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TZ

Tanja Zschokke

Active
Die GrünenSP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
KantonsratSee-Gaster

Mandate
Party
Die GrünenSource: GRÜNE
Parliamentary group
SP-GRÜNE-GLP-Fraktion 2024/2028
Parliament
Kantonsrat (SG)
Electoral district
See-Gaster
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Female
Born
1. Januar 1965
Occupation
Landschaftsarchitektin
Language
German
References & source
Wikidata
Q117029083
Source body
SG
Source updated
28.01.2026
Record updated
17.08.2026
First imported
14.08.2025
Voting record(379)
  1. Ja
    Kantonsrat
    Result: 110 Yes · 0 No · 2 Abst. · 8 Absent
  2. Nein
  3. Nein
  4. Nein
  5. Nicht abgestimmt
    Kantonsrat
    Result: 27 Yes · 54 No · 30 Abst. · 9 Absent
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No access badges issued.

Speeches(9)
  1. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat
  2. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat
  3. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen von Wyss-Vilters-Wangs / Zschokke-Rapperswil-Jona): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

    Mit dem von der Bevölkerung angenommenen Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (SR 814.310; abgekürzt KIG) und dem daraus entstandenen Impulsprogramm des Bundes erhalten die Kantone höhere Beiträge für ihre Förderprogramme zum Umstieg auf erneuerbare Wärmegewinnung. Für das Jahr 2025 stand ein Gesamtbetrag von 38,5 Mio. Franken für den Ersatz von Öl-, Gas- und elektrischen Widerstandsheizungen durch erneuerbare Energiesysteme zur Verfügung. Diese Förderbeiträge konnten leider nicht restlos ausgeschöpft werden, obschon die beauftragte Energieagentur St.Gallen bereits im Jahr 2024 begonnen hat, potenzielle Anspruchsgruppen über die Förderprogramme zu informieren. Offenbar bedarf es für Planung und Umsetzung längerer Zeithorizonte. Für die restliche Laufzeit des Impulsprogramms sollte diese Diskrepanz ausgeräumt werden. So stellt sich die Frage, ob das Nichtausschöpfen der zur Verfügung gestellten Fördergelder nur der zu knappen Anlaufzeit geschuldet ist oder auch systembedingte Verzögerungen verantwortlich gemacht werden müssen. Allenfalls müsste die Kommunikation über die Förderbeiträge bei den Gemeinden verstärkt werden, sodass auch Liegenschaftsbesitzer und Liegenschaftsbesitzerinnen ohne konkrete Erneuerungsabsichten über allfällige Beitragszahlungen informiert sind und so Anreize zum Umstieg geschaffen werden.

    Die Wirkung und Effektivität des Impulsprogramms des Bundes und der kantonalen Förderprogramme werden mit den Antworten der Regierung leider nicht wirklich verdeutlicht. Beim Heizungsersatz dominieren nach wie vor kurzfristige wirtschaftliche Überlegungen anstelle einer langfristig nachhaltigen Perspektive mit erneuerbaren Energieträgern. Wünschenswert wäre eine jährliche Wirkungsauswertung der Förderprogramme. Darin aufzulisten wären die eingestellten Fördergelder, die Anzahl bewilligter Projekte und deren Kennzahlen sowie Energieeffizienzgewinne und letztlich die damit verbundenen CO2-Einsparungen. Schliesslich muss der Kanton einen steileren Absenkpfad verfolgen, um die nationalen Vorgaben zur Minderung von Treibhausgasemissionen einzuhalten.

  4. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen von Zschokke-Rapperswil-Jona / Sarbach-Wil): Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

    Forschung allgemein hat sich an anerkannte ethische, wissenschaftliche und rechtliche Standards zu halten. Auch hat sie ihre Aufgabe frei von äusserer Einflussnahme zu erfüllen. Zudem müssen die wissenschaftliche Qualität und die Transparenz in der Forschung gewährleistet sein. Um diese Handlungsgrundsätze, die eigentlich eine Selbstverständlichkeit darstellen, zu gewährleisten, wurden verschiedene Gesetze, Vorschriften, Vereinbarungen und interne Richtlinien verankert. Überdies haben mehrere forschungs- und wissenschaftsnahe Institutionen gemeinsam den Kodex zur wissenschaftlichen Integrität herausgegeben. Dies alles kann als Indiz verstanden werden, dass die Einhaltung der wissenschaftlichen Integrität keinen Selbstläufer darstellt. Im Gegenteil, die Einführung verschiedener Kontrollmechanismen und Grundlagen zur Einhaltung der wissenschaftlichen und akademischen Grundsätze ist richtig und wichtig.

    Mit einer breiten Streuung der Finanzierungsquellen in den einzelnen Hochschulen kann eine dominierende Einflussnahme einzelner Organisationen minimiert werden. So soll die Glaubwürdigkeit der wissenschaftlichen Forschung erhalten bleiben. Wir nehmen zur Kenntnis, dass z.B. die Universität St.Gallen Zuwendungen ab einer Vertragssumme von Fr. 50'000.– je Jahr offenlegen muss. Dies geschieht nun neu in einer zentralen Übersicht. Nur so kann sich auch die breite Öffentlichkeit ein Bild über die Finanzierungsquellen machen.

    Die Regierung erkennt sowohl im Bereich der unabhängigen Forschung und Lehre als auch im Bereich der Transparenz eine erhöhte Sensibilität in der Gesellschaft. Sie sieht hingegen bei keiner der Hochschulen einen Anlass, an der Einhaltung der Vorschriften und Richtlinien zu zweifeln. Gerne würden wir ihr dies gleichtun und hoffen, dass die aufgezeigten Kontrollmechanismen genügen. Die Zukunft wird weisen, ob dem wirklich so ist.

  5. Speech
    Speech
    Mitglied des KantonsratesKantonsrat

    Zschokke-Rapperswil-Jona (im Namen von Zschokke-Rapperswil-Jona / Noger-Engeler-Häggenschwil / Thür-Wenger-Rorschach): Die Interpellantinnen sind mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

    Zugegeben, wir haben auf dieser Welt grössere Herausforderungen zu bewältigen, als die Problematik verwilderter Katzen anzugehen. Es könnte jedoch mit wenig Aufwand, aber mit gutem Willen viel Tierleid vermieden werden. Dieser Wille fehlt offenbar sowohl auf Bundes- als auch auf Kantonsebene. Die Interpellantinnen teilen die Meinung der Regierung, dass die Population von verwilderten Katzen dynamisch und nur schwer fassbar ist. Auch ist hinlänglich bekannt, dass die Verantwortung für das Tierwohl bei den jeweiligen Halterinnen oder Haltern liegt und die Tierschutzgesetzgebung vorschreibt, was erlaubt und was nicht erlaubt ist.

    Nun gibt es Katzen, wie im Wortlaut der Interpellation geschildert, die keinem Halter, keiner Halterin oder keinem Haushalt zugeordnet werden können. Die Verantwortlichkeit für diese Tiere ist alles andere als geklärt. So können weder per Gesetz noch per Verordnung natürliche oder juristische Personen belangt werden. Mit Anreizen fürs Chippen oder Registrieren mit gleichzeitiger Aufklärung über die Problematik der Verwilderung könnte viel Tierleid gemindert werden. Verantwortungsvolle Tierhalterinnen und Tierhalter gibt es bereits heute. Verantwortung übernehmen müssen aber alle, sowohl bei der Anschaffung eines Gross- als auch eines Kleintiers. Für den Vollzug des Tierschutzes brauchen wir offenbar weitere Instrumente, damit uns in Zukunft keine Nachrichten über verwahrloste oder kranke Tiere mehr erreichen.

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  • Version 1
    01.01.2025 – 04.10.2025
  • Version 2
    04.10.2025 – 31.12.2199

Data: OpenParlData · CC BY 4.0