Alfred Bärtschi
- Party
- Schweizerische Volkspartei
- Parliamentary group
- SVP
- Parliament
- Grosser Rat (BE)
- Electoral district
- Emmental
- Parliament page
- Official profile
- Gender
- Male
- Born
- 1965
- Occupation
- Eidg. dipl. Landwirt
- Address
- Lützelflüh
- Source body
- BE
- Source updated
- 18.10.2026
- Record updated
- 16.10.2026
- First imported
- 14.08.2025
- Nicht abgestimmtGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 151 Yes · 1 No · 1 Abst. · 1 Absent
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteBerner Wanderwege; Kantonsbeiträge 2025–2029 (Kreditgeschäft GR)Result: 137 Yes · 0 No · 2 Abst. · 2 Absent
- JaGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 119 Yes · 0 No · 0 Abst. · 0 Absent
- Nicht abgestimmtGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 3 Yes · 137 No · 3 Abst. · 3 Absent
- NeinGrosser RatAbstimmung / VoteResult: 75 Yes · 74 No · 0 Abst. · 0 Absent
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- —Grosser Rat
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- SpeechImmobilienportfolio und Bauprojekte des Amtes für Grundstücke und Gebäude; Bericht des Regierungsrats für die Legislaturperiode 2022-2026No. 2024.BVD.545Grosser RatAlfred Bärtschi, Lützelflüh (SVP), Fraktionssprecher. Sie werden nicht erstaunt sein, dass mein Votum dem von Samuel Leuenberger nicht widerspricht. Wir sind in den fünf Punkten, die er schon vorgestellt hat, gleicher Meinung. Wir sind natürlich schon sehr dankbar, wenn das Bestell-Projektmanagement exakt den Bedürfnissen entspricht und der Regierungsrat auf allen Ebenen schaut, dass die Bedürfnisse der Nutzer und der Besteller dem entsprichen.
Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mich kurzfassen. Ich war 16 Jahre hier im Rat oder werde es demnächst sein. Der Abschied ist zwar erst nächste Woche. Aber da ich sehr ruhig bin, noch ruhiger als andere Leute, ist die Gefahr wohl gross, dass ich nicht noch einmal nach vorne komme. Deshalb möchte ich mich hier an dieser Stelle verabschieden. Das heisst zwar nicht, dass ich nicht einmal wie die zwei aus der Muppet Show von der Tribüne «söifere», aber trotzdem. (Heiterkeit / Hilarité) Ich wünsche Ihnen allen weiterhin viel Vergnügen in diesem Rat. Besten Dank. (Applaus / Applaudissements)
- SpeechGrosser RatAlfred Bärtschi, Lützelflüh (SVP), BaK-Sprecher. «Avenir Berne romande» (ABR) hat schon ein paarmal zu Debatten hier im Rat geführt. Es war nicht ganz das letzte Mal. Leider haben wir hier einen Nachkredit.
Der heute in Moutier ansässige Bereich Handwerk ...(Die Präsidentin bittet um Ruhe im Saal. / La présidente réclame le silence dans l’assemblée.) ... des Berufsbildungszentrums (BBZ) des französischsprechenden Teils des Kantons Bern, Ceff Artisanat, soll gemäss Konkordat im Sommer 2026, auf das Schuljahr 2026/2027 hin, auf bernischem Boden untergebracht werden.
Der Regierungsrat hat im November 2022 mit dem Konzept ABR beschlossen, die Berufsschule neu in Biel zu verorten. Aufgrund politischer Überlegungen ist es notwendig, für diese Standorte sehr rasch Grundsatzentscheide zu fällen.
Für die Unterbringung des Ceff in Biel werden Räumlichkeiten an der Salzhausstrasse 18 angemietet. Bereits heute ist der Kanton in dieser Liegenschaft mit der technischen Fachschule des Berufsbildungszentrums (BBZ) Biel sowie der Schule für Gestaltung eingemietet.
Mit Beschluss vom 6. März 2024 hat der Grosse Rat für die Unterbringung des Ceff Artisanat in Biel eine einmalige Ausgabe für eine kapitalisierte Miete und eine direktfinanzierte Investition für den Nutzerausbau in Höhe von rund 28,42 Mio. Franken beschlossen.
Bei der Herleitung der zu bewilligenden einmaligen Ausgabe wurden damals irrtümlicherweise die bereits bewilligten Projektierungskosten von 950’000 Franken bei den Gesamtausgaben nicht miteingerechnet. Die Gesamtausgaben für den Nutzerausbau belaufen sich inklusive Projektierungskosten auf 5,15 Mio. Franken, während eben nur 4,2 Mio. Franken angerechnet wurden. Aus diesem Grund musste der Regierungsrat bereits einen ersten Zusatzkredit genehmigen. Deshalb sind wir jetzt eben beim zweiten Zusatzkredit.
Geplant ist, dass der Vermieter die bestehenden Räumlichkeiten an der Salzhausstrasse 18 für die Unterbringung des Ceff Artisanat erweitert, indem das Gebäude mit einem zusätzlichen Geschoss und einem Annex-Bau ergänzt wird, der auf die Bedürfnisse der Schule zugeschnitten sein soll.
Im November 2024 hat sich gezeigt, dass die geplante Aufstockung aufgrund statischer Probleme nicht realisiert werden kann. Als Ersatzlösung hat der Vermieter dem Kanton bestehende Räumlichkeiten im 1. Obergeschoss des Gebäudes angeboten. Dieses Angebot wurde kantonsintern diskutiert und akzeptiert.
Im Januar 2025 teilte der Vertragspartner mit, dass der Annex-Bau, der einerseits die Erschliessung der Schulräume und andererseits die Ateliers für die Brückenangebote sowie Büros der Schulleitung umfasst, nicht fristgerecht bezugsbereit ist. Er versicherte, dass der Termin für die Fertigstellung der Räumlichkeiten im Haupttrakt nicht gefährdet sei und die Klassen per Schuljahr 2026/2027 untergebracht werden könnten.
Im Sommer 2025 wurde die BVD vom Bauherrn und Eigentümer der Liegenschaft an der Salzhausstrasse 18 informiert, dass die Bauarbeiten dieser Schulräume im Haupttrakt aus Sicherheitsgründen mehr Zeit erfordern und der vereinbarte Bezugstermin vom 1. August 2026 gefährdet sei.
Bis Sommer 2026 war das Ceff Artisanat in Moutier untergebracht. Das Eigentum dieser Gebäude ging aber bereits am 1. Januar 2026 an den Kanton Jura über. Die beiden Kantone haben sich mit einer Vollzugsvereinbarung besprochen, dass der Kanton bestimmte Gebäude über den Zeitpunkt des Kantonswechsels hinaus für eine vorläufige Dauer und zu Marktbedingungen nutzen kann.
Um das Schuljahr 2025/2026 wie im Konkordat vorgesehen am bisherigen Standort abschliessen zu können, wird die Liegenschaft in Moutier vom 1. Januar 2026 bis zum 31. 2026 zurückgemietet. Die dafür notwendigen Ausgaben hat der Regierungsrat am 5. November 2025 genehmigt. Der Kanton Jura hat sich bereiterklärt, dem Kanton Bern die Räumlichkeiten in Moutier bis Ende des Schuljahres 2026/2027 im Rahmen einer Anmiete zur Verfügung zu stellen.
Der Regierungsrat hat vor dem Hintergrund der drohenden Verzögerung an der Salzhausstrasse verschiedene Alternativen für ein Provisorium in Biel oder im Berner Jura zur Unterbringung während des Schuljahrs 2026/2027 diskutiert: Ausbau einer bestehenden Liegenschaft an der Solothurnstrasse 126 in Biel; Installation einer eigens zu beschaffenden Container-Anlage zur Verortung vis-à-vis BBZ Wasenstrasse in Biel; Einbau eines Schulraums in der Werkhalle in Sanceboz oder andere Lösungen.
Aber all diese Lösungen sind im Endeffekt teurer oder wesentlich teurer. Bezüglich Containern werden zwischen 4 und 5 Mio. Franken veranschlagt. Zudem hätte die Schule zweimal zügeln müssen.
Im Endeffekt hätte auch noch das Risiko bestanden, dass auch die geplanten Notlösungen zu gegebener Zeit nicht hätten fertiggestellt werden können.
Der Vertragspartner für den Ausbau an der Salzhausstrasse 18 wird für die Zeit bis zum Umzug nicht entschädigt. Er ist, wenn dem Kanton wegen einem verspäteten Bezug Mehrkosten erwachsen, vertraglich verpflichtet, diese zu ersetzen. Die Schadensbemessung erfolgt unabhängig vom vorliegenden Kreditgeschäft.
Um die Mehrkosten aufgrund der notwendigen Anmiete zu finanzieren, ist ein Zusatzkredit in Höhe einer Jahresmiete notwendig. Zum Preis: Die Jahresmiete wurde zwischen den beiden Kantonen Bern und Jura im Rahmen der Umsetzung des Konkordats für die Zeit vom 1. Januar 2026 bis zum 31. Juli 2026 bereits verhandelt. Für das Provisorium bis zum Umzug nach Biel sollen dieselben Bedingungen gelten wie im letzten halben Jahr.
Für die 7’375 Quadratmeter Schulfläche inklusive Parkplätze betragen die Nettomietkosten 190 Franken pro Quadratmeter und Jahr. Hinzu kommen Nebenkosten in Höhe von 35 Franken pro Quadratmeter Akonto. Im Mietvertrag nicht eingerechnet ist die Reinigung der Mietfläche.
Diese Kosten werden bis zum Umzug nach Biel weiterhin durch die BKD oder durch die Schule übernommen. Wir konnten das Geschäft mit Herrn Amsler und den Leuten der BKD besprechen. Ich gehe mit der BVD einig, dass wir nun wahrscheinlich in den sauren Apfel beissen müssen. Es ist nicht sinnvoll, noch mehr Zeit zu verlieren. Die Zeit drängt.
In den Mitberichten, insbesondere im Mitbericht von Herrn Regierungsrat Schnegg, konnten Sie sehen, dass man jetzt schon vorwärts machen muss, damit man nicht noch ein Jahr mehr verliert, wodurch man noch einmal mehr Zusatzkosten hätte.
Vom Kanton Jura wurde eine erneute Verhandlung angeregt, weil sie nicht ganz zufrieden waren mit den Berufen, die dort verortet wurden. Das kann man machen. Dem haben wir an und für sich zugestimmt. Aber wichtig ist, darauf komme ich beim Antrag zurück, dass man keine zusätzlichen Kosten verursacht, wenn allenfalls andere Berufe dorthin kommen.
Die FiKo hat der BaK einen Mitbericht zum Zusatzkredit eingereicht. Besten Dank dafür. Sie hat darin empfohlen, den Kredit an den Regierungsrat zurückzuweisen mit der Auflage, den Mietzins neu zu verhandeln. Die BaK hat die Erfolgschancen einer Neuverhandlung als sehr gering eingeschätzt, denn die Eckwerte im Konkordat sind, wie ich eingangs bereits gesagt habe, dass der Mietpreis analog zum ersten Halbjahr, das noch bis Ende dieses Schuljahres läuft, weitergeht. Der Kanton Jura geht wohl nicht auf einen geringeren Preis ein. Sie haben die Verhandlungen mittlerweile ja geführt. Ich glaube, es hat wirklich keinen Sinn, zu hoffen, dass sie darauf zurückkommen.
Zudem müsste der Eigentümer der Salzhausstrasse, wenn es in Biel wirklich billiger wäre oder es eben Zusatzkosten gäbe, die höheren Kosten übernehmen. Mittlerweile habe ich aber mitbekommen, dass es für den Kanton rein finanziell sogar billiger ist, wenn man das Jahr noch in Moutier verbringt, als wenn man nach Biel wechselt, wenn es sowieso noch nicht ganz fertig ist.
Die BaK beantragt einstimmig, dem Zusatzkredit von 1,7 Mio. Franken für die Übergangslösung für die Berufsschule Ceff Artisanat in Moutier zuzustimmen. Aus Sicht der BaK ist es nicht sinnvoll, zusätzlich noch einmal ein Provisorium zu machen und allenfalls noch zweimal zu zügeln, wenn der Schulbetrieb ohne Unterbruch fortgeführt werden soll. Es ist der BaK aber sehr wichtig, dass es nun zu keinen weiteren Terminverschiebungen mehr kommt. Wir bitten die BVD, es engmaschig zu begleiten, sodass man im Sommer 2027 wirklich an der Salzhausstrasse 18 einziehen kann.
Wir haben dann noch einen Antrag in Zusammenhang mit den Mehrkosten gestellt. Der Antrag verlangt, dass es bei den Neuverhandlungen zu keinen solchen Verschiebungen kommt, durch die in der Salzhausstrasse zusätzlichen Kosten generiert werden, falls andere Berufe hinkommen sollten, die einen anderen Ausbau verlangen würden. Deshalb haben wir diesen Antrag gestellt. Der Antrag wurde nicht einstimmig angenommen. Es waren 12 Ja und 0 Nein bei 4 Enthaltungen – gut, von dem her ist es einstimmig. Es gab einfach 4 Enthaltungen, aber es ist trotzdem einstimmig.
Ja, wir erwarten von Ihnen, dass Sie dem zustimmen. Merci vielmals.
- SpeechAmpelanlagen im Strassenverkehr besser steuern und vermehrt intelligente Verkehrsführungssysteme einsetzenNo. 2025.GRPARL.142Grosser RatAlfred Bärtschi, Lützelflüh (SVP), Fraktionssprecher. Es wurde sehr viel geredet, sehr viel in die gleiche Richtung. Das ist gut. Von uns aus gesehen ist das ein guter Vorstoss. Es ist ein wichtiges Thema. Wir müssen unbedingt versuchen, die Staustunden, die wir haben, herunterzubringen. Wenn die Ampelanlagen etwas dazu beitragen können, ist das sicher eine gute Sache.
Bei uns in der Partei ist zwar eine Mehrheit der Meinung, dass die Antwort des Regierungsrates richtig ist, und sie schreibt das Postulat ab. Eine Minderheit lehnt die Abschreibung ab. Besten Dank.
- SpeechReduktion der Strassenabstände und Potential für Wohnraum ausschöpfen – Bauland mobilisierenNo. 2025.GRPARL.110Grosser RatAlfred Bärtschi, Lützelflüh (SVP), Fraktionssprecher. Es ist wahrscheinlich das erste Mal, dass ein Emmentaler zu schnell war. – Ja, geschätzte Frau Ratspräsidentin, geschätzter Herr Regierungspräsident, geschätzte Kolleginnen, geschätzte Kollegen, wir sind uns in der Fraktion auch nicht ganz einig. Wir sind mehrheitlich für diese Motion, aber es gab auch einige Gegenstimmen.
Gründe, weshalb man dieser Motion zustimmen würde oder natürlich allenfalls auch als Postulat zustimmen würde: Es gibt den Gemeinden mehr Handlungsspielraum. Es gibt diverse Orte, wo es wirklich wünschenswert wäre, wenn man weiter hinaus bauen könnte. Das ist auch für das eine oder andere Projekt entscheidend, dass es eben vielleicht wirtschaftlicher ist, wenn man es breiter oder näher an die Strasse hinbauen könnte. Es gäbe aber für die Gemeinden auch einen gewissen Aufwand, denn sie müssen den Strassenkorridor festlegen, wenn sie das eben nicht wollen.
Die Gegenstimmen sind vielleicht mehr in dem Sinn zu verstehen, weil man einfach Bedenken hat, dass es dann zu eng wird für all die Verkehrsträger, die wir haben: Autos, Individualverkehr, Velos, Fussgänger, Kinderwagen Rollstuhl, was alles so auf diesen Korridoren verkehrt. Es gibt Bedenken, dass es vom Platz her einfach eng werden könnte. Aber eben, dort müssen natürlich die Gemeinden nachher festlegen, dass man auf der fraglichen Strasse dann den Korridor hat, und sonst könnte man allenfalls dort näher bauen.
Wie gesagt, wir sind nicht einstimmig für diese Motion. Ich darf mich aber nicht festlegen, weil es sein könnte, dass der eine oder andere noch die Meinung ändert. Merci.
- SpeechGemeinde Konolfingen, Hochwasserschutz, Chise, Gwärbkanal und Frimettigebach, SAP Nr. 520.0106; Kantonsbeiträge, VerpflichtungskreditNo. 2024.BVD.7722Grosser RatAlfred Bärtschi, Lützelflüh (SVP), BaK-Sprecher, Fraktionssprecher. Ich muss gar nicht mehr so lange sprechen; Simon Buri und Karin Berger-Sturm haben schon einiges gesagt, auch über mein Projekt. Ich kann das ein bisschen abkürzen.
Das Siedlungsgebiet der Gemeinde Konolfingen ist – wir haben das vorhin auch von Simon Buri gehört – seit einem Hochwasser im Juli 1977 schon lange hoch gefährdet. Das richtete damals ziemlich viel Schaden an und nur mit viel Glück blieben grössere menschliche Schicksale aus.
Mit den zwei Projekten, die heute zur Abstimmung kommen, möchte man das ganze Gebiet beruhigen. Das Hauptproblem liegt in den ungenügenden Abflusskapazitäten; daher sind wasserbauliche Massnahmen nötig, um die Risiken auf ein tieferes Niveau reduzieren zu können.
Die Sohlen der Chise und des Gwärbkanals werden abgesenkt, die Chise entlang der Schlossmatt verbreitert und ökologisch aufgewertet. Bei der neuen Zufahrt zur Migros wird der ARA-Hauptkanal verlegt. Die BLS-Brücke wird unterfangen und der Fussgängersteg an der Thunstrasse wird ersetzt. Bei der Kern AG wird die Zufahrtsbrücke ersetzt und rechtsufrig werden die Ufermauern rückversetzt, damit man dort auch mehr Kapazität bekommt. Der bestehende Blocksatz wird erhöht. Bei der BLS-Brücke muss linksufrig die Ufermauer unterfangen und punktuell erhöht werden. Die Brücke beim Stationsweg und der Steg beim Bachweg werden ersetzt. Der Fussgängersteg beim Schloss Hünigen wird versetzt und die dazugehörenden Wege werden angepasst. Der Durchlass des Frimettigebachs wird ersetzt.
Das sind grosso modo die Massnahmen, die dort getroffen werden. Die Gesamtkosten sind mit 6,56 Mio. Franken veranschlagt. An die beitragsberechtigten Kosten von 6,004 Mio. Franken leistet der Kanton Bern einen Kantonsbeitrag Wasserbau von 4’442’960 Franken und einen Beitrag aus dem Renaturierungsfonds von 59’800 Franken. Der Bund beteiligt sich mit einem Beitrag an den Kanton aus der Programmvereinbarung «Gravitative Naturgefahren WBG» von 2,101 Mio. Franken.
Die Kosten von rund 60’000 Franken für die Unterfangung des Kantonsstrassendurchlasses Hünigenstrasse gehen zulasten des Kantons Bern und werden im Rahmen des baulichen Unterhalts der Kantonsstrassen finanziert.
Trägerin und Bauherrin, wir haben es vorhin gehört, ist der Wasserbauverband Chisebach. Als wir uns das vor Ort anschauten, habe ich schon ein bisschen geschmunzelt, weil ich nicht wusste – ich hatte keine Vorwarnung bekommen –, dass Simon Buri dort sitzt, aber es freute mich natürlich, dass man Leute kennt, wenn man sich so ein Projekt anschaut. Wir konnten uns dies anschauen und ich habe den Eindruck, dass es ein gutes Projekt ist.
Die BaK ist auch dieser Meinung; sie empfiehlt Ihnen dies einstimmig zur Annahme, und meine Fraktion selbstverständlich auch. Danke vielmals.
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserDenkmalschutz mit AugenmassNo. 2026.GRPARL.140
- MotionMiteinreichendeDenkmalschutz mit AugenmassNo. 2026.GRPARL.140
- MotionMitvorstösserin/Mitvorstösser
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserDenkmalschutz mit AugenmassNo. 2025.GRPARL.331
- MotionMitvorstösserin/MitvorstösserDatenerhebung gefährdeter Objektschutzwälder (Richtlinienmotion)No. 2025.GRPARL.292
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