bieten sie genügend Spielraum, um Engagement gezielt zu honorieren, Schlüsselpersonen zu halten und junge Mitarbeitende zu fördern. Genau so, wie auch die Privatwirtschaft laut IHK-Umfrage rund 0,9 Prozent der Lohnsumme für solch differenzierte Lohnmassnahmen einsetzt.
- SpeechSpeechMitglied des KantonsratesKantonsrat
Cavelti Häller-Jonschwil (im Namen der GLP-Gruppe): Dieser Auftrag verspricht Effizienz, produziert aber jahrelange Selbstbeschäftigung. Der Auftrag verlangt, sämtliche Aufgaben von Kanton und Gemeinden zu katalogisieren, abzugleichen und neu zu bewerten. Ein gigantischer Aufwand, der Verwaltungskraft verschlingt, ohne aber die Verwaltung selbst zu verschlanken. Auch die Vorstellung, dass wir sämtliche bis anhin politisch gewollten Leistungen erneut begründen müssen, ist problematisch. Wie die Regierung schreibt, ist der Kanton nicht einfach Erfüllungsgehilfe des Bundes. Viele unserer Angebote sind bewusst politisch erarbeitete Errungenschaften, die auf die Bedürfnisse der St.Galler Bevölkerung zugeschnitten sind. Mit diesem Auftrag stellen wir sie alle wieder infrage.
Das führt nicht zu Klarheit, sondern zu endlosen Grundsatzdebatten und ineffizienten Diskussionen, die der Bevölkerung nichts bringen. Hinzu kommt: Der Auftrag will nicht nur die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden prüfen. Die Analyse soll auch die Strukturen der Aufgabenerfüllung auf Ebene der Gemeinden überprüfen. Der Auftrag, so nachvollziehbar er auch sein mag, ritzt damit an der Gemeindeautonomie. Zu guter Letzt: Ein extern begleitetes Grossprojekt dieser Art schafft Bürokratie, Komplexität und Kosten, aber kaum Mehrwehrt. Unser Fazit: Ein Auftrag, Strukturen zu überprüfen und gezielt zu verschlanken, wäre sinnvoll und notwendig. Doch weder die Version der Finanzkommission, noch jene der Regierung, erreicht dieses Ziel. Dieser unausgereifte und schlecht formulierte Auftrag blockiert die Verwaltung, verursacht hohe Kosten und schafft kaum Mehrwert. Wir werden uns deshalb der Stimme enthalten.
- InterpellationErstunterzeichner/-in
- Einfache AnfrageErstunterzeichner/-in
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- Interessengruppe des Kantonsrates
- Vorberatende Kommission
- Mitgliedsince 26.08.2025
- Vorberatende Kommission
- Mitglied10.03.2025 – 10.06.2025
- Vorberatende Kommission
- Mitglied02.12.2024 – 17.09.2025
- Ständige Kommission
Images(2)
- Version 101.01.2025 – 04.10.2025
- Version 204.10.2025 – 31.12.2199
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