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EB

Erich Bucher

Former member
FDP.Die LiberalenFreisinnig-Demokratische Partei
Grosser RatGrossbasel Ost
Mandate
Party
FDP.Die LiberalenSource: FDP
Parliamentary group
Freisinnig-Demokratische Partei
Electoral district
Grossbasel Ost
Parliament page
Official profile
Personal
Gender
Male
Language
German
References & source
Wikidata
Q111032309
Source body
BS
Record updated
23.08.2026
First imported
14.08.2025
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Speeches(153)
  1. Speech
  2. Speech
    Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat

    Erich Bucher (FDP): Die FDP-Fraktion möchte den Legislaturplan an die Regierung zur Überarbeitung zurückgeben. Die vom Regierungsrat gewählten drei Schwerpunkte decken nur teilweise die aktuellen politischen Herausforderungen. Wir möchten dazu Änderungen vorschlagen. Die zweite Problematik, die wir sehen, ist die Tatsache, dass es sich hier nicht um einen Plan handelt. Es ist eine Absichtserklärung oder wie dies in Deutschland genannt wird, ein Koalitionsvertrag.

    Lassen Sie mich zuerst die inhaltlichen Änderungswünsche präzisieren. Wir sind erstaunt, dass die zwei gemäss Umfragen in der Bevölkerung wichtigsten politischen Probleme nicht auch als Schwerpunkte formuliert wurden, sondern irgendwo versteckt im Dokument erscheinen. Es sind dies erstens der Wohnraum, also das Fördern und Sicherstellen von genügend Wohnraum für alle Bevölkerungsschichten, und zweitens die Kostenexplosion im Gesundheitswesen. Wir hätten erwartet, dass diese beiden Themen neben der Wettbewerbsfähigkeit und der Sicherheit auch für den Regierungsrat die wichtigsten Probleme sind, die gelöst werden müssen.

    Beim Wohnraum stellen wir fest, dass keine Investoren gefunden werden, die diesen Wohnraum schaffen sollen. Gründe dafür sind aktuelle Gesetzgebung, Probleme bei Bewilligungsverfahren, die Verhinderung von Projekten durch Rekurse und vieles mehr. Im Gesundheitswesen genügt es nicht, dass der Kanton jedes Jahr die Prämien noch mehr verbilligt, sondern er muss seine Verantwortung auch auf der Angebotsseite wie etwa bei den Spitälern übernehmen. Wir fordern auch hier mehr Eigenverantwortung im Umgang mit der Gesundheit. Wir sind uns bewusst, dass die Aufnahme eines dieser Themen dazu geführt hätte, dass zum Beispiel das Thema Klimaschutz und lebenswerter Stadtraum abgewertet würde. Diese Themen lassen sich aber problemlos in den restlichen Themen unterbringen. Der Klimaschutz im Kapitel Sicherheit und Zusammenhalt und der lebenswerte Stadtraum im Kapitel Wohnraum.

    Da offensichtlich der Grosse Rat mit dieser Absichtserklärung einverstanden ist und keine Lust hat, den Regierungsrat aufzufordern, das Dokument zu überarbeiten, möchten wir noch einige Gedanken und Bemerkungen zum Text machen. Erstens, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Wir gehen mit der Regierung einig, dass es zwingend notwendig ist, Innovation zu fördern und Wettbewerbsfähigkeit zu sichern, wobei die Wettbewerbsfähigkeit für die Wirtschaft wichtiger ist. Die Innovation fördert sich selber, sie braucht dazu nur gute Rahmenbedingungen vom Staat, keine Industriepolitik. Die Auswirkungen unseres politischen Handels im neuen geopolitischen Umfeld haben wir vor einer Woche beim Thema Roche-Bebauungsplan ausgiebig diskutiert. Im letzten Legislaturplan war die Digitalisierung eines der Hauptthemen und jetzt ist es nur noch als Unterziel formuliert, dabei sind die gesteckten Ziele in keiner Art und Weise erreicht worden. Gesprochen wird heute von der zukunftsfähigen Verwaltung. Die geplanten Projekte scheinen uns sinnvoll und richtig, aber leider lesen wir kein einziges Wort zur Effizienzsteigerung, die durch die Automatisierung erreicht werden soll. Und noch ein Detail, für den Leser ist es nicht nachvollziehbar, was die Strategie für internationale Zusammenarbeit, im Speziellen zur Armutsbekämpfung, mit Innovation und Wettbewerbsfähigkeit zu tun hat.

    Zweitens, Sicherheit und Zusammenhalt. Dies macht aus unserer Sicht Sinn. Wir möchten dazu zwei Bemerkungen machen, die noch korrigiert werden sollten. Bei der Chancengleichheit in der Bildung fehlen uns die Überprüfung der integrativen Schule und deren Zweckmässigkeit, aber auch die Kleinklassen, die aus unserer Sicht rasch möglichst flächendeckend eingeführt werden müssten. Sie schreiben, das System der Prämienverbilligungen wird weiterentwickelt, um die Prämienlast noch stärker zu reduzieren. Die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung, insbesondere von Menschen mit Unterstützungsbedarf werden weiter gefördert. Wir meinen jedoch, dass Eigenverantwortung im Gesundheitswesen für alle im Fokus stehen muss, um etwa die Gesundheitskosten zu reduzieren und so auch die Notwendigkeit von Prämienverbilligungen reduziert, oder medizinisch gesprochen, Ursachen statt Symptomen bekämpfen.

    Wie ich am Anfang meiner Rede festgestellt habe, ist das Dokument, das wir heute zur Kenntnis nehmen sollen, gar kein Plan, sondern ein Strategiepapier oder eine Absichtserklärung. Wieso ist dies kein Plan? In der Theorie werden zu Plänen verschiedene zwingende Kapitel empfohlen. Drei davon möchte ich hier aufführen:

    Erstens, ein Plan braucht klare, messbare Ziele, sie sind die Grundlage jedes Planes. Wenn keine klaren messbaren Ziele vorhanden sind, kann das Parlament in etwa vier Jahren nicht wirklich beurteilen, ob der Regierungsrat die gesetzten Ziele erreicht hat oder eben nicht. Der Regierungsrat hat zwar angekündigt, er wird dies prüfen, geeignete Kennzahlen bzw. Indikatoren vorzulegen oder erstellen zu können. Dies hätte man jedoch bereits im Rahmen der Erweiterung des Legislaturplans machen müssen, weil man sich dann konkret hätte überlegen müssen, was erreicht werden soll.

    Zweitens, jeder Plan braucht realistische Zeitpläne und legt im Voraus alle Deadlines und Meilensteine fest.

    Drittens, mögliche Risiken und deren Bewertung müssen festgehalten werden. Als Beispiel für ein mögliches Risiko möchte ich das Hafenbecken 3 erwähnen. Gemäss dem Bahnkongress 2025 hat der Gütertransport mit der Bahn keine Zukunft, weder in Europa noch in der Schweiz. Wir könnten unter Umständen Infrastruktur bauen, die in Zukunft nicht benötigt wird. In einem Plan wäre man auf diese Problematik eingegangen und hätte einen Plan B angeführt.

    Aus all diesen Gründen kann die FDP-Fraktion den Legislaturplan 2025 bis 2029 nicht zur Kenntnis nehmen und erhofft sich, dass der Regierungsrat dieses Dokument in unserem Sinne überarbeitet. Wir beantragen Rückweisung an den Regierungsrat.

  3. Speech
    Grosser Rat

    Erich Bucher (FDP): Ich verstehe, dass Sie sagen, dass der Aufwand für Ihr Unternehmen sehr klein sei oder relativ einfach sei, aber Sie haben auch weniger als 50 FTE’s, ist das richtig?

  4. Speech
    Grosser Rat

    Erich Bucher (FDP): Ich wiederhole zum grossen Teil das, was ich im Juni schon gesagt habe. Die FDP-Fraktion ist klar der Meinung, dass es keine zusätzlichen gesetzlichen Grundlagen für die Cloud-Lösung braucht. Der Umgang mit Daten des Kantons ist im IDG oder auch in anderen Gesetzen bereits umfassend geregelt. Die geplante Einführung der Microsoft Cloud-Lösung, nebenbei nicht die einzige Cloud-Lösung produziert und betrieben von ausländischen Unternehmen, sind beim Kanton im Einsatz. Die GPK hat in ihrem Jahresbericht zur Einführung der Cloud einige Verbesserungsvorschläge gemacht. Sie hat aber nicht erklärt, dass die Software nicht eingeführt werden darf. Sie hat auch keinen Projektabbruch gefordert. oder alternative Lösungen vorgeschlagen.

    Der Regierungsrat hat die beiden Risiken von Cyberangriffen und Datenzugriffen der USA gegenübergestellt und dann das kleinere Übel gewählt. Auf der einen Seite verbessert sich mit Microsoft M365 aber auch SAP der Schutz wie Vertraulichkeit, Verfügbarkeit, Integrität, Nachvollziehbarkeit, Viren, Hackerangriffe oder Daten-Lecks. Auf der anderen Seite ist die Frage eines möglichen Zugriffs der US- oder der EU-Administration auf die Daten, die in der Schweiz gespeichert sind. Der Regierungsrat ist so weit gegangen, dass er betreffend mögliche Zugriffe aus den USA eine externe Studie in Auftrag gegeben hat. Ob er dies auch für die EU gemacht hat, ist mir nicht bekannt. Der Regierungsrat hat meiner Meinung nach seine Hausaufgaben gemacht und dann in seiner alleinigen Kompetenz entschieden.

    Im Kontrast zu diesem Sturm im Wasserglas ist es erstaunlich, dass sich der Grosse Rat und auch die Datenschutzbeauftragte nie zu den Hardware-Risiken aus China geäussert haben. Alle PCs, die Netzwerk-, Mobil- und WLAN-Komponenten des Kantons und vieles andere mehr stammen von dort. Sind wir wirklich davon überzeugt, dass China in diese Bausteine keine trojanischen Pferde eingebaut hat? Seit Neuestem verschenkt des grösste chinesische Versandhaus den Neukunden gratis ein Tablet. Es ist doch völlig klar, was die Absicht ist. Jeder Klick, jedes Interagieren auf diesem Tablet wird transparent nach China übermittelt, Schweizer oder EU-Datenschutz hin oder her. Ich hoffe doch, dass kein einziger Mitarbeiter der Verwaltung solche Tablets zum Lesen und Schreiben von E-Mails, für Videokonferenzen oder für das Homeoffice verwenden. Meine Damen und Herren, dies sind die wirklichen Fragen zum Schutz der Daten.

    Sollte der Vorstoss überwiesen werden, prophezeie ich bereits jetzt, dass der Regierungsrat den Vorstoss als rechtlich nicht zulässig erklären wird. Hier greifen wir klar in die Kompetenz des Regierungsrates ein. Diese gesetzlichen Grundlagen sind vorhanden, wo aber sind die Compliance, Überwachung und Kontrolle? Statt mit neuen Paragraphen in den Gesetzen sollten wir uns eher mit diesen Themen auseinandersetzen. Bitte lehnen Sie diesen Antrag ab, wie das auch der Regierungsrat tut.

  5. Speech
    Grosser Rat

    Erich Bucher (FDP): Gemäss Staatsvertrag zwischen den Kantonen Aargau, Basel-Landschaft, Solothurn und Basel-Stadt über die Fachhochschule Nordwestschweiz führen die Trägerkantone die FHNW mit einem Leistungsauftrag. Dieser wird von den Regierungen erteilt und von den Parlamenten genehmigt. Die FHNW erstattet den Vertragskantonen jährlich Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrages, die Verwendung der Finanzbeiträge und den Rechnungsabschluss. Die Berichterstattung zum Leistungsauftrag ist von den Parlamenten zu genehmigen.

    Kommissionsberatung:
    Die IPK FHNW hat den Bericht über die Erfüllung des Leistungsauftrags für die Jahre 2021 bis 2024 an der Kommissionssitzung vom 16. Juni dieses Jahres beraten. Anwesende waren zudem die vier Mitglieder des Regierungsratsausschusses, die kantonalen Hochschulverantwortlichen der vier Kantone, der Präsident des Fachhochschulrates sowie die Direktion der FHNW.

    Zur Detailberatung:
    Bei einem Gesamtaufwand in der Höhe von 526,4 Mio. schliesst die FHNW per Ende Jahr mit einem Aufwandüberschuss von 11,5 Mio. ab. Der Verlust liegt leicht unter dem Budget. Das Eigenkapital reduzierte sich per Ende 2024 von 19,8 Mio. auf 8,2 Mio. Kumuliert reduzierte sich das Eigenkapital gegenüber der Leistungsauftragsperiode 2018 bis 2020 von 22,2 auf 8,2 Mio. um insgesamt aufgerundet 14 Mio. Die IPK FHNW reagierte besorgt auf diese Entwicklung und sieht im schmelzenden Eigenkapital ein grosses Risiko. Ein Teil der Kommission sieht die Lösung dieses Trends in einer strikteren Ausgabenkontrolle unter Rückbesinnung der FHNW auf ihren Kernauftrag. Weitere Kommissionsmitglieder weisen auf eine wichtige Neuerung in der aktuellen Leistungsperiode hin. In dieser beteiligen sich die Trägerkantone zu 50% am teuerungsbedingten Lohnaufwand, was entsprechend den für das Schrumpfen des Eigenkapitals hauptsächlichen Grund, die Teuerung zwischen 2020 und 2024, entschärfe.

    Am 15. Oktober 2024 waren 13’984 Studierende an der FHNW in 34 Bachelor- und 23 Masterstudiengängen immatrikuliert. Im Vergleich zum Jahr 2020, dem letzten Jahr der Leistungsauftragsperiode, entspricht dies einem Anstieg von 6,3% nach Personen. Bei den Neueintritten konnte die positive Trendwende plus 4,3% gegenüber 2023 vom Vorjahr fortgesetzt werden. Auch insgesamt nahmen die Neueintritte in der abgelaufenen Leistungsauftragsperiode im Vergleich zur letzten Periode zu, 6,5% gegenüber 2020. Die FHNW führt diese positive Entwicklung auf die Aktualisierung ihres Portfolios sowie gezielte Marketing-Kampagnen zurück.

    In den letztjährigen Berichterstattungen der IPK FHNW an die Parlamente der Trägerkantone wurde oft der Standort Brugg-Windisch als Sorgenkind genannt, der mit rückläufigen Studierendenzahlen zu kämpfen hat. Es freut die Kommission, dass sich der generelle Anstieg an Neueintritten besonders auch an diesem Standort manifestierte.

    Bei der Ausbildung liegen die Durchschnittskosten mit 29’100 pro FTE 2% über den Vorgaben des Leistungsauftrages und 5,8% über dem Wert per Ende 2020. Gemäss FHNW sind teuerungsbedingte Lohnentwicklungen für das Nichterreichen der Zielvorgabe verantwortlich. Für die IPK FHNW ist diese Begründung für die formelle Nichterreichung des Ziels nachvollziehbar. Die IPK FHNW zeigt sich zufrieden mit der Entwicklung der Hochschule im Rahmen der Vorgaben des Leistungsauftrages.

    Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes:
    Gemäss § 16 Abs. 5 lit. b des Staatsvertrages obliegt die IPK FHNW die Kenntnisnahme des Geschäftsberichtes. Die IPK FHNW hat den Geschäftsbericht mit 17 zu 0 Stimmen ohne Enthaltungen zur Kenntnis genommen.

    Antrag an die Parlamente der Trägerkantone:
    Die IPK FHNW beantragt den Parlamenten einstimmig mit 16 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung, der Bericht der FHNW über die Erfüllung des Leistungsauftrages 2021 bis 2024 wird genehmigt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die Parlamente der Kantone Aargau, Baselland und Solothurn im gleichen Sinne entscheiden. Ich bitte Sie, diesem Antrag zu folgen.

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Memberships(9)

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  • Version 1
    01.01.2025 – 29.10.2025
  • Version 2
    29.10.2025
  • Version 3
    29.10.2025
  • Version 4
    29.10.2025
  • Version 5
    29.10.2025

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