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BD

Baschi Dürr

Former member
FDP.Die LiberalenFreisinnig-Demokratische Partei
Grosser RatGrossbasel Ost
Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP
Parliamentary group
Freisinnig-Demokratische Partei
Electoral district
Grossbasel Ost
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Language
German
References & source
Source body
BS
Record updated
30.08.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(522)
  1. Speech
    Speech
    Grosser Rat

    Zum letzten Mal nach 18 Jahren. Ich nehme das Wort gerne wahr und gehe auf ein paar Voten ein. Im Ergebnis bin ich Ihnen dankbar, dass gemäss "Chrüzlistich" viele von Ihnen, die meisten, gehe ich davon aus, uns folgen, die Motion als Anzug zu überweisen. Wir sind uns offenbar auch einig oder weitgehend einig, dass die Motion auch ohnehin rechtlich unzulässig wäre. Indes bin ich schon ein wenig erstaunt jetzt über die vielen Voten, die gefallen sind und immer noch der Meinung sind, es brauche eine solche weitere Beschwerdestelle. Ich bin nicht sicher, ob Sie unseren ausführlichen Bericht gelesen haben, wo wir vor allem auch versucht haben, das Kuddelmuddel, dass da rechtsstaatlich gemacht wird, etwas auseinanderzunehmen. Ja, Christian von Wartburg, die Polizeiarbeit ist schwieriger geworden über die letzten Jahre, aber wenn Sie zu den etwa vier bis sechs Beschwerdestellen im weiteren und engerem Sinne, je nachdem wie Sie das alles bezeichnen, noch eine weitere schaffen wollen und würden, würden sie niemandem irgendetwas richtiges tun. Sie haben die Beschwerdestelle im Departement, Sie haben die Ombudsstelle, ich weiss nicht, weshalb Sie die Ombudsstelle so klein reden und sie als überfordert anschauen, und Sie haben schliesslich den Strafrechtsweg, da gehe ich mit Ihnen einig, nicht alles kann strafrechtlich gelöst werden. Aber die Ombudsstelle, die Beschwerdestelle, ganz generell die normale Aufsicht, die es gibt, der ganz normale Dienstweg, das ganz normale QS, das es in jeder Dienststelle gibt, selbstverständlich auch in der Polizei, ist am Schluss ja auch verwaltungsrechtlicher Natur. Und wenn Sie irgendetwas auf halber Strecke schaffen wollen, das unabhängig ist, aber gleichzeitig weisungsberechtigt, das ist systemtheoretisch falsch. Sobald Sie weisungsberechtigt sind, sind Sie nicht mehr unabhängig. Und letztlich vergessen Sie auch Ihre Aufgaben. Eine ganz wichtige Aufsicht und nicht nur über die böse Polizei, sondern auch über die vielen lieberen Dienststellen, die es da gibt im Kanton, das nehmen ja Sie wahr. Das Parlament nimmt die Oberaufsicht wahr, auch in der Funktion der Geschäftsprüfungskommission. Das nehmen Sie auch sehr breit wahr und immer wieder diskutieren wir hier drin auch über Polizeiaktionen und genau das ist ja auch eine Beschwerdestelle im weiteren Sinn und auch das hat indirekt Weisungswirkung, nämlich dass sich die Polizei dann so auch entsprechend verhält. Aber hier jetzt irgendetwas kreieren zu wollen, dass es überhaupt nirgends gibt, nirgends in der Schweiz gibt es das und auch international ist uns derlei nicht bekannt, die Beispiele, die da zuweilen ins Land geführt werden, Genf beispielsweise oder die Niederlande, da verwechseln Sie gewisse Dinge, so etwas gibt es nicht. Und es ist letztlich so, um das noch einmal zu betonen, dass nirgends in der Schweiz wie im Kanton Basel-Stadt so viel Unabhängigkeit besteht in diesen Fragen gegenüber der Kantonspolizei. Sie haben keinen anderen Kanton, wo die Polizeibeschwerdestelle nicht bei der Polizei ist, gleichzeitig die Kriminalpolizei nicht bei der Polizei ist und gleichzeitig die Ombudsstelle nicht einmal beim Regierungsrat ist. Diese drei Faktoren zusammen finden Sie ausschliesslich und alleine in Basel-Stadt. Und ich glaube, Sie müssen international weit gehen, bis Sie so viel Unabhängigkeit in Beschwerdesachen im weiteren und im engeren Sinne über die Polizei feststellen werden wie bei uns in Basel. In dem Sinne ist die Motion nicht nur rechtlich unzulässig, sie ist unnötig, ist staatsrechtlich und systemtheoretisch falsch, sie bringt nichts, ist kaum installierbar und dennoch sind wir bereit, dies als Anzug entgegenzunehmen. Aber klarermassen nicht in der Absicht derlei zu schaffen, sondern, wie wir ausgeführt haben im langen Bericht, die Schnittstelle zwischen der Ombudsstelle und dieser Aufsichtsstelle im Departement zu klären. Wir können uns auch vorstellen, erstere in letztere aufgehen zu lassen und wenn Sie finden, die Ombudsstelle sei überfordert, wenn Sie finden, die Ombudsstelle könne zu wenig machen oder gar die mache schlechte Arbeit, das ist nicht meine Meinung, dann ist es ja Ihre Ombudsstelle. Sie wählen die Ombudsstelle und können die jederzeit entsprechend ausbauen. In dem Sinne danke ich Ihnen für die Überweisung des Anzugs und danke Ihnen für das Vertrauen und die Zusammenarbeit über die letzten 18 Jahre.

  2. Speech
    Speech
    Grosser Rat

    Sie wissen alle in diesem Saal, alle zusammen wissen Sie, dass es ein Fehler war, das Bettelverbot zu streichen. Sie wissen es und Sie wissen daher auch im Umkehrschluss, dass es richtig ist, das wieder einzuführen. Es geht primär um nichts mehr und um nichts weniger. Wir hatten mit dieser Thematik, es wurde gesagt, bis im Juni 2020 keinerlei oder zumindest kaum Probleme. Wann hat man über Bettler gesprochen vor Juni 2020? Nie, ich mag mich nicht erinnern. Seit Juli haben wir ein grosses Problem. Die Polizei nimmt das wahr, was sie heute kann im Rahmen der Rechtsordnung und wenn wir das ändern wollen, müssen wir eben die Rechtsordnung wieder ändern. Wir sind gerne bereit darüber hinaus, das haben wir ja geschrieben, flankierende Massnahmen zu prüfen, so wie es im Anzug der GLP angedacht ist, das noch etwas auszuführen, dem auch ein Preisschild zu geben. In dem Sinne bittet Sie der Regierungsrat, ich brauche nicht alles zu wiederholen, was eben gesagt worden ist, hier und heute ihm die Motion definitiv als verbindliche Motion zu überweisen.

  3. Speech
    Speech
    Grosser Rat

    Wir beantworten diese Interpellation wie folgt. Am 28. November 2020 versammelten sich gegen 16 Uhr etwa 1'500 Personen beim Theaterplatz, um von dort die Demonstration "Basel nazifrei" zu starten. Der mit fortlaufender Dauer auf ca. 3'000 Personen anwachsende Demonstrationszug folgte weitgehend der von der Kantonspolizei bewilligten Route durch die Innenstadt und verlief grundsätzlich friedlich. Allerdings wurden entlang der Demonstrationsroute zahlreiche Gebäude verschmiert, teilweise auch historische Bauten wie die Safranzunft, die Brückengeländer der Mittleren Brücke oder die Clarakirche. Die Demonstration endete etwa um 19 Uhr auf dem Theodorskirchplatz. Zu Frage 1: Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat des Bewilligungsgesuch des Bündnis Basel nazifrei für eine Demonstration durch die Innenstadt am 28. November 2020 bewilligt. Der Vorsteher des Justiz- und Sicherheitsdepartements, also ich, wurde usanzgemäss darüber in Kenntnis gesetzt. Zu Fragen 2 und 4: Der Bundesrat hat mit der Normierung von Artikel 6c Abs. 2 der Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der COVID-19-Epidemie am 28. Oktober 2020 bewusst entschieden, dass politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen ohne Obergrenze, unter Einhaltung der Schutzvorschriften, weiterhin zugelassen sind. Spricht aufgrund der ordentlichen Güterabwägung durch die Polizei nichts gegen eine Demonstration, muss diese bewilligt werden. Namentlich darf die Polizei nicht ihrerseits epidemiologische Überlegungen ins Feld führen, etwa Demonstranten aus Gründen der Volksgesundheit als Störer betrachten, würde damit die Absicht des Bundesgesetzgebers durch die polizeiliche Hintertür unterlaufen. Zu Frage 3: Gemäss vorher zitierter Bundesverordnung sind im öffentlichen Raum Gesichtsmasken zu tragen, sobald es zu einer Konzentration von Personen kommt, bei welchen der erforderliche Abstand nicht eingehalten werden kann. Die Kantonspolizei war deshalb bereits frühzeitig am Versammlungsplatz beim Theaterplatz präsent und machte die heranströmenden Kundgebungsteilnehmenden, die keine Schutzmasken trugen, auf die entsprechende Tragepflicht aufmerksam. Bei Bedarf händigten die uniformierten Polizistinnen und Polizisten eigens mitgebrachte Gesichtsmasken aus. Die überwiegende Mehrheit der Teilnehmenden hielt sich denn auch an die Schutzmaskenpflicht. Zu Frage 5: Diese Frage stellt sich so nicht, denn der Bundesrat hat wie vorher ausgeführt bewusst entschieden, dass politische Kundgebungen weiterhin möglich sein sollen. Zu Frage 6: Der Regierungsrat ist sich bewusst, dass es an Demonstrationen immer wieder zu grösseren Sachbeschädigungen durch Schmierereien kommt. Er verurteilt dies auch in aller Form. Die Strafverfolgungsbehörden schreiten nach Möglichkeit denn auch konsequent ein. Da die Schmierereien an der Demonstration Basel nazifrei jedoch verdeckt aus dem und im Schutz des Demonstrationszuges angebracht wurden, konnte die Kantonspolizei die Täterschaft nicht identifizieren. In Anbetracht des grundrechtlichen Schutzes der Demonstrationsfreiheit und der Tatsache, dass die Demonstration trotz heikler Ausgangslage friedlich verlief, hätte es bei einer polizeilichen Intervention zu einer Eskalation kommen können. Zu Frage 7: Bis am 7. Dezember 2020 sind 47 Strafanzeigen wegen Sachbeschädigungen entlang der Demonstrationsroute eingegangen. Geschädigt sind sowohl Private als auch öffentliche Einrichtungen. Zu Fragen 8 und 9: Der Sachschaden beträgt nach aktuellem Kenntnisstand schätzungsweise Fr. 20'000 bis 30'000. Zu Fragen 10 und 11: Die Sicherheitskosten für eine Demonstration bewegen sich zwischen knapp Fr. 1'000, wenn der Demonstrationszug bloss zwei Stunden verkehrspolizeilich begleitet wird, bis zu höheren fünfstelligen Beträgen, etwa wenn zusätzliche Polizeikräfte anderer Kantone aufgeboten werden müssen. In Ausnahmefällen fielen auch schon Sicherheitskosten von über Fr. 100'000 an. Aus polizeitaktischen Gründen werden die konkreten Einsatzkosten der Kantonspolizei für eine bestimmte Kundgebung usanzgemäss nicht genannt. Auch die Basler Verkehrsbetriebe weisen die aufgrund von Demonstrationen zusätzlich entstandenen Kosten für Umleitungen, Einkürzungen von kurzen sowie die Delegierung von Mitarbeitenden des Netzservices nicht separat aus. Für Demonstrationen büssen die BVB aber Fahrgäste ein und verlieren damit Einnahmen. Zu Frage 12: Das Contact Tracing des Kantons Basel-Stadt hat keine Hinweise auf Ansteckungen im Rahmen der Basel nazifrei-Demonstration. Nach wie vor aber kann nicht in allen Fällen die Ansteckungsquelle zweifelsfrei festgestellt werden, der Regierungsrat kann daher nicht mit Sicherheit ausschliessen, dass jemand aufgrund seiner Teilnahme an dieser Demonstration an Corona erkrankt ist.

  4. Speech
    Speech
    Grosser Rat

    Es rüttelt am Vertrauen in die Demokratie, wenn wir die Gewaltenteilung nicht mehr aufrechterhalten, wenn wir es nicht der unabhängigen Staatsanwaltschaft und der noch unabhängigeren Gerichtsbarkeit überlassen, über solche Dinge zu entscheiden, sondern meinen, dass Parlamentarier das abschliessend zu beurteilen haben.

  5. Speech
    Speech
    Grosser Rat

    Wir beantworten diese Interpellation wie folgt. Für den 24. November 2018 wurde eine Standkundgebung der PNOS unter dem Motto "Stoppt den Migrationspakt - die Stimme gegen überbordende Migration" auf dem Messeplatz sowie eine Gegenkundgebung der JUSO unter dem Titel "Demonstration gegen Rechtsextremismus und Rassismus" in der Dreirosenanlage bewilligt. Für Einzelheiten zur Demonstration, zur unbewilligten Gegendemonstration und zu den getroffenen Massnahmen wird auf die Antworten des Regierungsrats auf die Interpellationen Nr. 123, 125 und 126 von Beat K. Schaller, Toya Krummenacher und Christian von Wartburg verwiesen. Zu Fragen 1 und 5: Die Staatsanwaltschaft nimmt wie folgt Stellung: "Die Polizisten, die das Video drehten, hatten keinen Überblick, sahen nicht in die Mattenstrasse hinein und bekamen von ihrem Standpunkt einzig mit, dass plötzlich Gummischrot geschossen wurde. Sie mutmassen daher, dass grundlos geschossen worden sei und es sich um eine Ablenkung gehandelt habe. Da andere Videoaufzeichnungen der Polizisten in der Polizeikette in der Mattenstrasse dieselbe Sequenz aus einem anderen Blickwinkel zeigen und die akustischen Vorwarnungen der Polizei sowie die Distanzmissachtungen durch die Gegendemonstranten zweifelsfrei belegen, hatte die Staatsanwaltschaft keinen Anlass, ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizei einzuleiten. Das Video ist im Übrigen nur ein sehr kleiner Ausschnitt aus mehreren Stunden Videomaterial, das die Polizei anlässlich der unbewilligten Gegendemonstration an diversen Standorten rund um die Messe und den Badischen Bahnhof hergestellt hat. Das gesamte Videomaterial ist allen Verteidigern vor Monaten auf einem Datenträger zur Verfügung gestellt worden. Daraus den Medien eine kurze das Gesamtbild klar verfälschende Sequenz zuzuspielen ist offensichtlich tendenziös." Die Staatsanwaltschaft weist ferner darauf hin, dass bisher kein Verteidiger mit Blick auf die aus den Gerichtsakten veröffentlichte Sequenz Strafanzeige gegen die Polizei eingereicht hat. Zu Frage 2: Am Samstag, 24. November 2018 herrschte eine schwierige Situation, welche die Kantonspolizei in den Griff bekommen musste. Einige gewaltbereite Gegendemonstranten versuchten über verschiedene Strassen die Teilnehmer der PNOS-Kundgebung und danach die Polizei zu überrennen und anzugreifen. Es gelang den Polizeikräften schliesslich, weitere Menschen- und Sachschäden zu verhindern. Der Einsatz von Gummigeschossen erfolgte auf Befehl des Einsatzleiters, der sich an die Richtlinien von Einsatz von Gummigeschossen in den entsprechenden Vorschriften hält. Sie richten sich nach dem Polizeigesetz und der Verordnung betreffend die Kantonspolizei des Kantons Basel-Stadt sowie dem Bundesgesetz über Waffen, Waffenzubehör und Munition. Die Kantonspolizei setzt Gummigeschosse nur mit grosser Zurückhaltung und nur dann ein, wenn kein milderes Mittel angezeigt ist. Sie dienen als Distanzmittel, erlauben einem polizeilichen Einsatz ohne direkte körperliche Konfrontation zwischen den Polizeikräften und den Beteiligten, und können damit zur Verhinderung einer weiteren Eskalation beitragen. Zu Frage 3: Die Kantonspolizei stand mit einem grossen Aufgebot im Einsatz und wurde dabei durch Polizeikräfte aus den Kantonen Basel-Landschaft, Solothurn und Bern, der Stadtpolizei Zürich sowie durch das Grenzwachkorps und die Rettung Basel-Stadt unterstützt. Zu Fragen 4 und 6: Wie immer wägt in der konkreten Situation der Einsatzleiter der Kantonspolizei taktisch ab, ob und allenfalls welches Mittel zum Einsatz kommt. Das alternative Einlassen auf eine direkte gewalttätige Auseinandersetzung zwischen Demonstranten, Gegendemonstranten und/oder Polizei wäre in dieser Situation für alle Beteiligten gefährlicher gewesen. Der Einsatz wurde wie üblich polizeilich debrieft. Der Mitteleinsatz erfolgte im Einklang mit dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Zu Frage 7: Die Staatsanwaltschaft nimmt wie folgt Stellung: "Das Verfahren wurde nicht eingestellt, sondern ist hängig."

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