Thomas Strahm
- Party
- Liberal-Demokratische Partei
- Parliamentary group
- Liberal-Demokratische Partei
- Parliament
- Grosser Rat (BS)
- Electoral district
- Riehen
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1. Januar 1957
- Language
- German
- thomas.strahm@ldp.ch
- Address
- Hohlweg 10
4125 Riehen
- Einwohnerrat (BS)
- Liberal-Demokratische Partei
- Source body
- BS
- Record updated
- 30.08.2026
- First imported
- 14.08.2025
No recorded votes.
- —Spezialkommission Neues Steuerungsmodell · Präsidentstaatliche KommissionGrosser Rat
- —Einwohnerrat Riehen · Mitgliedstaatliche KommissionGrosser Rat
- —staatliche KommissionGrosser Rat
- —Finanzkoordinationskommission · Mitgliedstaatliche KommissionGrosser Rat
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- SpeechSpeechGrosser Rat
Die LDP lehnt sowohl das Initiativbegehren aber auch den Gegenvorschlag der WAK aus grundsätzlichen und systematischen Überlegungen ab und beantragt daher, die Initiative wie auch den WAK-Bericht mit dem Antrag eines Gegenvorschlags abzulehnen. Sowohl die Initiative wie auch der vorliegende Gegenvorschlag der WAK übersteuern das erfolgreiche Modell der Sozialpartnerschaften. Die Löhne sollen weiterhin sozialpartnerschaftlich abgehandelt und ausgehandelt werden und dürfen nicht staatlich per Gesetz vorgegeben werden, egal mit welchem Betrag. Wir erachten die Einflussnahme des Gesetzgebers auf unser Erfolgsmodell des sozialpartnerschaftlichen Systems durch die Einführung dieses gesetzlichen Mindestlohns als falsch und schädlich. Damit nehmen wir nämlich den Sozialpartnern ein wichtiges Kernelement, nämlich den Lohn, aus dem Gesamtgefüge weiterer Themen wie Aus- und Weiterbildung, Arbeitszeitmodelle, Sozialversicherungsleistung, Ferien, Freizeit, Teilzeit, Vereinbarkeit von Familie und Beruf etc. Es gibt sehr viele Themen, die sich darum herumranken. Das nehmen wir den Partnern weg. Damit verlieren die Sozialpartner eines ihrer wichtigsten Verhandlungsgüter. Daher sind wir davon überzeugt, dass die Mindestlöhne in der Kompetenz der Sozialpartner und der Branchen bleiben müssen und beantragen, die Initiative wie auch den Bericht mit den Anträgen und Gegenvorschlag der WAK wie alle weiteren Anträge, die einen Betrag bzw. Mindestlohn enthalten oder Einfluss darauf haben, abzulehnen.
- SpeechSpeechGrosser Rat
Namens der LDP bitte ich Sie, diesen Vorstoss zu überweisen. Die Lösung, der Ansatz mag einzigartig sein, die Situation ist es sicher auch. Immerhin geht es um die Zusammenarbeit mit den Landgemeinden, ein Gemeindeverband, wie er zum Beispiel im Baselbiet vorhanden ist oder in anderen Kantonen fehlt. Ich möchte nicht das ganze Geschäft nochmals vorstellen, das haben Sie gelesen, ich habe aber einige Argumente gehört, die zur Unsicherheit oder Ablehnung geführt haben und diese möchte ich gerne ein bisschen erläutern. Eine Frage, die gestellt wurde; brauchen wir nicht, welche Geschäfte sollen wir dann dieser Kommission zuweisen, das ist unklar. Grundsätzlich ist das überhaupt nicht unklar. Es reicht, dass diese ständige Spezialkommission, wenn es sie dann gibt, das Antragsrecht auf Mitbericht hat. Das ist ein wesentlicher Bestandteil, der schon in der Vergangenheit oft gefehlt hat. Damit hat sie auch die Gelegenheit, sich mit der Verwaltung und federführenden Kommissionen auszutauschen. Ich bringe Ihnen nachher noch ein Beispiel dazu. Ein zweiter Vorwurf oder Fragepunkt ist; die Kommissionszusammensetzung entspreche nicht der Regel und nicht der politischen Struktur. Mit der Vorgabe, dass alle in den Landgemeinden Riehen und Bettingen gewählten Grossrätinnen und Grossräte Einsitz nehmen, entspricht sie exakt der politischen Struktur der jeweiligen Bevölkerung der beiden Wahlkreisen. In andere Wahlkreise gewählte Riehenerinnen und Riehener haben kein Einsitzrecht in diese Kommission. Diese Frage steht also auch nicht im Raum. Die Geschäftsordnung würde das nicht vorsehen und müsste angepasst werden. Selbstverständlich, das ist ja wohl auch die Idee des Ganzen. Warum ist aber diese Kommission von Vorteil, nicht nur für die beiden Landgemeinden, sondern auch für die Stadt und den Kanton? Vor 14 Jahren durfte ich in der UVEK anfangen und wir hatten dort das neue IWB-Gesetz traktandiert. Es war eine Arbeit, die mit Zusammenarbeit der beiden Verwaltungen oder betroffenen Verwaltungen der verschiedenen Kommunen besprochen wurde, dann ging das Geschäft durch den Regierungsrat, kam als Vorlage und ging dann in die UVEK. Ein kleiner Punkt hat sich eingeschlichen, nämlich das alleinige Recht für die IWB, Energieleitungen über Allmend führen zu dürfen. An diese Geschichte mögen sich die einen oder anderen noch erinnern. Was heisst das aber? Wir hatten in Riehen damals drei private Wärmeverbände, die Energieleitungen über die Allmend geführt haben. Heute ist das ein Unternehmen, wo die IWB mit 50 Prozent demnächst oder bereits schon beteiligt ist. Sie sehen aber, dass dort fast ein Fehlentscheid oder ein Entscheid gefällt worden wäre, den man mit viel Aufwand wieder hätte korrigieren müssen, wenn nicht zum Glück einer von Riehen in dieser Kommission Einsitz gehabt hätte. Das ist aber leider nicht gegeben. Ein weiteres Argument, das man hört, es sei ein Nachteil für das Kantonsparlament, das gehe nicht. Nein, es gibt keinen Nachteil. Wenn es nur auf Antragsrecht ist für ein Mitbericht, dann können Sie das jedes Mal ablehnen, wenn Sie das nicht wollen. Was ist aber der Vorteil, es sollte ja etwas einen Vorteil haben. Es soll Planungsfehler verhindern, es soll es ermöglichen, die Anhörung der Landgemeinden auch nach einem Geschäftsdurchgang durch den Regierungsrat, nachdem alles abgesegnet ist und die Verwaltungen der beiden Kommunen miteinander etwas abgemacht haben, dass dann in den Kommissionen auch die einzelnen Aspekte der Betroffenen angehört werden können. Ein weiterer Punkt, es sei ein Präzedenzfall für alle Quartiere. Nein, Riehen und Bettingen sind keine Quartiere, es sind eigenständige Gemeinden mit eigenem Erlass, Strukturen, Parlament, Bürgerverssammlung, Gemeinderat, Verwaltungen, die alle zusammen im Interesse der Sache, nicht der Politik, in Projekte eingebunden sein sollen. Damit unterscheiden sie sich massgeblich von Quartieren. Letztlich geht es nur um einen gegenseitigen respektvollen Umgang und damit bitte ich Sie, diesen Anzug zur Prüfung zu überweisen.
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- InterpellationUrheber/inAusbau S6 durch RiehenNo. 18-22.772
- AnzugUrheber/inVariante Projekt Doppelkindergarten SiegwaldwegNo. 18-22.620
- InterpellationUrheber/inVerkehrssituation Wohnüberbauung GSR-ArealNo. 18-22.608
- InterpellationUrheber/inRiehener Event- und KommunikationsmanagementNo. 18-22.703
- InterpellationUrheber/in
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- Kommission08.02.2017 – 06.12.2017
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