Franziska Roth
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- 06.07.2026
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- 14.08.2025
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- —Schulrat Primarschule Erlensträsschen, Riehen · Präsidentinstaatliche KommissionGrosser Rat
- —Coop Regionalrat Basel · MitgliedFührung und AufsichtGrosser Rat
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- SpeechBewilligung Staatsbeitrag zugunsten der Frauenberatungsstelle der familea für den Zeitraum 2026-2029No. 25.1389Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Franziska Roth (SP): Die Beratungsstelle für Frauen wird von familea seit 1907 geführt. Sie ist offen für Frauen von 18 Jahren bis zum AHV-Alter, die Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt haben und nicht von einer anderen Institution beraten werden oder nicht in der Lage sind, sich private Unterstützung zu organisieren. Die polyvalente Beratungsstelle unterstützt in Themenbereichen, bei denen sich geschlechtsspezifische Benachteiligungen auf die Lebensverhältnisse der Frauen auswirken, zum Beispiel Arbeit in einem Niedriglohnsektor, alleinerziehend oder alleinstehend. Die Kombination von niederschwelliger Sozial- und Rechtsberatung umfasst Bereiche wie Trennung und Scheidung, Budgetfragen und Schuldenberatung, finanzielle Notsituationen, persönliche und familiäre Probleme, Schwangerschaft, Mutterschaft oder auch Fragen zu rechtlichen Situationen. Sie verfolgt einen ganzheitlichen, systemischen Ansatz, so dass Frauen auch mit Mehrfachproblematiken an einer Stelle umfassend begleitet werden können. Das Beratungsangebot ist im sozialen Basel fest verankert und vernetzt und leistet einen wichtigen Beitrag, um den strukturellen Benachteiligungen von Frauen entgegenzuwirken. Es wird stark nachgefragt. So ist die Anzahl der Klientinnen seit 2020 um rund 51% gestiegen.
Die Frauenberatungsstelle der familea hat um die Weiterführung und Erhöhung des Staatsbeitrages um 160’000 Franken pro Jahr ersucht. Das Gesuch um Erhöhung wird mit stark angestiegenen Fallzahlen, zunehmend komplexen Fragestellungen sowie notwendigen Lohnanpassungen begründet. Zudem sollen ergänzende Angebote geschaffen werden. Mit diesem Ratschlag beantragt der Regierungsrat eine Erhöhung des Staatsbeitrages um 95’000 Franken jährlich. Damit soll die benötigte Stellenaufstockung sichergestellt werden. Den Ausbau von ergänzenden Angeboten erachtet der Regierungsrat zum aktuellen Zeitpunkt nicht als notwendig und eine allfällige Lohnanpassung sollte die Dachorganisation gewährleisten können.
Die BKK erachtet das Beratungsangebot der Frauenberatungsstelle der familea als sehr wichtig. Die Kommission würdigt zudem die gewachsene vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Kanton und dem Verein. Unbestritten ist in der Kommission die Finanzierung der personellen Aufstockung um 100 Stellenprozent aufgrund der stark gestiegenen Fallzahlen und der erhöhten Komplexität der Fälle. Die Kommission ist sich darüber einig, dass die Zahlung marktkonformer Löhne wichtig ist.
Nicht einig ist sich die Kommission aber, ob es Aufgabe des Staates ist, allgemeine Lohnerhöhungen mitzutragen. Ein Teil der Kommission möchte das mit einer grösseren Erhöhung des Staatsbeitrags unterstützen. Ein anderer Teil der Kommission stellt in Frage, dass familea keine marktüblichen Löhne zahlt, zumal dazu keine Informationen vorliegen. Zudem weisen die Kommissionsmitglieder auf die äusserst komfortable finanzielle Situation des Vereins hin. Diese würde eine Entwicklung der Lohnstrukturen zulassen, sofern sie von den Verantwortlichen als notwendig erachtet werden sollte.
Eine weitere Uneinigkeit besteht darin, ob die Erweiterung des Angebots um die Aspekte Digitalisierung, berufliche Qualifizierung und Begleitung im Rahmen von Kindschutzmassnahmen durch eine grössere Erhöhung des Staatsbeitrags ermöglicht werden soll oder nicht. Mit diesem Angebot soll eine langfristig soziale und finanzielle Stabilisierung der Situation der Frauen erreicht werden. Ein Teil der Kommission findet diese Angebotserweiterung wichtig. Ein anderer Teil der Kommission wiederum möchte diese Angebotserweiterung nicht unterstützen, da die Konzepte dazu nicht bekannt sind. Würden die Projekte ohne Wissen um deren Sinnhaftigkeit und entgegen der Empfehlung des Regierungsrates gefördert, bestände die Gefahr, dass im Kanton Doppelspurigkeiten geschaffen werden. Eine entsprechende Abstimmung zu dieser Frage ist in einer ersten Runde mit Stichentscheid zugunsten einer grösseren Staatsbeitragserhöhung ausgefallen. In einer zweiten Runde ist der Entscheid dann mit 7 zu 5 Stimmen gekippt worden.
Nach eingehender Diskussion beantragt die BKK dem Grossen Rat einstimmig mit 12 Stimmen, den Staatsbeitrag, so wie er vom Regierungsrat vorgelegt wird, zu bewilligen.
- Speech
- SpeechBewilligung von Staatsbeiträgen im Bereich musikalische Bildung für die Jahre 2026 bis 2029No. 25.1408Mitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Franziska Roth (SP): Mit dem Ratschlag betreffend Bewilligung von Staatsbeiträgen im Bereich musikalische Bildung für die Jahre 2026 bis 2029 beraten wir über die Ausrichtung einer Finanzhilfe in Form von Betriebsbeiträgen an fünf Trägerschaften. Es sind dies der Verein Knaben- und Mädchenmusik Basel, der Verein Knabenkantorei Basel, der Verein Mädchenkantorei Basel, der Verein Musikverband beider Basel und die Genossenschaft Musikwerkstatt Basel zur Förderung improvisierter Musik. Alle fünf Institutionen sind bestens bekannt und werden seit Jahren durch den Kanton unterstützt. Die Knaben- und Mädchenmusik Basel, die Knabenkantorei Basel und der Musikverband beider Basel haben darum ersucht, ihre bisherigen Staatsbeiträge unverändert weiterzuführen. Die Mädchenkantorei und der Musikverband beider Basel haben um eine Erhöhung der Staatsbeiträge ersucht. Die BKK begrüsst das vielfältige musische Angebot der fünf Institutionen ausdrücklich und würdigt auch deren gesellschaftliches Engagement. Die grundsätzliche Unterstützung der fünf Institutionen ist in der Kommission unbestritten. Trotzdem gehe ich ganz kurz auf die Herausforderungen von einzelnen Trägerschaften ein.
Für die Knaben- und Mädchenmusik ist es zunehmend schwierig, die Nachwuchsgewinnung zu gestalten, da das Spielen eines traditionellen Blasmusikrepertoirs in einem urbanen Umfeld immer weniger gefragt ist. Darum hat die KMB frühzeitig reagiert und beispielsweise die traditionelle Basler Fasnachtsmusik im Ausbildungsprogramm gestärkt. Zudem geht die Institution gezielt auch auf Personen zu, die im Erwachsenenalter ein Blasmusikinstrument wieder oder neu erlernen möchten. Mit den erfolgreichen Bläserklassen an Primarschulhäusern hat die KMB schliesslich gezeigt, dass es sich lohnt, Kooperationen mit den allgemeinbildenden Schulen einzugehen.
Die Knabenkantorei bewegt sich in einem für die Nachwuchsgewinnung besonders schwierigen Feld. Knaben geraten immer früher in den Stimmbruch, wodurch sich die Verbleibdauer von Knaben mit Sopran- oder Altstimme in einem Chor stetig verkürzt. Junge Männer mit Tenor- oder Bassstimme sind während ihrer Pubertät aber nur mit grossem Aufwand dazu zu motivieren, regelmässig an Chorproben teilzunehmen. Auch wenn die Konkurrenz durch andere Freizeitangebote stark ist, hat die KKB die Zahl der Aktivmitglieder stabil halten können, was grosse Anerkennung verdient. Wie für viele andere private Trägerschaften im Kulturbereich ist es auch für die KKB zunehmend schwieriger, Beiträge von Stiftungen einzuwerben und das, obwohl die KKB ein hohes Ansehen in der Basler Musiklandschaft geniesst. Die BKK weist in diesem Zusammenhang aber noch darauf hin, dass die evangelisch-reformierte Kirche der KKB den Bischofshof unentgeltlich als Proberaum zur Verfügung stellt und zudem auch einen finanziellen Beitrag leistet. Dies wird im Ratschlag nicht erwähnt, ist für die KKB aber wertvoll und für die BKK nennens- und verdankenswert.
Die Mädchenkantorei hat in ihrem Gesuch für die Erneuerung des Staatsbeitrags auch um eine Erhöhung von 15’000 Franken pro Jahr ersucht. Die MKB zeigt sich sehr dankbar, dass der Kanton für die eben abgelaufene Leistungsperiode bereits eine substanzielle Erhöhung des Staatsbeitrags gesprochen hat. Dies trage essenziell dazu bei, dass die hohen Mietkosten im Proberaum Don Bosco getragen und damit die Ausbildungsstätte sichergestellt werde. Um der steigenden Anzahl Sängerinnen gerecht zu werden, wurde im März 2023 eine neue Stelle Kursleitung vor allem für die jüngeren Mädchen geschaffen. Da die Mädchenkantorei aus finanziellen Gründen aber nur ein kleines Pensum mit einem unterdurchschnittlichen Lohnabend anbieten kann, war die Stelle lange nicht besetzt und die Arbeit musste vom bestehenden Team aufgefangen werden. Um die prekären Arbeitsverhältnisse im Team, gerade auch was die Lohnsituation betrifft, zu verbessern, brauche die Mädchenkantorei rund 25’000 Franken mehr jährlich. Obwohl die MKB ihre Drittmittelakquise bereits stark intensiviert habe, um das strukturelle Defizit von rund 80’000 Franken aufzufangen, möchte die Institution einen Teil der zusätzlich benötigten Gelder über Drittmittel einwerben. Da das aber nicht gänzlich möglich sein wird, ersucht die MKB, wie erwähnt, um eine Erhöhung des Staatsbeitrages.
Ein Teil der BKK möchte diesen Erhöhungsantrag nicht unterstützen, weil die beantragten Staatsbeiträge an die Knabenkantorei und die Mädchenkantorei in einem Missverhältnis stehen, obschon die Anzahl der Vereinsmitglieder sich auf einem ähnlichen Level bewegt und die Mittelaufstockung bei der MKB mit der gestiegenen Mitgliederzahl begründet würde. Ein anderer Teil der Kommission plädiert hingegen für die Erhöhung des Staatsbeitrages mit dem Argument, dass sich die Knabenkantorei aufgrund ihrer längeren Tradition und umfangreicheren Finanzmittel in einer besseren Position befinde. Zudem macht ein wesentlicher Teil des Staatsbeitrags der Mädchenkantorei die Miete für die Probelokalität, welche sehr hoch ist, aus. Dass die Knabenkantorei derart ideale Konditionen für ihre Proberäume aufweist, darf der Mädchenkantorei nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Der Antrag, den Staatsbeitrag an die Mädchenkantorei auf dem bestehenden Niveau zu lassen, wurde in der Kommission mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen abgelehnt.
Ebenfalls einen Erhöhungsantrag hat die Musikwerkstatt Basel gestellt. Die Institution beantragt eine Erhöhung um 30’000 Franken jährlich und möchte damit einen sukzessiven Abbau von der Warteliste bei Instrumenten erreichen, die Löhne des Personals an die indexierte Teuerung anpassen und einen massvollen Aufbau von Rücklagen tätigen können, um das Eigenkapital zu stabilisieren. Der Regierungsrat schlägt eine Erhöhung des Staatsbeitrags von jährlich 15’000 Franken vor, dies, um den Teuerungsausgleich bei den Löhnen des Lehrpersonals und die Stabilisierung des Eigenkapitals zu ermöglichen. Die BKK kann dies einstimmig unterstützen.
Entsprechend dieser Ausführungen beantragt die BKK, die Staatsbeiträge so, wie sie der Regierungsrat vorgelegt hat, zu genehmigen. Für die Knaben- und Mädchenmusik, die Knabenkantorei, den Musikverband beider Basel und die Musikwerkstatt Basel einstimmig mit 12 Stimmen und für die Mädchenkantorei mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen.
- SpeechMitglied des Grossen RatesGrosser Rat
Franziska Roth (SP): Der Vertrag zwischen der Musik-Akademie Basel und dem Erziehungsdepartement betreffend einer Finanzhilfe in Form eines Betriebsbeitrags für die Jahre 2025 bis 2028 wurde per 1. Januar 2025 erneuert. Im November 2024 hat der Grosse Rat den Staatsbeitrag genehmigt. Im Ratschlag dazu steht, dass der Regierungsrat das Erziehungsdepartement und das Finanzdepartement beauftragt hat, im Hinblick auf die neue Staatsbeitragsperiode 2025 bis 2028 das Mietmodell der vom Kanton an die MAB vermieteten Liegenschaften zu überprüfen und den Ergebnissen entsprechend anzupassen. Diese Prüfung hat nun zum Vorschlag der Änderung des angewendeten Mietmodells geführt.
In ihrem Bericht zum erwähnten Ratschlag hat sich die BKK bereits positiv zur Absicht geäussert, das Mietmodell zu überprüfen, welches für die von der IBS gemieteten Räumlichkeiten angewendet wird. Die Kommission erhofft sich dadurch eine finanzielle Entlastung der Musikakademie. Zudem unterstützt es die BKK, dass die frei werdenden Mittel den Infrastrukturrückstellungen zugeführt werden sollen.
In dem nun vorliegenden Ausgabenbericht wird ersichtlich, dass durch die Änderung des Mietmodells eine jährliche Mietzinsreduktion der MAB zu Lasten der IBS in Höhe von 246’000 Franken pro Jahr entsteht. Damit sichergestellt werden kann, dass die Mieteinsparung primär dem Unterhalt zugutekommt, bevor der Restbetrag in die Reserven fliesst, wird die MAB eine Infrastrukturplanung vornehmen müssen. Das ED muss nachvollziehen können, wohin die Mittel fliessen. Zudem wird neu ein Reporting ans ED institutionalisiert.
Die BKK hat sich in ihrer Beratung auch mit der Herleitung der Mietzinsreduktion beschäftigt. So stellte die Kommission Fragen zu Konditionen der Marktmiete, aber auch zur herangezogenen Basis für die Berechnung der Kostenmiete. Ebenfalls wollte die Kommission wissen, ob es vergleichbare Fälle gäbe und warum im Fall der Musik-Akademie die Voraussetzungen für die Anwendung der Kostenmiete gegeben waren. Gemäss Auskunft IBS gäbe es keine vergleichbaren Fälle und es gäbe auch keine anderen Institutionen, welche um eine Umstellung von Markt- auf Kostenmiete ersuchen könnten. Die Situation der Musik-Akademie sei sehr speziell. So sei ein grosser Teil der durch die MAB betriebenen Fläche an die Hochschule für Musik vermietet, die ja zu 24% durch den Kanton Basel-Stadt finanziert würde. Die restlichen Flächen würden durch die allgemeine Musikschule der Stadt Basel genutzt. Da die Gebäude in den letzten Jahren immer wieder an die spezifischen Bedürfnisse der MAB angepasst worden seien und diese auch langfristig von ihr genutzt werden, hätte die Bewirtschaftung operativ klar als verwaltungslastig angesehen werden können. Somit wäre die Voraussetzung da gewesen, die Räumlichkeiten vom Finanz- ins Verwaltungsvermögen umzuwidmen und auf die Erzielung einer Rendite zu verzichten.
Auch wenn ein Teil der Antworten für die BKK nachvollziehbar waren, waren es andere Teile nicht, gerade was die Parameter bei der Vermietung von Räumen an Kultur- und Bildungseinrichtungen angeht oder welche Strategien den Berechnungen zugrunde liegen. Da hat die Kommission immer noch Fragen. Diese möchte die BKK aber gesondert mit der Verwaltung diskutieren können.
Entsprechend heisst die BKK demnach den Einnahmenverzicht von 984’000 Franken für die Jahre 2025 bis 2028 zulasten der IBS gut. Die Kommission erwartet aber klar, dass die Mietzinsreduktion der Infrastrukturrückstellung der MAB zugeführt wird und dass dies vom ED überprüft wird. Die BKK stimmt dem Ausgabenbericht einstimmig mit 13 Stimmen zu.
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- committeePetitionskommission(PetKo)Grosser RatSource
- Stv. von Toya Krummenacher08.02.2023 – 01.05.2023
- Kommission06.02.2013 – 01.02.2017
- committee
- committeeGrosser RatSource
- Präsidentin03.02.2021 – 04.02.2026
- Kommission08.02.2017 – 04.02.2026
- committee
- committeeGrosser Rat
- Kommission11.04.2018 – 01.02.2021
Images(12)
- Version 101.01.2025 – 29.10.2025
- Version 229.10.2025
- Version 329.10.2025
- Version 429.10.2025
- Version 529.10.2025
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